Das 13. Monatsgehalt zählt bei der Berechnung der Betriebsrente mit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 3 AZR 6/09). Das 13. Gehalt sei kein Weihnachtsgeld, sondern Arbeitsentgelt und müsse deshalb in die Berechnung einbezogen werden.
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