Wer 2010 in Kurzarbeit oder Altersteilzeit war, sollte seinen Steuerbescheid unbedingt prüfen. Oft hat das Finanzamt zu hohe Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung angesetzt, weil sie in der Lohnsteuerbescheinigung falsch angegeben sind, stellte der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) fest. Dadurch zahlen Kurzarbeiter und Altersteilzeitler mehrere hundert Euro zu viel Steuern, denn das Finanzamt hat zu wenig Sonderausgaben berücksichtigt.
Falsch ist, wenn Zeile 22 der Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge enthält, die steuerlich nicht zählen:
- bei Kurzarbeit zusätzliche Beiträge für die ausgefallene Arbeitszeit,
- bei Altersteilzeit aufgestockte Beiträge bis zu 90 Prozent des früheren Lohns.
Normalerweise muss der Betrag in Zeile 22 und 23 gleich hoch sein – nur nicht bei sozialversicherungspflichtigen Löhnen bis 800 Euro (325 Euro bei Azubis) und Löhnen in Behindertenwerkstätten.
Tipp: Hat das Finanzamt zu hohe Rentenversicherungsbeiträge angesetzt, legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid innerhalb eines Monats Einspruch ein und lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber den korrigierten Beitrag bescheinigen.