So haben wir getestet
Im Test: Neun Einsteigerkurse für Datenschutzbeauftragte. Auf Basis einer Marktrecherche im Februar 2014 in der Datenbank Kursnet und über Google wählten wir Präsenzkurse mit einer Dauer von fünf Tagen aus, die offen zugänglich waren und mit einer Prüfung abschlossen. Kurse für Teilnehmer aus speziellen Branchen, zum Beispiel aus dem medizinischen Bereich, wurden nicht berücksichtigt.
Jeder Kurs wurde einmal verdeckt von einer geschulten Testperson mit fundierten IT-Kenntnissen besucht. Die Testpersonen dokumentierten die Anmeldung und das Seminargeschehen mithilfe von teilstandardisierten Fragebögen.
Testzeitraum: Mitte März bis Ende Mai 2014.
Preise: Laut Anbieterbefragung im Oktober 2014.
Qualität der Kursdurchführung
Vermittlung. Geprüft wurden die Teilnehmer- und Zielorientierung in den Kursen sowie der Methoden- und Medieneinsatz. Weitere Prüfpunkte waren die fachliche Darstellung, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und das Zeitmanagement.
Inhalte. Wir haben geprüft, welche Inhalte aus den Themenbereichen Datenschutzrecht, technischer Datenschutz, Anforderungen an betriebliche Datenschutzbeauftragte sowie deren Aufgaben und Rechte, Datenschutzdokumentation und Grundlagen des Datenschutzes im Kurs angesprochen wurden. Weiterhin bewerteten wir, ob die Anbieter ihr Leistungsversprechen jeweils eingehalten haben.
Lehrmaterialien. Ein Fachgutachter prüfte die eingesetzten Materialien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Gestaltung.
Qualität der Kursorganisation
Wir haben die Lernumgebung (zum Beispiel Arbeitsplätze, Schulungsräume), die administrativen Abläufe (zum Beispiel Anmeldung, Rechnungsstellung) sowie den Service (zum Beispiel Bereitstellung von Informations- und Lehrmaterial, Verpflegung) begutachtet.
Qualität der Kundeninformation
Ein Fachgutachter prüfte die Informationsmaterialien im Internet hinsichtlich der Angaben zu Kurs und Anbieter und die Bedienbarkeit der Website. Außerdem wurden die mündlichen Informationen der Anbieter vor der Anmeldung (Informationsverhalten, Auskunftsbereitschaft und Erreichbarkeit) begutachtet.
Mängel in den AGB
Ein Rechtsgutachter prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach AGB-Recht auf Klauseln, die den Kunden in unzulässiger Weise benachteiligen.