Bafa: Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Bafa zahlt die Förderung zur Vor-Ort-Beratung (siehe unten) und führt die Liste der antragsberechtigten Energieberater.
Vor-Ort-Beratung: So heißt die vom Bafa geförderte Energieberatung für Hausbesitzer. Der Bafa-Zuschuss beträgt meist 300 Euro, den Rest der Kosten (insgesamt meist etwa 600 Euro) zahlt der Hausbesitzer. Die Vor-Ort-Beratung besteht aus einem Termin vor Ort, einem Gutachten mit Sanierungsempfehlungen und einem abschließenden Gespräch.
EnEV: Abkürzung für Energieeinsparverordnung. Die Verordnung stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, die neu gebaut oder modernisiert werden. Derzeit gilt die Fassung vom 1. Oktober 2009 (EnEV 2009), für 2012 ist eine neue Fassung geplant (EnEV 2012).
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