Kurse Auto­CAD

So haben wir getestet

0

Kurse Auto­CAD Alle Testergebnisse für AutoCAD-Kurse 01/2015 freischalten

Im Test: Sieben Einführungs­kurse in das Programm Auto­CAD. Voraus­setzung für die Auswahl der Präsenz­kurse war eine Kurs­dauer von maximal 50 Unterrichts­einheiten. An jedem Kurs nahm eine geschulte Test­person teil. Die Tester haben das Kurs­geschehen anhand von Protokollen und Fragebögen dokumentiert.
Erhebungs­zeitraum: Dezember 2013 bis März 2014.
Preise: Laut Anbieterbefragung im November 2014.

Qualität der Kurs­durch­führung

Bei der Bewertung wurden die Einzel­urteile Vermitt­lung, Inhalte, Lehr­materialien unterschiedlich stark gewichtet. Den höchsten Anteil hatten Vermitt­lung und Inhalte. Das Lehr­material floss nur gering­fügig in die Bewertung ein.

Vermitt­lung: Geprüft wurden unter anderem die fachliche Darstellung, die Art und Vielfalt der Übungen, die Ausrichtung am beruflichen Hintergrund der Teilnehmer und ob die Teilnehmer Hinweise zum selb­ständigen Weiterlernen bekamen.

Inhalte: Wir haben geprüft, welche Inhalte wie intensiv behandelt wurden. Berück­sichtigt wurden dabei u. a. die Bereiche System­einstel­lungen, Benutz­eroberfläche, Zeichnen, Beschriftungen, Schraffuren und Plotten. Außerdem haben wir untersucht, ob ein Ausblick über weiterführende Themen wie 3D-Funk­tionen gegeben wurde.

Lehr­materialien: Die Unterlagen wurden im Hinblick auf Inhalte, Methodik und Gestaltung von einem Experten begut­achtet.

Qualität der Kursorganisation

Geprüft wurden der Service, die administrativen Abläufe wie die Anmeldung und die Lern­umgebung, zum Beispiel die Ausstattung der Räume und Arbeits­plätze.

Qualität der Kunden­information

Ein Experte hat die Bedien­barkeit der Webseite geprüft. Außerdem hat er die Informationen auf der Webseite zu Anbieter und Kurs begut­achtet. Anhand der Dokumentation durch unsere Tester wurde unter anderem das telefo­nische Auskunfts­verhalten der Anbieter erfasst.

Mängel in den AGB

Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) prüfte ein Rechts­gut­achter auf unzu­lässige Klauseln nach AGB-Recht.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.