Ein Tierarzt muss unter bestimmten Umständen beweisen, dass er richtig gehandelt hat, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 14 U 100/14). Ein Veterinär hatte bei einem wertvollen Pferd eine Wunde verschlossen und gesagt, es könne nach zwei Tagen wieder geritten werden. Später stellte sich heraus, dass das Tier einen Bruch im verletzten Bein hatte. Eine Operation brachte keinen Erfolg. Das Pferd musste eingeschläfert werden. Der Tierarzt konnte nicht nachweisen, dass er keinen Fehler gemacht hatte. Er haftet deshalb voll. Der Schaden belief sich auf 100 000 Euro.
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