
Wenn die Nadel brummt, ist nicht immer ein Profi am Werk. Das Berufsbild des Tätowierers ist nicht geschützt. Wer in Deutschland einen Salon eröffnen will, muss volljährig sein und einen Gewerbeschein vorweisen. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Wohl auch deshalb müssen sich die Gerichte recht häufig mit missglückten Tattoos beschäftigen und klären, wer für Schäden geradezustehen hat: Krankenkassen zahlen die Entfernung der bunten Bilder nicht – und die ist viel teurer als das Tattoo selbst.
Jede Minute zählt
11:14 Uhr. Ein kleiner Junge kommt zur Welt. Der Augenblick ging dem frischgebackenen Vater buchstäblich unter die Haut. Er ließ sich eine Taschenuhr stechen, die die Geburtsstunde seines Sohnes zeigen sollte. Die Zeiger des fertigen Tattoos standen aber auf 11:09 Uhr. Der Kunde klagte auf 3 500 Euro Schadenersatz. Das Studio hielt dagegen: Der Mann habe den Entwurf vorab gesehen, er sei selbst schuld an dem Fehler. Das Amtsgericht Bonn gab dem Vater recht (Az. 112 C 84/16). Er erhielt 1 500 Euro Schadenersatz.
Verpfuschte Blumen
Wenig elegant wirkte das Blütentattoo einer Frau aus Hamm. Der Tätowierer hatte zu tief gestochen: Farben und Linien waren verlaufen. Der Nadelkünstler bot an, die Laserentfernung des Tattoos durch einen Mediziner zu zahlen. Anschließend wollte er an derselben Hautstelle erneut loslegen. Die Kundin lehnte ab und verlangte die Kosten für die Entfernung des Tattoos sowie Schmerzensgeld. Vor dem Oberlandesgericht Hamm siegte sie (Az. 12 U 151/13). Der Tätowierer musste die Laserbehandlung zahlen und 750 Euro Schmerzensgeld.
Zu viel Sonne
Keinen Erfolg vor Gericht hatte ein Mann, der sich einen Schriftzug auf den Arm tätowieren ließ und klagte, als Wochen später die Farben verlaufen und verblasst waren. Die geforderten 1 000 Euro Schmerzensgeld verwehrte ihm das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 409 C 144/16). Der Tätowierer konnte mit Facebook-Fotos beweisen, dass sich der Mann gegen seinen Rat mit frischem Tattoo gesonnt hatte. Sonne kann Tattoos schädigen.
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@KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
(maa)
Hallo,
gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
Danke für eine Antwort und Gruß