Kundenrechte

Im Tattoo­studio: Bilder für die Ewig­keit

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Kundenrechte - Was ist, wenn Friseur, Kosmetiker oder Tätowierer patzen?

Sauber gestochen. Ein gutes Tattoo hat klare Linien und kräftige Farben. © Shutterstock

Wenn die Nadel brummt, ist nicht immer ein Profi am Werk. Das Berufs­bild des Tätowierers ist nicht geschützt. Wer in Deutsch­land einen Salon eröffnen will, muss voll­jährig sein und einen Gewer­beschein vorweisen. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Wohl auch deshalb müssen sich die Gerichte recht häufig mit miss­glückten Tattoos beschäftigen und klären, wer für Schäden gerade­zustehen hat: Krankenkassen zahlen die Entfernung der bunten Bilder nicht – und die ist viel teurer als das Tattoo selbst.

Jede Minute zählt

11:14 Uhr. Ein kleiner Junge kommt zur Welt. Der Augen­blick ging dem frisch­gebackenen Vater buch­stäblich unter die Haut. Er ließ sich eine Taschen­uhr stechen, die die Geburts­stunde seines Sohnes zeigen sollte. Die Zeiger des fertigen Tattoos standen aber auf 11:09 Uhr. Der Kunde klagte auf 3 500 Euro Schaden­ersatz. Das Studio hielt dagegen: Der Mann habe den Entwurf vorab gesehen, er sei selbst schuld an dem Fehler. Das Amts­gericht Bonn gab dem Vater recht (Az. 112 C 84/16). Er erhielt 1 500 Euro Schaden­ersatz.

Verpfuschte Blumen

Wenig elegant wirkte das Blütentattoo einer Frau aus Hamm. Der Tätowierer hatte zu tief gestochen: Farben und Linien waren verlaufen. Der Nadelkünstler bot an, die Laser­entfernung des Tattoos durch einen Mediziner zu zahlen. Anschließend wollte er an derselben Haut­stelle erneut loslegen. Die Kundin lehnte ab und verlangte die Kosten für die Entfernung des Tattoos sowie Schmerzens­geld. Vor dem Ober­landes­gericht Hamm siegte sie (Az. 12 U 151/13). Der Tätowierer musste die Laserbe­hand­lung zahlen und 750 Euro Schmerzens­geld.

Zu viel Sonne

Keinen Erfolg vor Gericht hatte ein Mann, der sich einen Schrift­zug auf den Arm tätowieren ließ und klagte, als Wochen später die Farben verlaufen und verblasst waren. Die geforderten 1 000 Euro Schmerzens­geld verwehrte ihm das Amts­gericht Gelsenkirchen (Az. 409 C 144/16). Der Tätowierer konnte mit Facebook-Fotos beweisen, dass sich der Mann gegen seinen Rat mit frischem Tattoo gesonnt hatte. Sonne kann Tattoos schädigen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.06.2020 um 14:44 Uhr
Schlichtungsstellen / außergerichtliche Einigung

@KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
(maa)

KirstenJanuar am 13.06.2020 um 16:21 Uhr
Statt Schlichtung gleich zum Anwalt?

Hallo,
gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
Danke für eine Antwort und Gruß