Kundenrechte

Im Kosmetiksalon: Unschönes Ergebnis

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Kundenrechte - Was ist, wenn Friseur, Kosmetiker oder Tätowierer patzen?

Adieu Pinzette. Kosmetiker setzen auch Laser ein, um Haare zu entfernen. © Shutterstock

Kryoli­polyse, Impuls­licht­therapie (IPL): Manche kosmetischen Behand­lungs­methoden klingen nach Science Fiction und sind nicht ohne. Wagen sich Unqualifizierte daran, sind die Folgen oft heftig.

Schmerzhafte Erfahrung

4 000 Euro Entschädigung erhielt eine 24-Jährige nach einer IPL-Haar­entfernung in der Bikinizone, bei der Narben zurück­blieben (Amts­gericht Wuppertal, Az. 94 C 28/11). Schon während der Behand­lung hatte die Frau über Schmerzen geklagt. Für das Gericht war entscheidend, dass die Kosmetikerin das ignoriert hatte.

Harte Strafe

In einer unver­öffent­lichten Entscheidung verurteilte das Amts­gericht Berlin-Moabit eine Kosmetikerin zu zwei­einhalb Jahren Haft. Zudem muss sie Schmerzens­geld an zwei Kundinnen zahlen, die sie bei einer Kryoli­polyse verletzt hat. Dabei werden Fett­zellen gekühlt, bis sie absterben. Da die Frau keine Heilpraktikerin ist, hätte sie die Behand­lung nicht durch­führen dürfen.

Unsauberer Lidstrich

Für Permanent-Make-up greifen Kosmetiker zur Tattoo­nadel. Eine Kundin verklagte anschließend ihren Salon. Ihr Dauer-Lidstrich hatte weiß­gelbe Flecken, war links dünner als rechts. Das Amts­gericht München gewährte ihr 2 500 Euro Schaden­ersatz: Tätowierung und Korrektur seien mangelhaft, die Folgen bleibend, auch wenn die Frau nicht „grob entstellt“ sei (Az. 132 C 16894/13).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.06.2020 um 14:44 Uhr
    Schlichtungsstellen / außergerichtliche Einigung

    @KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
    (maa)

  • KirstenJanuar am 13.06.2020 um 16:21 Uhr
    Statt Schlichtung gleich zum Anwalt?

    Hallo,
    gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
    Danke für eine Antwort und Gruß