
Adieu Pinzette. Kosmetiker setzen auch Laser ein, um Haare zu entfernen. © Shutterstock
Kryolipolyse, Impulslichttherapie (IPL): Manche kosmetischen Behandlungsmethoden klingen nach Science Fiction und sind nicht ohne. Wagen sich Unqualifizierte daran, sind die Folgen oft heftig.
Schmerzhafte Erfahrung
4 000 Euro Entschädigung erhielt eine 24-Jährige nach einer IPL-Haarentfernung in der Bikinizone, bei der Narben zurückblieben (Amtsgericht Wuppertal, Az. 94 C 28/11). Schon während der Behandlung hatte die Frau über Schmerzen geklagt. Für das Gericht war entscheidend, dass die Kosmetikerin das ignoriert hatte.
Harte Strafe
In einer unveröffentlichten Entscheidung verurteilte das Amtsgericht Berlin-Moabit eine Kosmetikerin zu zweieinhalb Jahren Haft. Zudem muss sie Schmerzensgeld an zwei Kundinnen zahlen, die sie bei einer Kryolipolyse verletzt hat. Dabei werden Fettzellen gekühlt, bis sie absterben. Da die Frau keine Heilpraktikerin ist, hätte sie die Behandlung nicht durchführen dürfen.
Unsauberer Lidstrich
Für Permanent-Make-up greifen Kosmetiker zur Tattoonadel. Eine Kundin verklagte anschließend ihren Salon. Ihr Dauer-Lidstrich hatte weißgelbe Flecken, war links dünner als rechts. Das Amtsgericht München gewährte ihr 2 500 Euro Schadenersatz: Tätowierung und Korrektur seien mangelhaft, die Folgen bleibend, auch wenn die Frau nicht „grob entstellt“ sei (Az. 132 C 16894/13).
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Kommentarliste
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@KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
(maa)
Hallo,
gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
Danke für eine Antwort und Gruß