
Falsch gefärbt. Aggressive Mittel können Haare schädigen. © Shutterstock
Der Kunde schaut in den Spiegel, der Friseur setzt die Schere an und fragt: „So?“ Ein Nicken, und die Strähnen fallen in der vereinbarten Länge. Absprachen wie diese scheinen in den meisten Salons gut zu funktionieren. Gerichte haben selten mit missratenen Frisuren zu tun, häufiger geht es um aggressive Mittel, die Kopfhaut oder Haare schädigen.
Kahle Stelle
Hohes Schmerzensgeld nach Friseurbesuchen wird in Deutschland nur fällig, wenn Kunden erhebliche Schmerzen erdulden müssen oder ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird – zum Beispiel wenn jemand langfristig entstellt ist. Die Rekordsumme von 18 000 Euro sprach das Oberlandesgericht Koblenz einer Schülerin zu (Az. 12 U 71/13). Durch falsche Anwendung eines Färbemittels war die Kopfhaut des Mädchens zum Teil abgestorben. Sie muss nun mit einer kahlen Stelle am Kopf leben.
Unmögliche Farbe
Eine Farbverwandlung strebte eine Kundin aus Coburg an. Ihre dunklen Haare sollten im „Ombré Style lila“ gefärbt werden. Doch der Friseur scheiterte insgesamt drei Mal mit seinem Versuch, einen violetten Farbverlauf auf den Kopf zu zaubern. Das Haar der Kundin war schlicht zu dunkel für diese Art von Färbung. Nach den Behandlungen war die Mähne angegriffen und musste gekürzt werden. Die Frau verlangte ihre 200 Euro Friseurkosten zurück, das Amtsgericht Coburg gab ihr recht (Az. 12 C 1023/13). Der Salon musste ihr zudem 50 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Lichtes Deckhaar
Eine Frau bat eine Friseurin, ihr Deckhaar vorsichtig zu kürzen, da es sehr dünn sei. Die Friseurin machte sich ans Werk. Nach dem Schnitt zahlte die Kundin und ging. Zwei Tage später kam sie wieder und verlangte Schmerzensgeld. Die Friseurin habe ihre Haare so kurz geschnitten, dass die Kopfhaut durchscheine. Der Streit landete vor dem Amtsgericht München, wo die Kundin unterlag (Az. 173 C 15875/11). Der Grund: Sie hatte sich nicht beschwert, während die Friseurin mit der Schere zu Gange war.
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@KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
(maa)
Hallo,
gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
Danke für eine Antwort und Gruß