Kundenrechte Was ist, wenn Friseur, Kosmetiker oder Tätowierer patzen?

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Kundenrechte - Was ist, wenn Friseur, Kosmetiker oder Tätowierer patzen?

© Shutterstock, iStockphoto (M)

Wer zum Friseur, in den Kosmetiksalon oder ins Tattoo­studio geht, möchte nach dem Termin besser aussehen als vorher. Oder seriöser, interes­santer, frischer. Doch wenn Haare statt in zartem Honigblond in schrillem Maisgelb leuchten, verschnitten oder geschädigt sind, fühlen sich Kunden eher entstellt als verschönert. Noch schlimmer ist es, wenn Permanent-Make-up oder Tätowierungen miss­raten. Haare wachsen nach. Tattoos bleiben. Wir sagen, wie Sie als Kunde ihre Rechte wahren.

Erst mal zahlen

„Dafür zahle ich keinen Cent!“ Das ist oft der erste Gedanke von Opfern verunglückter Schön­heits­behand­lungen. Wer das tut, setzt sich jedoch ins Unrecht. Juristisch unterscheiden sich die Leistungen von Friseur, Kosmetiker und Tätowierer nicht von denen anderer Hand­werker. Wie Maler oder Tischler müssen sie zunächst Geld bekommen, auch wenn das Ergebnis nicht gefällt.

Auch Beauty-Hand­werker müssen nachbessern

Beauty-Hand­werker sind aber verpflichtet, schlechte Arbeit nach­zubessern. Das bedeutet: Der Kunde muss sie noch einmal Hand anlegen lassen, auch wenn es schwerfällt. Wichtig ist es über­dies, möglichst früh zu reklamieren, wenn etwas schief­geht, etwa weil zu viele Haare fallen oder die Haut zu brennen beginnt.

Letzter Ausweg Gerichts­verfahren

Bringen Beschwerden und der Nachbesserungs­versuch nichts, bleibt als letzter Weg nur noch, auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld zu klagen. Die Erfolgs­aussichten variieren je nach Fall. Wir habe einige wichtige Urteile zusammen­getragen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.06.2020 um 14:44 Uhr
    Schlichtungsstellen / außergerichtliche Einigung

    @KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
    (maa)

  • KirstenJanuar am 13.06.2020 um 16:21 Uhr
    Statt Schlichtung gleich zum Anwalt?

    Hallo,
    gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
    Danke für eine Antwort und Gruß