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Wer zum Friseur, in den Kosmetiksalon oder ins Tattoostudio geht, möchte nach dem Termin besser aussehen als vorher. Oder seriöser, interessanter, frischer. Doch wenn Haare statt in zartem Honigblond in schrillem Maisgelb leuchten, verschnitten oder geschädigt sind, fühlen sich Kunden eher entstellt als verschönert. Noch schlimmer ist es, wenn Permanent-Make-up oder Tätowierungen missraten. Haare wachsen nach. Tattoos bleiben. Wir sagen, wie Sie als Kunde ihre Rechte wahren.
Erst mal zahlen
„Dafür zahle ich keinen Cent!“ Das ist oft der erste Gedanke von Opfern verunglückter Schönheitsbehandlungen. Wer das tut, setzt sich jedoch ins Unrecht. Juristisch unterscheiden sich die Leistungen von Friseur, Kosmetiker und Tätowierer nicht von denen anderer Handwerker. Wie Maler oder Tischler müssen sie zunächst Geld bekommen, auch wenn das Ergebnis nicht gefällt.
Auch Beauty-Handwerker müssen nachbessern
Beauty-Handwerker sind aber verpflichtet, schlechte Arbeit nachzubessern. Das bedeutet: Der Kunde muss sie noch einmal Hand anlegen lassen, auch wenn es schwerfällt. Wichtig ist es überdies, möglichst früh zu reklamieren, wenn etwas schiefgeht, etwa weil zu viele Haare fallen oder die Haut zu brennen beginnt.
Letzter Ausweg Gerichtsverfahren
Bringen Beschwerden und der Nachbesserungsversuch nichts, bleibt als letzter Weg nur noch, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu klagen. Die Erfolgsaussichten variieren je nach Fall. Wir habe einige wichtige Urteile zusammengetragen.
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Kommentarliste
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@KirstenJanuar: Ja, man kann es im ersten Schritt mit einer außergerichtlichen Schlichtung versuchen. Unter dem folgenden Link finden Sie unser Special zum Thema Schlichtung. Dort nennen wir die Anlaufstellen für Verbraucher: www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0
(maa)
Hallo,
gibt es keine Schlichtungsstelle, die man vorab aufsuchen kann, um die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten zu erwirken? Soll man stattdessen direkt einen Anwalt aufsuchen?
Danke für eine Antwort und Gruß