
Von mehr als 700 000 Babys kamen 2014 in Deutschland knapp 12 000 nach künstlicher Befruchtung zur Welt.
Nun unterstützt auch Sachsen Unverheiratete finanziell bei Kinderwunschbehandlungen. Es ist das sechste Bundesland, das einen Teil der Kosten für künstliche Befruchtung übernimmt, die Paare sonst selbst tragen müssen.
Hintergrund ist die Bundesförderrichtlinie. Sie gilt seit Anfang 2016 auch für Unverheiratete. Der Bund übernimmt bis zur dritten Behandlung bis zu 12,5 Prozent der Selbstzahlerkosten, für die vierte Behandlung sind es bis zu 25 Prozent. Bedingung ist, dass sich das Bundesland, in dem das Paar den Hauptwohnsitz hat, beteiligt. Art und Höhe der Zuwendung hängen vom Landesförderprogramm ab. Bisher fördern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin mit dem Bund die Kosten.