Künst­lersozialkasse Probleme mit der Riester-Zulage

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Künst­lersozialkasse - Probleme mit der Riester-Zulage

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Immer wieder melden sich Leser, die zu Unrecht aufgefordert werden, Riester-Förderung zurück­zuzahlen. Diesmal trifft es Sparer, die als Künstler oder Publizisten über die Künst­lersozialkasse (KSK) gesetzlich renten­versichert sind. Wir sagen, wie Sie sich die Zulage zurück­holen.

Renten­versicherungs­beiträge zu spät gemeldet

Die KSK hat Renten­versicherungs­beiträge, die Versicherte im Jahr 2017 gezahlt haben, nicht recht­zeitig an die Deutsche Renten­versicherung über­mittelt. Auf Basis dieser Meldung berechnet die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) aber die Riester-Zulage. Daher kann es bei KSK-Versicherten für das Jahr 2018 dazu kommen, dass Zulagen zurück­gebucht oder Steuer­vorteile zurück­gefordert werden.

So holen Sie sich die Zulage wieder

Die ZfA gewährt die Förderung immer auf Basis der Rentenbeiträge des Vorjahres. Sparer bekommen Probleme bei der Zulage spätestens Anfang 2019 mit, wenn der Anbieter ihnen die Mitteilung über den Stand ihres Riester-Kontos schickt. Mit ein wenig Aufwand können sich Versicherte die Förderung dann aber wieder zurück­holen. Informieren Sie Ihren Anbieter über die Probleme der KSK beim Melde­verfahren und schi­cken Sie ihm einen Antrag auf „Fest­setzung der Zulage für das Beitrags­jahr 2017“. Die ZfA prüft dann erneut. Einen Muster­antrag zum Ausdrucken stellt die KSK online zur Verfügung.

Tipp: Wie sich KSK-Mitglieder schon ab dem 15. Tag der Arbeits­unfähigkeit ein tägliches Krankengeld sichern, zeigt unser Test Krankengeld-Wahltarife für Künstler und Publizisten.

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