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Immer wieder melden sich Leser, die zu Unrecht aufgefordert werden, Riester-Förderung zurückzuzahlen. Diesmal trifft es Sparer, die als Künstler oder Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich rentenversichert sind. Wir sagen, wie Sie sich die Zulage zurückholen.
Rentenversicherungsbeiträge zu spät gemeldet
Die KSK hat Rentenversicherungsbeiträge, die Versicherte im Jahr 2017 gezahlt haben, nicht rechtzeitig an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Auf Basis dieser Meldung berechnet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) aber die Riester-Zulage. Daher kann es bei KSK-Versicherten für das Jahr 2018 dazu kommen, dass Zulagen zurückgebucht oder Steuervorteile zurückgefordert werden.
So holen Sie sich die Zulage wieder
Die ZfA gewährt die Förderung immer auf Basis der Rentenbeiträge des Vorjahres. Sparer bekommen Probleme bei der Zulage spätestens Anfang 2019 mit, wenn der Anbieter ihnen die Mitteilung über den Stand ihres Riester-Kontos schickt. Mit ein wenig Aufwand können sich Versicherte die Förderung dann aber wieder zurückholen. Informieren Sie Ihren Anbieter über die Probleme der KSK beim Meldeverfahren und schicken Sie ihm einen Antrag auf „Festsetzung der Zulage für das Beitragsjahr 2017“. Die ZfA prüft dann erneut. Einen Musterantrag zum Ausdrucken stellt die KSK online zur Verfügung.
Tipp: Wie sich KSK-Mitglieder schon ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankengeld sichern, zeigt unser Test Krankengeld-Wahltarife für Künstler und Publizisten.
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