Drei Jahre Berufsanfängerzeit
Innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen oder publizistischen Tätigkeit gelten KSK-Versicherte als Berufsanfänger. Da sie sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, gilt für sie ein besonderer Schutz. Das Berufsanfängerprivileg bedeutet: Sie werden in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert, auch wenn sie das Mindestarbeitseinkommen in Höhe von 3 900 Euro im Jahr nicht nachweisen können. Die Dreijahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht unterbrochen war, weil die selbstständige Tätigkeit etwa wegen Kindererziehung, freiwilligem Wehrdienst oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Auch ohne Arbeitseinkommen versichert
Auch ohne Arbeitseinkommen können Berufsanfänger über die KSK versichert sein. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte im Jahr 2019, dass der Nachweis der erwerbsmäßigen Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit nicht nur über erzielte Einnahmen erfolgen muss (Aktenzeichen B 3 KS 2/18 R). Auch Belege können ausreichen, dazu gehören etwa erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen, Werbemaßnahmen wie eigene Websites oder Nachweise über die Zugehörigkeit zu Verbänden.
Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung
Wer sich ab Januar 2023 neu bei der Künstlersozialkasse (KSK) meldet, kann als Berufsanfänger nicht mehr wie in früheren Jahren unbefristet zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Spätestens nach Ablauf einer Sechsjahresfrist werden Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert – auch wenn sie sich bei Eintritt in die KSK von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.
Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag
Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung können Berufsanfänger spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht bei der KSK stellen. Damit tritt gleichzeitig auch die Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherung ein. Eine private Kranken-und Pflegeversicherung muss gegenüber die KSK nachgewiesen werden. Auf Antrag zahlt die KSK einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wer als Berufsanfänger befreit worden ist, kann bis zum Ablauf der Berufsanfängerzeit gegenüber der KSK schriftlich erklären, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu wollen. Wer davon keinen Gebrauch macht, wird automatisch drei Jahre nach dem Ende der Berufsanfängerzeit mit Ablauf des nächstfolgenden 31. März in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ausnahme für Höherverdienende
Es gibt eine Ausnahme: Liegt das Jahresarbeitseinkommen drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze von 66 600 Euro im Jahr 2023, dürfen Versicherte sich weiter von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt.
Bestandsschutz innerhalb der Sechsjahresfrist
Bestandsschutz haben alle, die zwar kein Berufsanfänger mehr sind, sich am 1. Januar 2023 aber noch innerhalb der Sechsjahresfrist befinden. Wenn sie wollen, können sie nach Ablauf der Sechsjahresfrist zurück in die gesetzliche Krankenkasse – aber nur bis zu ihrem 55. Geburtstag.
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