Künst­lersozialkasse Große Unterschiede bei Krankengeld-Wahl­tarifen

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Künst­lersozialkasse - Große Unterschiede bei Krankengeld-Wahl­tarifen

© mauritius images / Blend Images / Aliyev Alexei Sergeevich

Lohnen sich die Angebote der Kassen für ein zusätzliches Krankengeld? Einige bieten es sehr günstig an.

Ob ein Fahr­rad­unfall mit anschließender Reha-Behand­lung oder ein akuter Band­scheiben­vorfall – längere Ausfälle können sich die meisten freiberuflichen Künstler, Journalisten und Schrift­steller kaum leisten. Während die Einnahmen wochen- oder gar monate­lang ausbleiben, laufen Kosten für Atelier oder Büro und Wohnung weiter. Und gesetzliches Krankengeld fließt für Mitglieder einer Krankenkasse erst ab dem 43. Tag.

Doch Kreative können sich über ihre gesetzliche Krankenkasse auch schon vorher finanziell absichern: mit einem speziellen Wahl­tarif für Künstler und Publizisten. Voraus­setzung: Sie sind Mitglied der Künst­lersozialkasse, KSK.

Abge­sichert mit der Künst­lersozialkasse

Zielgruppe.
Die Künst­lersozialkasse (KSK) ist für die Sozial­versicherung von haupt­beruflich und dauer­haft selbst­ständigen Künst­lern und Publizisten zuständig, die jähr­lich mindestens 3 900 Euro verdienen. Sie müssen sich über die KSK pflicht­versichern. Zielgruppe sind zum Beispiel Musiker, Bild­hauer, Maler, Journalisten, Schrift­steller, Grafikde­signer oder Masken­bildner.
Vorteil.
Die KSK verwaltet die Sozial­versicherungen der knapp 187 000 Mitglieder und steuert die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung bei – ähnlich wie bei Arbeitnehmern, wo der Arbeit­geber die Hälfte trägt, ab 2019 sogar auch vom Zusatz­beitrag für die Krankenkasse. Die Beiträge orientieren sich am vorab geschätzten Jahres­einkommen des Versicherten. Seine Krankenkasse kann sich jeder selbst aussuchen.

Wer diesen Wahl­tarif bei seiner Krankenkasse abschließt, erhält ein frühes Krankengeld schon ab dem 15. Tag.

Wir wollten wissen, was die Tarife bieten, und haben die Angebote der 76 Krankenkassen untersucht, die wir in unserem Kassenvergleich dauer­haft testen. Für unseren Modell­kunden im Test haben wir ein Monats­einkommen von 2 500 Euro angenommen.

Unser Fazit: Es gibt güns­tige Tarife, bei denen eine Schrift­stel­lerin oder ein Bild­hauer ein ausreichendes Krankengeld pro Tag bekommt. Für einen Wahl­tarif der bundes­weit geöff­neten Kassen Barmer und mhplus BKK zahlen sie sogar nur einen Beitrag von 8 und 9,50 Euro pro Monat. Dafür erhalten sie bei Arbeits­unfähigkeit täglich 58,33 Euro (Tabelle Krankengeld für Künstler und Publizisten). Auch die regionale Metzinger BKK verlangt für diese Leistung nur 9,50 Euro Monats­beitrag, noch güns­tiger ist die auch regionale BKK Euregio mit nur 3,46 Euro.

Rund 58 Euro halten wir für unseren Modell­kunden für ausreichend – genauso hoch ist bei diesem Einkommen das reguläre gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag.

Unser Rat

Krankengeld.
Als Künstler oder Publizist sollten Sie Mitglied der Künst­lersozialkasse sein. Sie erhalten dann unter anderem ab der siebten Krank­heits­woche gesetzliches Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres beitrags­pflichtigen Einkommens der letzten zwölf Monate vor Erkrankungs­beginn.
Wahl­tarif.
Wünschen Sie ein Krankengeld schon ab dem 15. Tag, können Sie einen Wahl­tarif Ihrer Kasse abschließen. Sie unterscheiden sich sehr in Beitrag und Leistung. Für bis zu 20 Euro Beitrag im Monat, mit mindestens 55 Euro Krankengeld pro Tag und hoher Leistungs­dauer bieten das die AOKs, Barmer, BKK Euregio, BKK Scheufelen, Metzinger BKK, mhplus BKK, Novitas BKK und TK.

Nur den halben Beitrags­satz

Die KSK ist keine eigene Krankenkasse. Sie prüft, ob Personen die Voraus­setzungen für eine Aufnahme erfüllen, zieht die Versicherungs­beiträge für Kranken-, Renten- und Pflege­versicherung von dem Mitglied ein und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.

Großer Vorteil der KSK: Kreative zahlen nur die Hälfte der jeweiligen Versicherungs­beiträge. Unser Modell­kunde zahlt zum Beispiel für die Kranken­versicherung nur 7,3 Prozent statt des allgemeinen Beitrags­satzes von 14,6 Prozent – das sind 182,50 Euro monatlich.

Durch die Absicherung über die KSK haben Versicherte Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeits­unfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent des Arbeits­einkommens, für das jemand in den letzten zwölf Kalendermonaten Beiträge bezahlt hat – in unserem Modell sind das 1 750 Euro monatlich oder rund 58 Euro pro Tag. Weiterer Vorteil: Schwangeren zahlen Krankenkassen zusätzlich Mutter­schafts­geld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung und Eltern ein Kinder­krankengeld ab dem ersten Erkrankungs­tag des Kindes – wenn es zu Hause betreut werden muss. Pro gesetzlich versichertem Eltern­teil gibt es Kinder­krankengeld für maximal zehn Tage.

Auf Zeitraum achten

Beitrag und Höhe des Krankengelds sind die wichtigsten Auswahl­kriterien. Zusätzlich ist eine Leistungs­dauer von mindestens 182 Tagen inner­halb von drei Jahren sinn­voll, denn sie bezieht sich auf die gesamte Krank­heits­dauer, nicht nur auf die vorgezogene Zahlung des Wahl­tarifkrankengeldes. Das ist bei mehr­maligem Erkranken wichtig. Ein weiterer Punkt: Bei den meisten Tarifen müssen Kranke auch während der Arbeits­unfähigkeit weiter Beitrag für den Wahl­tarif zahlen. Von den güns­tigen Angeboten verzichten nur die Barmer und die Techniker darauf.

Kassen­wechsel kann lohnen

Manche Tarife sind so teuer, dass es sich für Interes­sierte lohnen könnte, die Kasse zu wechseln. Abschre­ckende 294 Euro im Monat verlangt etwa die BKK Technoform für 65 Euro tägliches Krankengeld. Bei der Brandenburgischen BKK sind es 183 Euro monatlich für 25 Euro pro Tag. Doch Achtung: Wer über einen Wechsel nach­denkt, sollte auch die Höhe des Zusatz­beitrags und die Extra­leistungen der neuen Kasse vergleichen.

Worauf versicherte Künstler auch achten sollten: Ändert sich ihr Einkommen deutlich nach oben oder unten, sollten sie dies melden. Denn das Einkommen beein­flusst sowohl die Krankengeldzahlung als auch den Beitrag für Krankenkasse und manchmal auch den Wahl­tarif – und was zu viel gezahlt wurde, gibt es rück­wirkend nicht zurück.

Tipp: In unserem Test Krankenkassenvergleich lesen Sie, wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln.

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