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Lohnen sich die Angebote der Kassen für ein zusätzliches Krankengeld? Einige bieten es sehr günstig an.
Ob ein Fahrradunfall mit anschließender Reha-Behandlung oder ein akuter Bandscheibenvorfall – längere Ausfälle können sich die meisten freiberuflichen Künstler, Journalisten und Schriftsteller kaum leisten. Während die Einnahmen wochen- oder gar monatelang ausbleiben, laufen Kosten für Atelier oder Büro und Wohnung weiter. Und gesetzliches Krankengeld fließt für Mitglieder einer Krankenkasse erst ab dem 43. Tag.
Doch Kreative können sich über ihre gesetzliche Krankenkasse auch schon vorher finanziell absichern: mit einem speziellen Wahltarif für Künstler und Publizisten. Voraussetzung: Sie sind Mitglied der Künstlersozialkasse, KSK.
Abgesichert mit der Künstlersozialkasse
- Zielgruppe.
- Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Sozialversicherung von hauptberuflich und dauerhaft selbstständigen Künstlern und Publizisten zuständig, die jährlich mindestens 3 900 Euro verdienen. Sie müssen sich über die KSK pflichtversichern. Zielgruppe sind zum Beispiel Musiker, Bildhauer, Maler, Journalisten, Schriftsteller, Grafikdesigner oder Maskenbildner.
- Vorteil.
- Die KSK verwaltet die Sozialversicherungen der knapp 187 000 Mitglieder und steuert die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei – ähnlich wie bei Arbeitnehmern, wo der Arbeitgeber die Hälfte trägt, ab 2019 sogar auch vom Zusatzbeitrag für die Krankenkasse. Die Beiträge orientieren sich am vorab geschätzten Jahreseinkommen des Versicherten. Seine Krankenkasse kann sich jeder selbst aussuchen.
Wer diesen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abschließt, erhält ein frühes Krankengeld schon ab dem 15. Tag.
Wir wollten wissen, was die Tarife bieten, und haben die Angebote der 76 Krankenkassen untersucht, die wir in unserem Kassenvergleich dauerhaft testen. Für unseren Modellkunden im Test haben wir ein Monatseinkommen von 2 500 Euro angenommen.
Unser Fazit: Es gibt günstige Tarife, bei denen eine Schriftstellerin oder ein Bildhauer ein ausreichendes Krankengeld pro Tag bekommt. Für einen Wahltarif der bundesweit geöffneten Kassen Barmer und mhplus BKK zahlen sie sogar nur einen Beitrag von 8 und 9,50 Euro pro Monat. Dafür erhalten sie bei Arbeitsunfähigkeit täglich 58,33 Euro (Tabelle Krankengeld für Künstler und Publizisten). Auch die regionale Metzinger BKK verlangt für diese Leistung nur 9,50 Euro Monatsbeitrag, noch günstiger ist die auch regionale BKK Euregio mit nur 3,46 Euro.
Rund 58 Euro halten wir für unseren Modellkunden für ausreichend – genauso hoch ist bei diesem Einkommen das reguläre gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag.
Unser Rat
- Krankengeld.
- Als Künstler oder Publizist sollten Sie Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Sie erhalten dann unter anderem ab der siebten Krankheitswoche gesetzliches Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Einkommens der letzten zwölf Monate vor Erkrankungsbeginn.
- Wahltarif.
- Wünschen Sie ein Krankengeld schon ab dem 15. Tag, können Sie einen Wahltarif Ihrer Kasse abschließen. Sie unterscheiden sich sehr in Beitrag und Leistung. Für bis zu 20 Euro Beitrag im Monat, mit mindestens 55 Euro Krankengeld pro Tag und hoher Leistungsdauer bieten das die AOKs, Barmer, BKK Euregio, BKK Scheufelen, Metzinger BKK, mhplus BKK, Novitas BKK und TK.
Nur den halben Beitragssatz
Die KSK ist keine eigene Krankenkasse. Sie prüft, ob Personen die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen, zieht die Versicherungsbeiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von dem Mitglied ein und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Großer Vorteil der KSK: Kreative zahlen nur die Hälfte der jeweiligen Versicherungsbeiträge. Unser Modellkunde zahlt zum Beispiel für die Krankenversicherung nur 7,3 Prozent statt des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent – das sind 182,50 Euro monatlich.
Durch die Absicherung über die KSK haben Versicherte Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das jemand in den letzten zwölf Kalendermonaten Beiträge bezahlt hat – in unserem Modell sind das 1 750 Euro monatlich oder rund 58 Euro pro Tag. Weiterer Vorteil: Schwangeren zahlen Krankenkassen zusätzlich Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung und Eltern ein Kinderkrankengeld ab dem ersten Erkrankungstag des Kindes – wenn es zu Hause betreut werden muss. Pro gesetzlich versichertem Elternteil gibt es Kinderkrankengeld für maximal zehn Tage.
Auf Zeitraum achten
Beitrag und Höhe des Krankengelds sind die wichtigsten Auswahlkriterien. Zusätzlich ist eine Leistungsdauer von mindestens 182 Tagen innerhalb von drei Jahren sinnvoll, denn sie bezieht sich auf die gesamte Krankheitsdauer, nicht nur auf die vorgezogene Zahlung des Wahltarifkrankengeldes. Das ist bei mehrmaligem Erkranken wichtig. Ein weiterer Punkt: Bei den meisten Tarifen müssen Kranke auch während der Arbeitsunfähigkeit weiter Beitrag für den Wahltarif zahlen. Von den günstigen Angeboten verzichten nur die Barmer und die Techniker darauf.
Kassenwechsel kann lohnen
Manche Tarife sind so teuer, dass es sich für Interessierte lohnen könnte, die Kasse zu wechseln. Abschreckende 294 Euro im Monat verlangt etwa die BKK Technoform für 65 Euro tägliches Krankengeld. Bei der Brandenburgischen BKK sind es 183 Euro monatlich für 25 Euro pro Tag. Doch Achtung: Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte auch die Höhe des Zusatzbeitrags und die Extraleistungen der neuen Kasse vergleichen.
Worauf versicherte Künstler auch achten sollten: Ändert sich ihr Einkommen deutlich nach oben oder unten, sollten sie dies melden. Denn das Einkommen beeinflusst sowohl die Krankengeldzahlung als auch den Beitrag für Krankenkasse und manchmal auch den Wahltarif – und was zu viel gezahlt wurde, gibt es rückwirkend nicht zurück.
Tipp: In unserem Test Krankenkassenvergleich lesen Sie, wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
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- Die Künstlersozialkasse übernimmt für selbstständige Künstler und Publizisten die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
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