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Kaum ein freiberuflicher Künstler, Journalist oder Schriftsteller kann es sich leisten, krankheitsbedingt länger auszufallen. Während die Einnahmen ausbleiben, laufen Kosten für Atelier oder Büro und Wohnung weiter. Gut zu wissen: Wer über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert ist, kann sich schon ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankengeld sichern – mit einem geeigneten Wahltarif seiner Krankenkasse. Doch der ist nicht immer günstig, wie unser Test zeigt.
Vorteil für Versicherte in der Künstlersozialkasse
Wer als Künstler oder Publizist Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) ist, zahlt nur die Hälfte der Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die andere Hälfte trägt die KSK. Versicherte haben Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche (43. Tag) ihrer Arbeitsunfähigkeit. Schwangeren zahlen Kassen Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Eltern bekommen Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind erkrankt und sie deshalb nicht arbeiten können.
Krankengeld-Tarife für Künster und Publizisten – das bietet der Test
- Tarifübersicht.
- Die Tabelle der Stiftung Warentest zeigt Beiträge und maximale Krankengeldhöhe für Krankengeld-Wahltarife von 38 Krankenkassen. Außerdem nennen wir Leistungsdauer, Höchsteintrittsalter und Wartezeit – und sagen, bei welchen Kassen der monatliche Beitrag im Leistungsfall entfällt. Bei einem Einkommen von 2 500 Euro ist ein Krankengeld von täglich 58 Euro schon für 3 Euro im Monat zu haben. Bei der teuersten Kasse sind für eine vergleichbare Absicherung fast 300 Euro fällig.
- Tipps.
- Wir sagen, nach welchen Kriterien Sie Ihren Tarif wählen sollten, wann sich ein Kassenwechsel lohnt und womit KSK-Versicherte die Höhe ihres Krankengelds beeinflussen können.
- Heftartikel.
- Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 12/2018.
Früheres Krankengeld über Wahltarif
Kreative, die eine finanzielle Durststrecke von 43 Tagen nicht durchstehen können, haben die Möglichkeit, sich über ihre Krankenkasse noch besser finanziell abzusichern: mit einem speziellen Wahltarif für Künstler und Publizisten. Wer KSK-Mitglied ist und einen entsprechenden Tarif bei seiner Kasse abschließt, erhält Krankengeld schon ab dem 15. Tag.
Zwischen 3 und knapp 300 Euro im Monat kostet die Zusatzabsicherung
Wir haben untersucht, was die Wahltarife für früheres Krankengeld insgesamt bieten und was sie kosten. Die Bandbreite ist enorm: Beim günstigsten Angebot, zahlen Schriftsteller, Bildhauer oder Musikerinnen nur 3 Euro im Monat für ein Krankengeld von täglich 58 Euro, beim teuersten sind monatlich stolze 294 Euro fällig für ein Krankengeld von 65 Euro. In manchen Fällen kann es sich daher für Interessierte lohnen, die Kasse zu wechseln. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte auch die Höhe des Zusatzbeitrags und die Extraleistungen der neuen Kasse vergleichen.
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- Die Künstlersozialkasse übernimmt für selbstständige Künstler und Publizisten die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
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- Hier erfahren Selbstständige, wie viel Beitrag sie für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und was sie bei Zahlungsproblemen tun können.
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- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Unser Krankengeld-Rechner zeigt, was Sie erwarten dürfen und wir erklären, wer Geld von der Krankenkasse erhält.
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