Kündigung Lebens­versicherung

So greift das Finanz­amt zu

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Kündigung Lebens­versicherung - Oft greift das Finanz­amt stärker zu

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el_pedro am 21.09.2014 um 15:55 Uhr
Zweitmarkt

Hier sollte man vor allem beim Anbieter aufpassen. Oft ist dies in der zweiten Enttäuschung gemündet.

Assecurancius am 16.09.2014 um 14:19 Uhr
Verkauf auf dem Zweitmarkt erwägen

Nicht nur aus steuerlichen Gründen sollte man daher stets vor der Kündigung den Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen. Denn der Ankäufer zahlt einen Kaufpreis über Rückkaufswert und führt den Vertrag an Stelle des Versicherten bis zur Endfälligkeit fort. Außerdem bleibt dem Versicherten dadurch noch ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten.