Kündigung. Bedenken Sie: In den meisten Fällen ist offen, ob Versicherte nach der Reform bei Fälligkeit ihrer Lebensversicherung weniger Geld aus den Reserven erhalten als bei vorzeitigem Ausstieg. Sie machen aber an anderer Stelle garantiert Verluste, wenn Sie voreilig kündigen, weil Sie zum Beispiel auf Schlussüberschüsse verzichten.
Steuern. Bei der Frage, wie viel Geld eine Auszahlung bringt, dürfen Sie Ihre Steuern nicht vergessen. Es kann günstiger sein, mit der Kündigung zu warten. Sie zahlen weniger Steuern, wenn Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre lief. Haben Sie ihn frühestens seit dem Jahr 2005, sollten Sie bei der Auszahlung außerdem mindestens 60 Jahre alt sein.
Vorsicht. Riester-Policen kündigen Sie grundsätzlich lieber nicht. Sonst verlieren Sie die Zulagen und Steuerersparnisse, die Sie erhalten haben. Auch Risikolebensversicherungen sollten Sie behalten, solange Sie den Schutz für den Todesfall brauchen.
-
- Große Freude lösen die Nachrichten der Lebensversicherer nicht mehr aus. Bei vielen privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungen zeichnet sich ab, dass die in...
-
- Kunden mit einer privaten Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung mit Garantiezins legen Wert auf Sicherheit. Dies ist wichtig für die Planung ihrer...
-
- Der Garantiezins für Lebensversicherungen wird 2021 voraussichtlich erneut sinken – von derzeit 0,9 auf dann 0,5 Prozent für Neuverträge. Dafür hat sich der...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hier sollte man vor allem beim Anbieter aufpassen. Oft ist dies in der zweiten Enttäuschung gemündet.
Nicht nur aus steuerlichen Gründen sollte man daher stets vor der Kündigung den Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen. Denn der Ankäufer zahlt einen Kaufpreis über Rückkaufswert und führt den Vertrag an Stelle des Versicherten bis zur Endfälligkeit fort. Außerdem bleibt dem Versicherten dadurch noch ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten.