Kündigung Lebens­versicherung Oft greift das Finanz­amt stärker zu

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Kündigung Lebens­versicherung - Oft greift das Finanz­amt stärker zu

Drohende Einschnitte bei den Bewertungs­reserven – die Nach­richten zu Lebens- und Renten­versicherungen machen keine Freude. Sollten Kunden besser kündigen? Ob sie dadurch Geld retten, ist unsicher. Wer trotzdem eine Kündigung ins Auge fasst, sollte bedenken: Oft greift danach das Finanz­amt stärker zu als nach Ablauf der regulären Lauf­zeit.

Geld­werte Hinweise für Versicherungs­kunden

Im Artikel finden Sie geld­werte Hinweise, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie folgende Versicherungs­produkte haben:

  • Kapital­lebens­versicherung (abge­schlossen vor 2005)
  • Kapital­lebens­versicherung (abge­schlossen 2005 und später)
  • Private Renten­versicherung
  • Riester-Renten­versicherung
  • Rürup-Renten­versicherung
  • Risiko­lebens­versicherung

Der Einstieg in den Finanztest-Bericht

„Sinkende Über­schüsse und weniger Beteiligung an den Reserven der Versicherer – die Nach­richten zu Lebens- und Renten­versicherungen machen Kunden keine Freude. Sollten sie kündigen? Das fragen uns Leser wie Norbert Bröder aus Berlin nach der Reform im August. Wie groß die Einschnitte sein werden, weiß zurzeit keiner, ebensowenig, wie viele betroffen sein werden. Unsicher ist auch, ob Versicherte durch eine Kündigung Geld retten können. Bisher haben sie dabei fast immer Verluste gemacht.

Kunden wie Norbert Bröder können nur ihren Versicherer fragen und hoffen, dass sie eine ehrliche Antwort erhalten. Wenn sie eine Kündigung ins Auge fassen, müssen sie außerdem an die Steuern denken: Oft greift das Finanz­amt stärker zu als nach Ablauf der regulären Lauf­zeit. (...)“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • el_pedro am 21.09.2014 um 15:55 Uhr
    Zweitmarkt

    Hier sollte man vor allem beim Anbieter aufpassen. Oft ist dies in der zweiten Enttäuschung gemündet.

  • Assecurancius am 16.09.2014 um 14:19 Uhr
    Verkauf auf dem Zweitmarkt erwägen

    Nicht nur aus steuerlichen Gründen sollte man daher stets vor der Kündigung den Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen. Denn der Ankäufer zahlt einen Kaufpreis über Rückkaufswert und führt den Vertrag an Stelle des Versicherten bis zur Endfälligkeit fort. Außerdem bleibt dem Versicherten dadurch noch ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten.