
Zahlenkolonne. In einer Blockchain werden die Transaktionen exakt dokumentiert. © Adobe Stock / fotomek
Sie haben mit Bitcoin oder Ethereum spekuliert? Auch bei Kryptowährungen können Steuern fällig werden. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.
Eine Insolvenz der Kryptobörse FTX, radikale Kursstürze bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen – wer in diesem Bereich investiert, geht hohe Risiken ein. Und obwohl es sich bei den virtuellen Währungen gar nicht um offizielle Zahlungsmittel handelt, interessiert sich das Finanzamt möglicherweise für solche Geschäfte. Die gute Nachricht: All jene, die Verluste mit Kryptowerten eingefahren haben, können das Finanzamt unter Umständen daran beteiligen. Und wer die Regeln kennt, kann so investieren, dass er bei Gewinnen die Steuer minimiert.
Eins vorab: Die hier beschriebenen Steuerregeln gelten für Privatanleger, die in Deutschland voll steuerpflichtig sind. Im Einzelfall können auch Privatpersonen die Schwelle zur gewerblichen Tätigkeit überschreiten, wenn sie in enormem Ausmaß im Kryptobereich aktiv sind. Dann sind andere Regeln zu beachten. Ab wann das der Fall ist, sollte im Zweifelsfall mit einem Steuerprofi besprochen werden.
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- Dubiose Internetportale werben mit gefälschten Botschaften von Prominenten für Investitionen in Bitcoins. Wer darauf reinfällt, verliert sein Geld.
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- Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Co sind steuerpflichtig, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres liegen. Ob das so bleibt, entscheidet der Bundesfinanzhof.
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- Der Zugang zum Handel mit Kryptowährungen wird einfacher. Riskant ist er immer, einige Angebote sind unseriös.
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@Jonas-Pizza-Wagner: Ja, es kann Ihnen passieren, dass Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland die Erträge zu versteuern haben, wenn Sie die Kryptowährungen über Depotanbieter mit Sitz im Ausland gehandelt haben. Mitunter können Sie im Ausland bezahlte Steuern hier anrechnen lassen oder es fällt nur in einem Land die Besteuerung an.
Durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit einer Vielzahl von Ländern abgeschlossen hat, wird geklärt, ob das Besteuerungsrecht nur einem der beiden beteiligten Länder zugewiesen werden soll.
Für welche Länder es ein Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html
Moin und vielen Dank für den interessanten Artikel.
Wenn ich als Deutscher auf ausländischen Plattformen Kryptos verkaufe muss ich die potentiellen Gewinne (oder Verluste) in Deutschland UND im jeweiligen Ausland zahlen oder nur in Deutschland. Bei der Anfrage ans Finanzamt legte man mir eine kostenpflichtige Anfrage „ans Herz“ :-) Sich rechtskonform zu verhalten wird einem nicht immer leicht gemacht :-)
Danke und Gruß
Jonas