Rund um Kryptowährungen wie Bitcoin florieren Angebote, die Anleger besser links liegen lassen. Vor „unlauteren Geschäften“ im Umfeld von Kryptowährungen warnt Wolf Brandes vom „Marktwächter Finanzen“ bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er verzeichnet Beschwerden zu knapp 20 Anbietern und sechs Kryptowährungen. Die Stiftung Warentest setzt Anbieter, die negativ auffallen, auf ihre Warnliste Geldanlage.
Falsche Behauptungen
Ein Beispiel: Die Firma Crypto.exchange GmbH aus Berlin bot auf ihren Internetseiten btc-now.de, ltc-verkauf.de, eth-now.de, bch-now.de an, für 2 Prozent Gebühr die Kryptowährungen Bitcoin, Litecoin und Ethereum für Nutzer zu verkaufen und den Erlös in Euro auf das Konto der Kunden zu überweisen. Die GmbH war aber nicht über das elektronische Handelsregister zu finden. Auf der Internetseite behauptete sie, seit 31. Dezember 2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) „geprüft“ zu sein. Auf eine Finanztest-Anfrage dazu reagierte sie nicht. Die Bafin stellte am 29. Januar 2018 klar, dass die GmbH ohne die erforderliche Erlaubnis tätig war und untersagte ihr das Geschäft.
Tipp: Prüfen Sie Anbieter genau, bevor Sie Geschäfte eingehen. Suchen Sie unter bafin.de in den Datenbanken beaufsichtigter Institute nach Anbietern, die behaupten, die Bafin prüfe oder beaufsichtige sie.
Wahnwitzige Handelsangebote
Seit Februar 2017 steht der Onlinebroker 24option.com wegen Kundenbeschwerden auf unserer Warnliste. „Traden Sie Bitcoin mit einem Hebel von bis zu 1:5“, lockte er im Januar 2018 auf seiner Startseite. Er hat fünf Kryptowährungen im Angebot. Anleger setzen über Contracts for Difference (CFDs) auf die Kursentwicklung, allerdings zum Beispiel bei einem fünffachen Hebel fünf Mal stärker. Das ist Wahnsinn, die Kurse von Kryptowährungen schwanken ohnehin zum Teil stark. Das Totalverlustrisiko ist extrem hoch. 24option.com äußerte sich auf Finanztest-Anfrage nicht dazu.
Tipp: Hintergründe zum Bitcoin-Hype finden Sie in unserem Special Bitcoin: So funktioniert das Geld aus dem Internet.
Windiges System
Manche Angebote sind in ein mehrstufiges Vergütungssystem eingebunden. Kunden kaufen Pakete mit Anrechten auf eine „Kryptowährung“ und erhalten eine Belohnung oder Provision, wenn sie andere motivieren, ebenfalls zu kaufen. Sie sind abhängig von den Entscheidungen der Anbieter. Ihre Anrechte oder Kryptowährungen sind nur begrenzt nutzbar, nicht frei handelbar und könnten sich als wertlos erweisen.
Tipp: Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat früh vor derartigen Angeboten gewarnt. Zumindest einige Anbieter mit Schweizbezug sind auf ihrer Warnliste zu finden. Mehr zum Thema im Special Kryptowährungen: Coins und Tokens – Spekulation oder Schwindel?
Weitgehende Verbote
Nicht ohne Grund dürfen weder Investmentfonds noch für Privatanleger gedachte geschlossene Fonds direkt oder indirekt, zum Beispiel über Futures, in Kryptowährungen investieren. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind in begrenztem Umfang nur Investments in Zertifikate ohne Hebelwirkung möglich, die dem Kurs eins zu eins folgen.
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- Dubiose Internetportale werben mit gefälschten Botschaften von Prominenten für Investitionen in Bitcoins. Wer darauf reinfällt, verliert sein Geld.
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- Der Zugang zum Handel mit Kryptowährungen wird einfacher. Riskant ist er immer, einige Angebote sind unseriös.
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- Probleme mit dem Onlinebroker Grandefex schildert ein Finanztest-Leser. Dorthin lockte ihn ein vermeintlicher Internetlink zu Inhalten der TV-Show „Die Höhle der Löwen“....
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