Kryptowährungen Finger weg von diesen Angeboten!

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Rund um Kryptowährungen wie Bitcoin florieren Angebote, die Anleger besser links liegen lassen. Vor „unlauteren Geschäften“ im Umfeld von Kryptowährungen warnt Wolf Brandes vom „Markt­wächter Finanzen“ bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er verzeichnet Beschwerden zu knapp 20 Anbietern und sechs Kryptowährungen. Die Stiftung Warentest setzt Anbieter, die negativ auffallen, auf ihre Warnliste Geldanlage.

Falsche Behauptungen

Ein Beispiel: Die Firma Crypto.exchange GmbH aus Berlin bot auf ihren Internet­seiten btc-now.de, ltc-verkauf.de, eth-now.de, bch-now.de an, für 2 Prozent Gebühr die Kryptowährungen Bitcoin, Litecoin und Ether­eum für Nutzer zu verkaufen und den Erlös in Euro auf das Konto der Kunden zu über­weisen. Die GmbH war aber nicht über das elektronische Handels­register zu finden. Auf der Internetseite behauptete sie, seit 31. Dezember 2017 von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) „geprüft“ zu sein. Auf eine Finanztest-Anfrage dazu reagierte sie nicht. Die Bafin stellte am 29. Januar 2018 klar, dass die GmbH ohne die erforderliche Erlaubnis tätig war und untersagte ihr das Geschäft.

Tipp: Prüfen Sie Anbieter genau, bevor Sie Geschäfte eingehen. Suchen Sie unter bafin.de in den Daten­banken beaufsichtigter Institute nach Anbietern, die behaupten, die Bafin prüfe oder beaufsichtige sie.

Wahnwitzige Handels­angebote

Seit Februar 2017 steht der Onlinebroker 24option.com wegen Kunden­beschwerden auf unserer Warn­liste. „Traden Sie Bitcoin mit einem Hebel von bis zu 1:5“, lockte er im Januar 2018 auf seiner Start­seite. Er hat fünf Kryptowährungen im Angebot. Anleger setzen über Contracts for Difference (CFDs) auf die Kurs­entwick­lung, allerdings zum Beispiel bei einem fünf­fachen Hebel fünf Mal stärker. Das ist Wahn­sinn, die Kurse von Kryptowährungen schwanken ohnehin zum Teil stark. Das Total­verlustrisiko ist extrem hoch. 24option.com äußerte sich auf Finanztest-Anfrage nicht dazu.

Tipp: Hintergründe zum Bitcoin-Hype finden Sie in unserem Special Bitcoin: So funktioniert das Geld aus dem Internet.

Windiges System

Manche Angebote sind in ein mehr­stufiges Vergütungs­system einge­bunden. Kunden kaufen Pakete mit Anrechten auf eine „Kryptowährung“ und erhalten eine Belohnung oder Provision, wenn sie andere moti­vieren, ebenfalls zu kaufen. Sie sind abhängig von den Entscheidungen der Anbieter. Ihre Anrechte oder Kryptowährungen sind nur begrenzt nutz­bar, nicht frei handel­bar und könnten sich als wert­los erweisen.

Tipp: Die Schweizer Finanzmarkt­aufsicht hat früh vor derartigen Angeboten gewarnt. Zumindest einige Anbieter mit Schweizbe­zug sind auf ihrer Warnliste zu finden. Mehr zum Thema im Special Kryptowährungen: Coins und Tokens – Spekulation oder Schwindel?

Weit­gehende Verbote

Nicht ohne Grund dürfen weder Investmentfonds noch für Privat­anleger gedachte geschlossene Fonds direkt oder indirekt, zum Beispiel über Futures, in Kryptowährungen investieren. Nach Angaben der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht sind in begrenztem Umfang nur Investments in Zertifikate ohne Hebel­wirkung möglich, die dem Kurs eins zu eins folgen.

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