Kreuz­fahrt

So haben wir getestet

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Mobil­funk­tarife und Versicherungs­policen für Kreuz­fahrten, vier Reedereien im Sicher­heits­test und in der Über­prüfung von Umwelt- und sozialen Aspekten: Hier erläutern wir, wie wir bei den einzelnen Teilunter­suchungen aus Finanztest 1/2019 und test 1/2019 vorgegangen sind, und wie unsere Tabellen zu lesen sind.

Kreuz­fahrt

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Versicherungs­policen für Kreuzfahrer

Im Test: 68 speziell für Kreuz­fahrten angebotene Reise­versicherungen. Bei den Policen handelt es sich um Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherungen sowie um Produktpakete mit Auslands­reise-Kranken­versicherungen und weiteren Versicherungen. Sie werden direkt von den Versicherungs­gesell­schaften AWP, ERV und HanseMerkur sowie von den vier umsatz­starken Reedereien Aida Cruises, Costa Crociere, MSC Kreuz­fahrten und Tui Cruises angeboten.

Unter „Das Paket enthält“ haben wir die wesentlichen Bestand­teile der Versicherungs­pakete aufgeführt. Teil­weise enthalten die Pakete außerdem Rege­lungen für die Unterstüt­zung im Notfall beziehungs­weise Assistance-Leistungen oder eine Seekrank­heits-Versicherung.

Stichtag der Unter­suchungen war der 1. Oktober 2018.

Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Grund­lage für die Bewertung der Versicherungs­bedingungen sind die Test­kriterien der Unter­suchung in Finanztest 3/2018:

Reiser­ücktritt (65%). Unsere Prüf­punkte:

  • Gibt es einen Verzicht auf Selbst­beteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für den Abschluss, eine mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familien­tarifen voll­jährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
  • Wird auch eine bei Reise­buchung bezahlte Vermitt­lungs­gebühr erstattet?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, der Kunde aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnte?
  • Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern auch einer „Risik­operson“ (etwa einem Eltern­teil) etwas zustößt?
  • Erkennt der Versicherer neben nahen Angehörigen weitere wichtige Risik­opersonen an, zum Beispiel Lebens­partner oder -gefährten oder Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
  • Gibt es bei gemein­sam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden und müssen diese gemein­sam versichert sein?
  • Gibt es Ausschlüsse bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chro­nischen psychischen Erkrankungen, Pandemien oder wenn medizi­nische Maßnahmen an nicht körper­eigenen Organen wie einer trans­plantierten Niere oder an Hilfs­mitteln wie Herz­schritt­machern oder Hörgeräten notwendig sind?
  • Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
  • Zahlt der Versicherer auch bei Vorerkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
  • Zahlt der Versicherer bei Impfun­verträglich­keit oder einem Termin für eine Organspende?
  • Zahlt er bei Arbeits­platz­verlust, -wechsel oder Antritt einer neuen Arbeit?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte im Reise­zeitraum eine Prüfung wieder­holen müssen?
  • Zahlt er, wenn der Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an seinem Eigentum oder dem einer Risik­operson seine Reise absagen muss?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte die Reise wegen eines Terror­anschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubs­ort oder in dessen Nähe ereignete?
  • Springt der Versicherer ein, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten, und über­nimmt er die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reise­leistungen?
  • Zahlt er auch, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und deshalb das Kreuz­fahrt­schiff verpasst wird?

Reise­abbruch (25%). Unsere Prüf­punkte:

  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet er nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unter­brechen muss?
  • Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch inner­halb der ersten Hälfte der Reise, meist maximal acht Tage, den gesamten Reise­preis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reise­leistungen ohne Abzüge erstattet.
  • Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruch­gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Termin zur Organspende, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeits­platzes, neuer Arbeits­platz.
  • Wenn sich die Rück­kehr verspätet, erstattet der Versicherer zusätzliche Rück­reise­kosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung?
  • Bei einer verspäteten Rück­kehr soll er mindestens folgende Gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben, die Erkrankung einer mitreisenden Person oder wenn sich die Rück­reise wegen Verspätung eines öffent­lichen Verkehrs­mittels um mehr als zwei Stunden verzögert.

Verständlich­keit (10 %)

Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlich­keit, Über­sicht­lich­keit, Voll­ständig­keit und Wider­spruchs­freiheit.

Gut ist es beispiels­weise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachte­lungen verwendet werden.

Maßstab war unter anderem der Verständlich­keits­index der Universität Hohen­heim.

Auslands­reise-Kranken­versicherung

Grund­lage für die Bewertung der Versicherungs­bedingungen sind die Test­kriterien der Unter­suchung in Finanztest 4/2017:

Allgemeine Bedingungen (25%). Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Sind voll­jährige Kinder im Familien­tarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unter­halts­berechtigt sind?
  • Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
  • Erstattet der Versicherer alternative Behand­lungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso erfolg­versprechend wie schulmedizi­nische Methoden bewährt haben? Über­nimmt er die Kosten für die Behand­lung durch alternative Heilbe­handler wie Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn der Kunde länger behandelt werden muss, als die Reise maximal dauern durfte?

Krankenrück­trans­port, Kinder­betreuung, Über­führung/Bestattung (25%). Unsere Prüf­punkte:

  • Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert? Besser: Hat der Versicherte nicht nur dann einen uneinge­schränkten Anspruch, wenn der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig ist, sondern bereits, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist?
  • Sieht es der Versicherer nicht als Obliegen­heits­verletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht zurück­trans­portieren lässt?
  • Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rück­trans­ports ohne Abzug vor?
  • Über­nimmt der Versicherer beim Rück­trans­port die Kosten für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte sowohl am Urlaubs­ort als auch nach Rück­trans­port zum Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus trans­portiert?
  • Werden Rooming-in-Kosten für Kinder bis einschließ­lich 16 Jahre erstattet?
  • Werden Kosten für Kinder­betreuung bis einschließ­lich 16 Jahre im Notfall über­nommen?
  • Werden Kosten für die Rück­reise minderjäh­riger Kinder erstattet, wenn ein Erwachsener krank wird?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Medizi­nische Leistungen (30%). Unsere Prüf­punkte:

  • Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute Erkrankung“, „unvor­hergesehene Erkrankung“ oder „nicht absehbare Behand­lung“? Schließt der Versicherer nur die Behand­lungen vom Schutz aus, die schon vor der Reise geplant waren oder die aufgrund einer ärzt­lichen Diagnose schon bei Reiseantritt fest­standen? Dieser Ausschluss sollte jedoch nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todes­falles antreten muss.
  • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für Behand­lungen von einzelnen Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
  • Ist die Behand­lung von psychischen Erkrankungen einge­schlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psycho­analyse und Psycho­therapie?
  • Sind Sport­verletzungen versichert (außer bei Berufs­sport­lern)?
  • Wird neben schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung auch provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Gibt es ihn nicht nur nach Unfällen?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massage, über­nommen?
  • Werden ambulante und stationäre Behand­lungen uneinge­schränkt erstattet? Oder nur „unaufschieb­bare“ Behand­lungen oder Operationen?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwanger­schafts­komplikationen einschließ­lich Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Ist in den Versicherungs­bedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behand­lung von Früh­geborenen bei einer Früh­geburt im Ausland ohne Zusatz­beitrag über­nimmt?

Leistung für Schäden durch Krieg, Pandemie, Kern­energie (10%). Unsere Prüf­punkte:

  • Sind Leistungen für Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn das Auswärtige Amt vor Reise­beginn eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegs­geschehen beteiligt?
  • Gibt es keine starren Fristen, um das Land zu verlassen, wenn über­raschend während des Auslands­auf­enthaltes Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei sogenannten Pandemien wie der Schweinegrippe oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Verständlich­keit (10 %)

Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlich­keit, Über­sicht­lich­keit, Voll­ständig­keit und Wider­spruchs­freiheit.

Gut ist es beispiels­weise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachte­lungen verwendet werden.

Maßstab war unter anderem der Verständlich­keits­index der Universität Hohen­heim.

Weitere Unter­suchungen

Beitrag für das Versicherungs­paket (Preisbeispiele).

Der Beitrag für das Versicherungs­paket hängt vom Reise­preis und Leistungs­umfang des Tarifs und in einigen Fällen auch vom Alter der Versicherten ab (siehe Spalte: Alters­klassen für Beitrag). Bei einigen Tarifen unterscheiden sich die Beiträge je nach dem Fahr­gebiet beziehungs­weise dem Geltungs­bereich.

Mobil­funk­tarife für Kreuz­fahrten

Im Test: 61 Internet­tarife, die von den Kreuz­fahrt-Reedereien für die Nutzung eines eigenen mobilen Endgeräts (Handy, Tablet) angeboten werden. Bei den Tarifen handelt es sich um Pakete für Social-Media-Dienste und das Surfen im Internet. Die Tarifpakete werden direkt von den vier umsatz­starken Reedereien Aida Cruises, Costa Crociere, MSC Kreuz­fahrten und Tui Cruises angeboten.

Nutzung eines eigenen mobilen Endgeräts (Handy, Tablet)

Auswahl: Dargestellt sind die Tarife der Kreuz­fahrt-Reedereien Aida, Costa, MSC und Tui für die Internetnut­zung und die Kosten für das Telefonieren nach Deutsch­land von Bord der Kreuz­fahrt­schiffe.

Social-Media-Tarife: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder Tablet Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Threema, Snapchat und andere Messenger-Dienste nutzen. Video­anrufe sind in der Regel nicht möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Daten­volumen ab.

Internetpakete Volumen: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder Tablet E-Mails empfangen und senden und Nach­richten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen inner­halb oder außer­halb Europas möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Daten­volumen ab.

Internetpakete Tage: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder TabletE-Mails empfangen und senden und Nach­richten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen inner­halb oder außer­halb Europas möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Daten­volumen ab. Die Nutzung wird tage­weise berechnet.

Internet Minuten­tarife: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder TabletE-Mails empfangen und senden und Nach­richten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen inner­halb oder außer­halb Europas möglich. Die Nutzung wird minuten­weise berechnet.

Anbieter und Produkt: Name der Kreuz­fahrt-Reederei und Tarifbezeichnung.

Preis für Internet: Dieser Preis wird für das jeweilige Paket berechnet.

Telefonieren über das bord­eigene Kabinentelefon

Die Nutzung ist unabhängig von der Buchung eines Daten­pakets möglich.

Direkt­wahl: Der Nutzer kann die Telefonate direkt vom Kabinentelefon aus führen. Direkte Anrufe auf das Kabinentelefon sind in der Regel nicht möglich. Die Reisenden sind nur über eine allgemeine Telefonruf­nummer des Schiffes erreich­bar.

Telefon­kosten für abge­hende Gespräche: Dieser Preis wird berechnet für Gespräche von Bord des Schiffes nach Deutsch­land.

CSR und Sicherheit: Vier Reedereien im Test

Im Test: Vier Reedereien, die bei Reisenden aus Deutsch­land für Kreuz­fahrten in europäischen Meeren große Markt­bedeutung haben. Geprüft haben wir pro Reederei drei Schiffe – je ein älteres, ein eher mittel­altes und ein neueres, das im Unter­suchungs­zeitraum im Mittel­meer oder Nord-/Ostseeraum unterwegs war.

Unter­suchungs­zeitraum: April bis Oktober 2018.

Unter­suchungen: Wir haben parallel zwei Unter­suchungen durch­geführt – eine zur Sicherheit und eine zur Unternehmensverantwortung der Reedereien, eng­lisch: Corporate Social Responsibility, kurz CSR.

Die CSR-Unter­suchung konzentriert sich auf Anforderungen an Arbeits­bedingungen und Umwelt­schutz, die über gesetzliche Rege­lungen hinaus­gehen. Wir haben die Reedereien per Fragebögen zu CSR-relevanten Anforderungen sowie zu sozial-ökologischen Maßnahmen, deren Umsetzung und Kontrollen auf den Schiffen befragt. Sie sollten uns die Angaben mit Dokumenten belegen. Zusätzlich über­prüften zwei Experten die Aussagen der Reedereien im Rahmen von Inspektionen auf den Schiffen und in den Zentralen an Land.

Auch für den Sicher­heits­test gingen je zwei Experten an Bord, die unter anderem als Kapitäne, nautische Offiziere oder Schiffs­betriebs­ingenieure ausgebildet sind. Sie befragten die Crew, prüften sicher­heits­relevante Einrichtungen, Hilfs­mittel und Dokumente. Außerdem beob­achteten sie, wie die Besat­zung bei Übungen vorgeht, etwa bei der für Passagiere obliga­torischen Evakuierungs­übung. Auf unseren Wunsch fanden kurz­fristig angesetzte Zusatz­trainings zur Brandbekämpfung und zum „Wasser­einbruch im Maschinenraum“ statt. Details der Übung waren den Crews nicht bekannt. In den Land­zentren der Reedereien begut­achteten unsere Inspektoren zudem das zentrale Sicher­heits­management sowie die sicher­heits­relevanten Einrichtungen und Prozesse dort.

Um einen Eindruck der Sicher­heits­maßnahmen und des Nach­haltig­keits­engagements aus Passagiersicht zu erhalten, fuhren pro Anbieter zwei bis drei Tester verdeckt auf Schiffen mit. Sie notierten zum Beispiel, wie Evakuierungs­übungen ablaufen oder ob auf Einwegflaschen verzichtet wird. Das ging nicht in die Bewertung ein, unseren Testern fiel aber auch nichts Gravierendes auf.

Prüfungen zur Sicherheit von Kreuz­fahrt­schiffen

Sicher­heits­management der Reederei: 30 %

Wir über­prüften, wie die Unterstüt­zung durch Land­zentren organisiert und die Sicher­heits­strategie und das Sicher­heits­management der Reederei im Unternehmen verankert ist. Unsere Inspektoren untersuchten Grund­sätze der Reederei, ob kritische Ereig­nisse systematisch erfasst und zur Verbesserung genutzt werden, ob die Systeme schlüssig und über­sicht­lich aufgebaut sind.

Neben einer sicheren tech­nischen Ausstattung ist die Qualifikation der Besat­zung der wichtigste Faktor für die Sicherheit. Daher waren uns zum Beispiel die verlangten Qualifikations­stan­dards, die kontinuierliche Fort­bildung der Crew und die Über­prüfung der Leistungs­fähig­keit wichtig.

Eine wichtige Rolle für das zentrale Notfall­management der Reedereien spielen Flotten­steuerungs­zentralen an Land. Sie beraten die Besat­zung ihrer Schiffe, um sicher­heits­gefähr­dende Ereig­nisse zu verhindern, zum Beispiel beim Umfahren von Schlecht­wetter­gebieten, und unterstützen sie bei Problemen, organisieren Hilfs­maßnahmen auf See oder an Land. Wir über­prüften beispiels­weise, ob die Zentralen über adäquate Kommunikations­mittel, Zugriff auf Schiffs­daten und andere relevante Daten­banken und Notfall­pläne verfügen und ob das Personal an Land qualifiziert und durch Übungen auf Ernst­fälle vorbereitet ist.

Persönliche Sicherheit an Bord: 30 %

Die Reedereien müssen die Sicherheit der Passagiere für die gesamte Reise mitdenken, von der Buchung bis zum Land­gang. Bei den allgemeinen Sicher­heits­vorkehrungen achteten wir zum Beispiel darauf, dass beim Check-in die Personalien geprüft wurden und ob Sicher­heits­maßnahmen für Kinder gelten – wie Bordkarten mit einge­schränkten Zugangs­funk­tionen. Untersucht wurden Sicher­heits­übungen und -informationen, Hinweise zu Gesundheit und Hygiene oder in welchem Maß mobil einge­schränkte Menschen an Bord Unterstüt­zung erhalten.

Zur Unfall­prävention, etwa bei Unacht­samkeit oder stärkerem Seegang, sollten zum Beispiel Treppen und Kabinengänge mit Hand­läufen ausgestattet sein, die Relings an Deck kinder­sicher, Bodenbeläge rutsch­fest, Rettungs­schwimmer an den Pools sein.

Wir erwarten auch Maßnahmen zur Kriminalitäts­prävention: Zum Beispiel sollten der Zugang zu Kabinen kontrollier­bar sein, Wert­sachen sicher aufbewahrt werden können, öffent­liche Bereiche tech­nisch und personell über­wacht werden.

Bei der medizi­nischen Versorgung prüften wir unter anderem, ob das Bord­hospital gut ausgeschildert, medizi­nisches Personal rund um die Uhr erreich­bar und Defibrillatoren in öffent­lichen Bereichen verfügbar waren. Das Ausfliegen von Patienten sollte ein Hubschrauber­lande­platz oder ein Bereich ermöglichen, von dem Passagiere aus der Luft abge­holt werden können (Winsch­bereich).

Sicherheit im Notfall an Bord: 40 %

Feuer ist eine große Gefahr an Bord. Brand­schutz­einrichtungen und regel­mäßige Übungen sind für Schiff und Besat­zung Pflicht. Unsere Inspektoren über­prüften zum Beispiel die entsprechende Ausstattung in öffent­lichen Bereichen, Kabinen und Crewbereichen sowie die Funk­tions­fähig­keit des Notstrom­systems. Das Verhalten der Besat­zung wurde bei einer Brand­schutz­übung auf jedem Schiff geprüft.

In einer weiteren Übung, einem simulierten Wasser­einbruch im Maschinenraum, prüften unsere Inspektoren, ob die Besat­zung notwendige Hand­lungs­ketten und Entscheidungen sachgerecht und zügig umsetzt. Zudem prüften sie die Ausstattung zur Bekämpfung eines Wasser­einbruchs, etwa wasser­dichte Türen.

Die Evakuierung eines Schiffs ist das äußerste Mittel, um Menschen in Sicherheit zu bringen. Daher müssen alle Passagiere zu Beginn der Kreuz­fahrt an einer Übung (Muster­übung) teilnehmen. Die Inspektoren über­prüften unter anderem notwendige persönliche und kollektive Rettungs­mittel, Zustand und Kenn­zeichnungen, die Lage der Flucht- und Rettungs­wege, Aufzüge, Notausgänge und Sammelstellen. Sie nahmen pro Schiff an einer Muster­übung teil und beob­achteten das Verhalten der Crew und die Organisation der Übung.

Prüfungen in den Punkten Umwelt und Soziales

Unter­nehmens­politik der Reederei

Wir bewerteten unter anderem soziale und ökologische Unter­nehmens­leit­linien sowie Grund­sätze der Reederei, wie Nach­haltig­keits­berichte, flotten­weite soziale und ökologische Anforderungen und deren Kontrollen, etwa eigene Verpflichtungen in Bezug auf den Umwelt­schutz, Destinations­konzepte sowie die Trans­parenz durch die Teil­nahme an der Befragung, die Genehmigung von Besuchen auf den Schiffen und vertrauliche Interviews mit von uns ausgewählten Besat­zungs­mitgliedern.

Arbeits­bedingungen auf Kreuz­fahrt­schiffen

Anhand von Dokumenten, Inspektionen und Interviews prüften wir Rege­lungen zur Vertrags­gestaltung, zur Entlohnung, zu Urlaubs- und Arbeits­zeiten sowie zur Einhaltung von Ruhe­zeiten. Untersucht wurde unter anderem auch die Art der Unterbringung, Weiterbildungs­maßnahmen, Anforderungen an Gesund­heits- und Arbeits­schutz, Frei­zeit- und Erholungs­angebote für Crewmitglieder an Bord sowie Rege­lungen zu multikulturellen Arbeits­gemeinschaften und zum Land­gang. Wir bewerteten auch, wie die Reedereien die Arbeits­bedingungen kontrollieren.

Umwelt­schutz auf Kreuz­fahrt­schiffen

Anhand von Dokumenten und Inspektionen prüften wir zum Beispiel Rege­lungen zum Einsatz von Treibstoffen, zu Schad­stoff­filtern und zur Vermeidung von Emissionen, die über gesetzliche Anforderungen hinaus­gehen. Zudem beur­teilten wir Maßnahmen zur Abfall­vermeidung und -wieder­verwertung sowie das Abwasser­management und welche Maßnahmen die Reedereien etabliert haben, um den Wasser­verbrauch zu reduzieren und Wasser wieder zu verwenden. Wir bewerteten zudem, ob ökologische Schu­lungen und Kontrollen statt­finden sowie deren Dokumentation.

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j.kritschker am 22.07.2019 um 17:45 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet

IrisGruber am 22.06.2019 um 18:26 Uhr
Kommentar von Frank Heidtmann "Keine Moralpredigt"

Ich habe soeben den Kommentar von Frank Heidtmann "Keine Moralpredigt" zu dem Thema Kreuzfahrten und das Klima in der Ausgabe Juli 2019 gelesen und kann es kaum glauben, dass Sie diesen Kommentar eines an "Ewig Gestrigen" auch noch drucken.
Im Gegenteil: Von einer guten Finanzzeitschrift erwarte ich im Besonderen Hintergründe zu Finanzanlagen etc. wie sie sich auf Umwelt, Klima und Menschen auswirken und ganz besonders sollte auch immer das Thema Moral eine wichtige Rolle einnehmen.
Man sieht doch schon am Beispiel der aktuellen immer höheren Mieten, dass es eben nicht so weiter gehen kann "Hauptsache die Rendite stimmt". Ich jedenfalls möchte nicht auf Kosten von anderen Menschen und der Umwelt Rendite machen und bin immer froh über kritische Artikel von Finanztest und Test. Gerade auch die Hintergründe zu Kreuzfahrten waren mir vorher gar nicht so im Bewusstsein. Und es ist eben nicht nur Privatsache, ob und wie jemand reist und investiert, denn die Auswirkungen spüren dann andere.

Astrid16 am 04.02.2019 um 12:54 Uhr
Einzelreisende

@ ursula48
Sie unterstellen, Reedereien würden nicht nach Gesetz handeln.
Die Preisgestaltung eines Unternehmers unterliegt aber nicht dem Gesetz (Kartellabsprachen z.B. ausgenommen) , in dem Sinne, daß alle das gleiche bezahlen müssen.
Eine Kabine mit 2 Betten kostet z.B. 4000,-- €. Ein Einzelreisender für diese Kabine zahlt 3200,-- €.
Die Differenz von 800,-- € ergeben sich aus eingesparten Aufwendungen für die 2. Person, als da wären :
Wasserverbrauch, Handtücherverbrauch, Nahrungsmittel etc.
Der Einzelreisende zahlt also keinen Aufschlag, auch wenn es sich so "anfühlen" mag.
Ein Beispiel der ähnlichen Kategorie:
Eine Mietwohnung mit 6 Zimmern kostet für eine Person genauso viel Miete wie für 4 Personen. Eine Differenz gibt es nur bei den Nebenkosten.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2019 um 15:42 Uhr
Geschlossene Schotten

@MHeise: Ein Unglück mit einem Ablauf wie bei der Costa Concordia kann sich heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr ereignen, weil die Schiffe inzwischen durch Landzentren (für Costa Crociere für europäische Fahrgebiete in Hamburg) eng überwacht werden und eine Abweichung vom Kurs, wie sie seinerzeit gefahren wurde, heute sofort auffallen und Korrekturmaßnahmen nach sich ziehen würde. Auch der Ablauf der Maßnahmen an Bord in einem Notfall wird inzwischen von Land aus kontrolliert.
Uns sind keine Unterschiede zwischen den Reedereien zum Umgang mit Sondergenehmigungen für die Schotten aus dem Testgeschehen bekannt. Wie bereits beschrieben, haben wir die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Water Tight Doors vor Ort überprüft und keine Mängel festgestellt. (AS/spl)

MHeise am 25.01.2019 um 13:57 Uhr
@Stiftung Warentest - geschlosene Schotten

Vielen Dank für Ihrer Antwort.
Der Satz "Im Falle eines Wassereinbruchs kann schnell reagiert werden." hat leider auf die Costa Concordia nicht zugetroffen. Menschliches Versagen (zu spätes Schliessen der Schotten) hat wahrscheinlich die Tragödie in diesem Ausmaß erst verursacht. Wären die Schotten zugewesen, wäre hier wohl viel Leid erspart geblieben. Hier der Link auf einen Artikel vom damaligen ADAC-Test:
https://www.morgenpost.de/reise/article108371966/Bei-Kreuzfahrtschiffen-sind-nicht-immer-alle-Schotten-dicht.html
Deswegen noch einmal meine konkrete Frage:
1) Gibt es Unterschiede zwischen den geprüften Kreuzfahrern im Handling der Schotten - sprich, in der Nutzung von Sondergenehmigungen
2) Wenn ja: Haben sich diese Unterschiede im Testurteil ausgewirkt?