Mobilfunktarife und Versicherungspolicen für Kreuzfahrten, vier Reedereien im Sicherheitstest und in der Überprüfung von Umwelt- und sozialen Aspekten: Hier erläutern wir, wie wir bei den einzelnen Teiluntersuchungen aus Finanztest 1/2019 und test 1/2019 vorgegangen sind, und wie unsere Tabellen zu lesen sind.
Kreuzfahrt
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Versicherungspolicen für Kreuzfahrer
Im Test: 68 speziell für Kreuzfahrten angebotene Reiseversicherungen. Bei den Policen handelt es sich um Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sowie um Produktpakete mit Auslandsreise-Krankenversicherungen und weiteren Versicherungen. Sie werden direkt von den Versicherungsgesellschaften AWP, ERV und HanseMerkur sowie von den vier umsatzstarken Reedereien Aida Cruises, Costa Crociere, MSC Kreuzfahrten und Tui Cruises angeboten.
Unter „Das Paket enthält“ haben wir die wesentlichen Bestandteile der Versicherungspakete aufgeführt. Teilweise enthalten die Pakete außerdem Regelungen für die Unterstützung im Notfall beziehungsweise Assistance-Leistungen oder eine Seekrankheits-Versicherung.
Stichtag der Untersuchungen war der 1. Oktober 2018.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Grundlage für die Bewertung der Versicherungsbedingungen sind die Testkriterien der Untersuchung in Finanztest 3/2018:
Reiserücktritt (65%). Unsere Prüfpunkte:
Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für den Abschluss, eine mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familientarifen volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
Wird auch eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, der Kunde aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnte?
Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern auch einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
Erkennt der Versicherer neben nahen Angehörigen weitere wichtige Risikopersonen an, zum Beispiel Lebenspartner oder -gefährten oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
Gibt es bei gemeinsam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden und müssen diese gemeinsam versichert sein?
Gibt es Ausschlüsse bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chronischen psychischen Erkrankungen, Pandemien oder wenn medizinische Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen wie einer transplantierten Niere oder an Hilfsmitteln wie Herzschrittmachern oder Hörgeräten notwendig sind?
Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
Zahlt der Versicherer auch bei Vorerkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
Zahlt der Versicherer bei Impfunverträglichkeit oder einem Termin für eine Organspende?
Zahlt er bei Arbeitsplatzverlust, -wechsel oder Antritt einer neuen Arbeit?
Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine Prüfung wiederholen müssen?
Zahlt er, wenn der Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an seinem Eigentum oder dem einer Risikoperson seine Reise absagen muss?
Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte die Reise wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignete?
Springt der Versicherer ein, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten, und übernimmt er die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen?
Zahlt er auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und deshalb das Kreuzfahrtschiff verpasst wird?
Reiseabbruch (25%). Unsere Prüfpunkte:
Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet er nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen muss?
Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reise, meist maximal acht Tage, den gesamten Reisepreis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge erstattet.
Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruchgründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Termin zur Organspende, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, neuer Arbeitsplatz.
Wenn sich die Rückkehr verspätet, erstattet der Versicherer zusätzliche Rückreisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung?
Bei einer verspäteten Rückkehr soll er mindestens folgende Gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementarereignisse wie Erdbeben, die Erkrankung einer mitreisenden Person oder wenn sich die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden verzögert.
Verständlichkeit (10 %)
Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Gut ist es beispielsweise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden.
Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Grundlage für die Bewertung der Versicherungsbedingungen sind die Testkriterien der Untersuchung in Finanztest 4/2017:
Allgemeine Bedingungen (25%). Unsere Prüfpunkte:
Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für die Behandlung durch alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn der Kunde länger behandelt werden muss, als die Reise maximal dauern durfte?
Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Hat der Versicherte nicht nur dann einen uneingeschränkten Anspruch, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht zurücktransportieren lässt?
Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rücktransports ohne Abzug vor?
Übernimmt der Versicherer beim Rücktransport die Kosten für eine Begleitperson?
Werden Versicherte sowohl am Urlaubsort als auch nach Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
Werden Rooming-in-Kosten für Kinder bis einschließlich 16 Jahre erstattet?
Werden Kosten für Kinderbetreuung bis einschließlich 16 Jahre im Notfall übernommen?
Werden Kosten für die Rückreise minderjähriger Kinder erstattet, wenn ein Erwachsener krank wird?
Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute Erkrankung“, „unvorhergesehene Erkrankung“ oder „nicht absehbare Behandlung“? Schließt der Versicherer nur die Behandlungen vom Schutz aus, die schon vor der Reise geplant waren oder die aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden? Dieser Ausschluss sollte jedoch nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalles antreten muss.
Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für Behandlungen von einzelnen Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und Psychotherapie?
Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
Wird neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Gibt es ihn nicht nur nach Unfällen?
Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet? Oder nur „unaufschiebbare“ Behandlungen oder Operationen?
Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
Leistung für Schäden durch Krieg, Pandemie, Kernenergie (10%). Unsere Prüfpunkte:
Sind Leistungen für Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligt?
Gibt es keine starren Fristen, um das Land zu verlassen, wenn überraschend während des Auslandsaufenthaltes Unruhen ausbrechen?
Sind Leistungen bei sogenannten Pandemien wie der Schweinegrippe oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Gut ist es beispielsweise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden.
Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Weitere Untersuchungen
Beitrag für das Versicherungspaket (Preisbeispiele).
Der Beitrag für das Versicherungspaket hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang des Tarifs und in einigen Fällen auch vom Alter der Versicherten ab (siehe Spalte: Altersklassen für Beitrag). Bei einigen Tarifen unterscheiden sich die Beiträge je nach dem Fahrgebiet beziehungsweise dem Geltungsbereich.
Mobilfunktarife für Kreuzfahrten
Im Test: 61 Internettarife, die von den Kreuzfahrt-Reedereien für die Nutzung eines eigenen mobilen Endgeräts (Handy, Tablet) angeboten werden. Bei den Tarifen handelt es sich um Pakete für Social-Media-Dienste und das Surfen im Internet. Die Tarifpakete werden direkt von den vier umsatzstarken Reedereien Aida Cruises, Costa Crociere, MSC Kreuzfahrten und Tui Cruises angeboten.
Nutzung eines eigenen mobilen Endgeräts (Handy, Tablet)
Auswahl: Dargestellt sind die Tarife der Kreuzfahrt-Reedereien Aida, Costa, MSC und Tui für die Internetnutzung und die Kosten für das Telefonieren nach Deutschland von Bord der Kreuzfahrtschiffe.
Social-Media-Tarife: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder Tablet Social-Media-Anwendungen wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Threema, Snapchat und andere Messenger-Dienste nutzen. Videoanrufe sind in der Regel nicht möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Datenvolumen ab.
Internetpakete Volumen: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder Tablet E-Mails empfangen und senden und Nachrichten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen innerhalb oder außerhalb Europas möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Datenvolumen ab.
Internetpakete Tage: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder TabletE-Mails empfangen und senden und Nachrichten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen innerhalb oder außerhalb Europas möglich. Der Preis hängt von der Dauer der Reise oder dem gebuchten Datenvolumen ab. Die Nutzung wird tageweise berechnet.
Internet Minutentarife: Wer diese Tarife bucht, kann mit seinem Handy oder TabletE-Mails empfangen und senden und Nachrichten lesen oder senden. Je nach gebuchtem Paket ist zudem das Surfen innerhalb oder außerhalb Europas möglich. Die Nutzung wird minutenweise berechnet.
Anbieter und Produkt: Name der Kreuzfahrt-Reederei und Tarifbezeichnung.
Preis für Internet: Dieser Preis wird für das jeweilige Paket berechnet.
Telefonieren über das bordeigene Kabinentelefon
Die Nutzung ist unabhängig von der Buchung eines Datenpakets möglich.
Direktwahl: Der Nutzer kann die Telefonate direkt vom Kabinentelefon aus führen. Direkte Anrufe auf das Kabinentelefon sind in der Regel nicht möglich. Die Reisenden sind nur über eine allgemeine Telefonrufnummer des Schiffes erreichbar.
Telefonkosten für abgehende Gespräche: Dieser Preis wird berechnet für Gespräche von Bord des Schiffes nach Deutschland.
CSR und Sicherheit: Vier Reedereien im Test
Im Test: Vier Reedereien, die bei Reisenden aus Deutschland für Kreuzfahrten in europäischen Meeren große Marktbedeutung haben. Geprüft haben wir pro Reederei drei Schiffe – je ein älteres, ein eher mittelaltes und ein neueres, das im Untersuchungszeitraum im Mittelmeer oder Nord-/Ostseeraum unterwegs war.
Untersuchungszeitraum: April bis Oktober 2018.
Untersuchungen: Wir haben parallel zwei Untersuchungen durchgeführt – eine zur Sicherheit und eine zur Unternehmensverantwortung der Reedereien, englisch: Corporate Social Responsibility, kurz CSR.
Die CSR-Untersuchung konzentriert sich auf Anforderungen an Arbeitsbedingungen und Umweltschutz, die über gesetzliche Regelungen hinausgehen. Wir haben die Reedereien per Fragebögen zu CSR-relevanten Anforderungen sowie zu sozial-ökologischen Maßnahmen, deren Umsetzung und Kontrollen auf den Schiffen befragt. Sie sollten uns die Angaben mit Dokumenten belegen. Zusätzlich überprüften zwei Experten die Aussagen der Reedereien im Rahmen von Inspektionen auf den Schiffen und in den Zentralen an Land.
Auch für den Sicherheitstest gingen je zwei Experten an Bord, die unter anderem als Kapitäne, nautische Offiziere oder Schiffsbetriebsingenieure ausgebildet sind. Sie befragten die Crew, prüften sicherheitsrelevante Einrichtungen, Hilfsmittel und Dokumente. Außerdem beobachteten sie, wie die Besatzung bei Übungen vorgeht, etwa bei der für Passagiere obligatorischen Evakuierungsübung. Auf unseren Wunsch fanden kurzfristig angesetzte Zusatztrainings zur Brandbekämpfung und zum „Wassereinbruch im Maschinenraum“ statt. Details der Übung waren den Crews nicht bekannt. In den Landzentren der Reedereien begutachteten unsere Inspektoren zudem das zentrale Sicherheitsmanagement sowie die sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Prozesse dort.
Um einen Eindruck der Sicherheitsmaßnahmen und des Nachhaltigkeitsengagements aus Passagiersicht zu erhalten, fuhren pro Anbieter zwei bis drei Tester verdeckt auf Schiffen mit. Sie notierten zum Beispiel, wie Evakuierungsübungen ablaufen oder ob auf Einwegflaschen verzichtet wird. Das ging nicht in die Bewertung ein, unseren Testern fiel aber auch nichts Gravierendes auf.
Prüfungen zur Sicherheit von Kreuzfahrtschiffen
Sicherheitsmanagement der Reederei: 30 %
Wir überprüften, wie die Unterstützung durch Landzentren organisiert und die Sicherheitsstrategie und das Sicherheitsmanagement der Reederei im Unternehmen verankert ist. Unsere Inspektoren untersuchten Grundsätze der Reederei, ob kritische Ereignisse systematisch erfasst und zur Verbesserung genutzt werden, ob die Systeme schlüssig und übersichtlich aufgebaut sind.
Neben einer sicheren technischen Ausstattung ist die Qualifikation der Besatzung der wichtigste Faktor für die Sicherheit. Daher waren uns zum Beispiel die verlangten Qualifikationsstandards, die kontinuierliche Fortbildung der Crew und die Überprüfung der Leistungsfähigkeit wichtig.
Eine wichtige Rolle für das zentrale Notfallmanagement der Reedereien spielen Flottensteuerungszentralen an Land. Sie beraten die Besatzung ihrer Schiffe, um sicherheitsgefährdende Ereignisse zu verhindern, zum Beispiel beim Umfahren von Schlechtwettergebieten, und unterstützen sie bei Problemen, organisieren Hilfsmaßnahmen auf See oder an Land. Wir überprüften beispielsweise, ob die Zentralen über adäquate Kommunikationsmittel, Zugriff auf Schiffsdaten und andere relevante Datenbanken und Notfallpläne verfügen und ob das Personal an Land qualifiziert und durch Übungen auf Ernstfälle vorbereitet ist.
Persönliche Sicherheit an Bord: 30 %
Die Reedereien müssen die Sicherheit der Passagiere für die gesamte Reise mitdenken, von der Buchung bis zum Landgang. Bei den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen achteten wir zum Beispiel darauf, dass beim Check-in die Personalien geprüft wurden und ob Sicherheitsmaßnahmen für Kinder gelten – wie Bordkarten mit eingeschränkten Zugangsfunktionen. Untersucht wurden Sicherheitsübungen und -informationen, Hinweise zu Gesundheit und Hygiene oder in welchem Maß mobil eingeschränkte Menschen an Bord Unterstützung erhalten.
Zur Unfallprävention, etwa bei Unachtsamkeit oder stärkerem Seegang, sollten zum Beispiel Treppen und Kabinengänge mit Handläufen ausgestattet sein, die Relings an Deck kindersicher, Bodenbeläge rutschfest, Rettungsschwimmer an den Pools sein.
Wir erwarten auch Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention: Zum Beispiel sollten der Zugang zu Kabinen kontrollierbar sein, Wertsachen sicher aufbewahrt werden können, öffentliche Bereiche technisch und personell überwacht werden.
Bei der medizinischen Versorgung prüften wir unter anderem, ob das Bordhospital gut ausgeschildert, medizinisches Personal rund um die Uhr erreichbar und Defibrillatoren in öffentlichen Bereichen verfügbar waren. Das Ausfliegen von Patienten sollte ein Hubschrauberlandeplatz oder ein Bereich ermöglichen, von dem Passagiere aus der Luft abgeholt werden können (Winschbereich).
Sicherheit im Notfall an Bord: 40 %
Feuer ist eine große Gefahr an Bord. Brandschutzeinrichtungen und regelmäßige Übungen sind für Schiff und Besatzung Pflicht. Unsere Inspektoren überprüften zum Beispiel die entsprechende Ausstattung in öffentlichen Bereichen, Kabinen und Crewbereichen sowie die Funktionsfähigkeit des Notstromsystems. Das Verhalten der Besatzung wurde bei einer Brandschutzübung auf jedem Schiff geprüft.
In einer weiteren Übung, einem simulierten Wassereinbruch im Maschinenraum, prüften unsere Inspektoren, ob die Besatzung notwendige Handlungsketten und Entscheidungen sachgerecht und zügig umsetzt. Zudem prüften sie die Ausstattung zur Bekämpfung eines Wassereinbruchs, etwa wasserdichte Türen.
Die Evakuierung eines Schiffs ist das äußerste Mittel, um Menschen in Sicherheit zu bringen. Daher müssen alle Passagiere zu Beginn der Kreuzfahrt an einer Übung (Musterübung) teilnehmen. Die Inspektoren überprüften unter anderem notwendige persönliche und kollektive Rettungsmittel, Zustand und Kennzeichnungen, die Lage der Flucht- und Rettungswege, Aufzüge, Notausgänge und Sammelstellen. Sie nahmen pro Schiff an einer Musterübung teil und beobachteten das Verhalten der Crew und die Organisation der Übung.
Prüfungen in den Punkten Umwelt und Soziales
Unternehmenspolitik der Reederei
Wir bewerteten unter anderem soziale und ökologische Unternehmensleitlinien sowie Grundsätze der Reederei, wie Nachhaltigkeitsberichte, flottenweite soziale und ökologische Anforderungen und deren Kontrollen, etwa eigene Verpflichtungen in Bezug auf den Umweltschutz, Destinationskonzepte sowie die Transparenz durch die Teilnahme an der Befragung, die Genehmigung von Besuchen auf den Schiffen und vertrauliche Interviews mit von uns ausgewählten Besatzungsmitgliedern.
Arbeitsbedingungen auf Kreuzfahrtschiffen
Anhand von Dokumenten, Inspektionen und Interviews prüften wir Regelungen zur Vertragsgestaltung, zur Entlohnung, zu Urlaubs- und Arbeitszeiten sowie zur Einhaltung von Ruhezeiten. Untersucht wurde unter anderem auch die Art der Unterbringung, Weiterbildungsmaßnahmen, Anforderungen an Gesundheits- und Arbeitsschutz, Freizeit- und Erholungsangebote für Crewmitglieder an Bord sowie Regelungen zu multikulturellen Arbeitsgemeinschaften und zum Landgang. Wir bewerteten auch, wie die Reedereien die Arbeitsbedingungen kontrollieren.
Umweltschutz auf Kreuzfahrtschiffen
Anhand von Dokumenten und Inspektionen prüften wir zum Beispiel Regelungen zum Einsatz von Treibstoffen, zu Schadstofffiltern und zur Vermeidung von Emissionen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Zudem beurteilten wir Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -wiederverwertung sowie das Abwassermanagement und welche Maßnahmen die Reedereien etabliert haben, um den Wasserverbrauch zu reduzieren und Wasser wieder zu verwenden. Wir bewerteten zudem, ob ökologische Schulungen und Kontrollen stattfinden sowie deren Dokumentation.
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j.kritschker am 22.07.2019 um 17:45 Uhr
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet
IrisGruber am 22.06.2019 um 18:26 Uhr
Kommentar von Frank Heidtmann "Keine Moralpredigt"
Ich habe soeben den Kommentar von Frank Heidtmann "Keine Moralpredigt" zu dem Thema Kreuzfahrten und das Klima in der Ausgabe Juli 2019 gelesen und kann es kaum glauben, dass Sie diesen Kommentar eines an "Ewig Gestrigen" auch noch drucken. Im Gegenteil: Von einer guten Finanzzeitschrift erwarte ich im Besonderen Hintergründe zu Finanzanlagen etc. wie sie sich auf Umwelt, Klima und Menschen auswirken und ganz besonders sollte auch immer das Thema Moral eine wichtige Rolle einnehmen. Man sieht doch schon am Beispiel der aktuellen immer höheren Mieten, dass es eben nicht so weiter gehen kann "Hauptsache die Rendite stimmt". Ich jedenfalls möchte nicht auf Kosten von anderen Menschen und der Umwelt Rendite machen und bin immer froh über kritische Artikel von Finanztest und Test. Gerade auch die Hintergründe zu Kreuzfahrten waren mir vorher gar nicht so im Bewusstsein. Und es ist eben nicht nur Privatsache, ob und wie jemand reist und investiert, denn die Auswirkungen spüren dann andere.
@ ursula48 Sie unterstellen, Reedereien würden nicht nach Gesetz handeln. Die Preisgestaltung eines Unternehmers unterliegt aber nicht dem Gesetz (Kartellabsprachen z.B. ausgenommen) , in dem Sinne, daß alle das gleiche bezahlen müssen. Eine Kabine mit 2 Betten kostet z.B. 4000,-- €. Ein Einzelreisender für diese Kabine zahlt 3200,-- €. Die Differenz von 800,-- € ergeben sich aus eingesparten Aufwendungen für die 2. Person, als da wären : Wasserverbrauch, Handtücherverbrauch, Nahrungsmittel etc. Der Einzelreisende zahlt also keinen Aufschlag, auch wenn es sich so "anfühlen" mag. Ein Beispiel der ähnlichen Kategorie: Eine Mietwohnung mit 6 Zimmern kostet für eine Person genauso viel Miete wie für 4 Personen. Eine Differenz gibt es nur bei den Nebenkosten.
@MHeise: Ein Unglück mit einem Ablauf wie bei der Costa Concordia kann sich heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr ereignen, weil die Schiffe inzwischen durch Landzentren (für Costa Crociere für europäische Fahrgebiete in Hamburg) eng überwacht werden und eine Abweichung vom Kurs, wie sie seinerzeit gefahren wurde, heute sofort auffallen und Korrekturmaßnahmen nach sich ziehen würde. Auch der Ablauf der Maßnahmen an Bord in einem Notfall wird inzwischen von Land aus kontrolliert. Uns sind keine Unterschiede zwischen den Reedereien zum Umgang mit Sondergenehmigungen für die Schotten aus dem Testgeschehen bekannt. Wie bereits beschrieben, haben wir die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Water Tight Doors vor Ort überprüft und keine Mängel festgestellt. (AS/spl)
Vielen Dank für Ihrer Antwort. Der Satz "Im Falle eines Wassereinbruchs kann schnell reagiert werden." hat leider auf die Costa Concordia nicht zugetroffen. Menschliches Versagen (zu spätes Schliessen der Schotten) hat wahrscheinlich die Tragödie in diesem Ausmaß erst verursacht. Wären die Schotten zugewesen, wäre hier wohl viel Leid erspart geblieben. Hier der Link auf einen Artikel vom damaligen ADAC-Test: https://www.morgenpost.de/reise/article108371966/Bei-Kreuzfahrtschiffen-sind-nicht-immer-alle-Schotten-dicht.html Deswegen noch einmal meine konkrete Frage: 1) Gibt es Unterschiede zwischen den geprüften Kreuzfahrern im Handling der Schotten - sprich, in der Nutzung von Sondergenehmigungen 2) Wenn ja: Haben sich diese Unterschiede im Testurteil ausgewirkt?
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Artikel frei geschaltet
Ich habe soeben den Kommentar von Frank Heidtmann "Keine Moralpredigt" zu dem Thema Kreuzfahrten und das Klima in der Ausgabe Juli 2019 gelesen und kann es kaum glauben, dass Sie diesen Kommentar eines an "Ewig Gestrigen" auch noch drucken.
Im Gegenteil: Von einer guten Finanzzeitschrift erwarte ich im Besonderen Hintergründe zu Finanzanlagen etc. wie sie sich auf Umwelt, Klima und Menschen auswirken und ganz besonders sollte auch immer das Thema Moral eine wichtige Rolle einnehmen.
Man sieht doch schon am Beispiel der aktuellen immer höheren Mieten, dass es eben nicht so weiter gehen kann "Hauptsache die Rendite stimmt". Ich jedenfalls möchte nicht auf Kosten von anderen Menschen und der Umwelt Rendite machen und bin immer froh über kritische Artikel von Finanztest und Test. Gerade auch die Hintergründe zu Kreuzfahrten waren mir vorher gar nicht so im Bewusstsein. Und es ist eben nicht nur Privatsache, ob und wie jemand reist und investiert, denn die Auswirkungen spüren dann andere.
@ ursula48
Sie unterstellen, Reedereien würden nicht nach Gesetz handeln.
Die Preisgestaltung eines Unternehmers unterliegt aber nicht dem Gesetz (Kartellabsprachen z.B. ausgenommen) , in dem Sinne, daß alle das gleiche bezahlen müssen.
Eine Kabine mit 2 Betten kostet z.B. 4000,-- €. Ein Einzelreisender für diese Kabine zahlt 3200,-- €.
Die Differenz von 800,-- € ergeben sich aus eingesparten Aufwendungen für die 2. Person, als da wären :
Wasserverbrauch, Handtücherverbrauch, Nahrungsmittel etc.
Der Einzelreisende zahlt also keinen Aufschlag, auch wenn es sich so "anfühlen" mag.
Ein Beispiel der ähnlichen Kategorie:
Eine Mietwohnung mit 6 Zimmern kostet für eine Person genauso viel Miete wie für 4 Personen. Eine Differenz gibt es nur bei den Nebenkosten.
@MHeise: Ein Unglück mit einem Ablauf wie bei der Costa Concordia kann sich heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr ereignen, weil die Schiffe inzwischen durch Landzentren (für Costa Crociere für europäische Fahrgebiete in Hamburg) eng überwacht werden und eine Abweichung vom Kurs, wie sie seinerzeit gefahren wurde, heute sofort auffallen und Korrekturmaßnahmen nach sich ziehen würde. Auch der Ablauf der Maßnahmen an Bord in einem Notfall wird inzwischen von Land aus kontrolliert.
Uns sind keine Unterschiede zwischen den Reedereien zum Umgang mit Sondergenehmigungen für die Schotten aus dem Testgeschehen bekannt. Wie bereits beschrieben, haben wir die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Water Tight Doors vor Ort überprüft und keine Mängel festgestellt. (AS/spl)
Vielen Dank für Ihrer Antwort.
Der Satz "Im Falle eines Wassereinbruchs kann schnell reagiert werden." hat leider auf die Costa Concordia nicht zugetroffen. Menschliches Versagen (zu spätes Schliessen der Schotten) hat wahrscheinlich die Tragödie in diesem Ausmaß erst verursacht. Wären die Schotten zugewesen, wäre hier wohl viel Leid erspart geblieben. Hier der Link auf einen Artikel vom damaligen ADAC-Test:
https://www.morgenpost.de/reise/article108371966/Bei-Kreuzfahrtschiffen-sind-nicht-immer-alle-Schotten-dicht.html
Deswegen noch einmal meine konkrete Frage:
1) Gibt es Unterschiede zwischen den geprüften Kreuzfahrern im Handling der Schotten - sprich, in der Nutzung von Sondergenehmigungen
2) Wenn ja: Haben sich diese Unterschiede im Testurteil ausgewirkt?