
Hier beantworten die Finanztest-Experten eine Leserfrage zum Kauf auf Kreuzfahrtschiffen: „Ich habe bei einer Kreuzfahrt eine Uhr gekauft. Nur wenige Monate später war sie defekt. Die italienische Reederei steht auf dem Kaufbeleg. Sie sagt aber, ich solle mich an den Hersteller wenden. Ist das rechtens?“
Reederein muss als Verkäuferin haften
Laut Kaufbeleg ist die Reederei Verkäuferin, also ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU). Sie muss sich an europäische Verbraucherschutzvorschriften halten. Das gilt auch auf einer Kreuzfahrt – selbst wenn ein Schiff unter der Flagge eines nicht europäischen Staates fährt und auf dem Schiff dessen Recht gilt.
Rechte von Käufern gelten in der ganzen EU
Grundsätzlich haben in der EU Privatkäufer Gewährleistungsrechte, wenn sie bei einem EU-Unternehmer eine Ware gekauft haben, die mangelhaft ist. Der Anspruch auf Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Hat der Hersteller eine Garantie gegeben, können Sie wählen, ob Sie seine Garantie in Anspruch nehmen oder die Gewährleistung beim Verkäufer geltend machen. Haben Sie sich an die Reederei als Verkäuferin gewendet, darf diese Sie nicht an den Hersteller verweisen. Sie muss sich um die Reparatur oder Neulieferung kümmern. Tut sie dies nicht, können Sie vom Kauf zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern.
Tipp: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Kaufrecht finden Sie im FAQ Kaufrecht auf test.de.