Der Kreuzfahrtveranstalter Aida Cruises darf nicht schon kurz nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises verlangen. Dies hat ihm das Oberlandesgericht (OLG) Rostock (Az. 2 U 22/14) untersagt.
Unangemessene Benachteiligung
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach Auffassung der Richter werden die Kunden durch die hohen Vorauszahlungen unangemessen benachteiligt.
Bis zu 20 Prozent des Reisepreises sind okay
Reiseveranstalter dürfen in der Regel nur eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Diese vom Bundesgerichtshof festgesetzte Grenze gilt auch für Kreuzfahrtreisen. Das stellte das OLG jetzt mit seinem Beschluss klar.
Höhere Anzahlungen nur in bestimmten Ausnahmefällen
Höhere Anzahlungen dürfen nur in Ausnahmefällen verlangt werden, etwa wenn der Veranstalter im Zusammenhang mit der Reise eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen muss.
Tipp: Stiftung Warentest hat die wichtigsten Kreuzfahrt-Anbieter unter die Lupe genommen.