Widerruf. Wenn Sie ab November 2002 einen Immobilienkreditvertrag abgeschlossen haben, können Sie ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Das bringt einen Vorteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kreditsumme. Hintergrund und Details im Special Immobilienkredit: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus.
Risiko. Rechnen Sie mit Widerstand der Banken. Ohne Anwalt bekommen Sie Ihr Recht fast nie. Oft müssen Sie sogar vor Gericht ziehen.
Rechtsschutz. Ob Ihre bisherige Rechtsschutzversicherung für die juristischen Kosten aufkommt, kann Ihnen am besten ein Anwalt sagen. Keine Chance haben Sie, wenn Sie mit dem Kredit einen genehmigungspflichtigen Neu- oder Umbau finanziert haben.
Prozessfinanzierung. Bei einem erfolgversprechenden Widerruf können Sie es bei einem Prozessfinanzierer versuchen. Angebote kommen zum Beispiel von der Bankkontakt AG, Hypoxx.de und Sammelklage.org.
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@dersteven: Bedauerlicherweise können wir an dieser Stelle nicht weiterhelfen. (AK)
ich interessiere mich insbesondere für die Deckung der Kosten eines Widerrufs-Streits bei einer Lebensversicherung. Ich habe viele ARB durchgesehen und alle weisen hierfür einen Ausschluss auf.
Haben Sie hier noch einen Tipp für mich?
Zu meinem Kommentar vom 22.09.2016 um 15:58 Uhr: Ich habe gerade erfahren, dass das Landgericht München den weitreichenden Ausschluss aller unter § 1 KWG fallenden Bankgeschäfte der Auxilia entgegen unserer Rechtsansicht bereits im Frühjahr 2017 für wirksam gehalten hat (Urt. v. 08.03.2017, Aktenzeichen: 23 0 23022/15). Es handelt sich allerdings um einen vom Einzelrichter entschiedenen Fall. Die Begründung überzeugt mich nicht. Insbesondere hat sich das Gericht gar nicht damit befasst, dass der Vertrag gleichzeitig auch den weithin üblichen Bauvorhaben-Ausschluss enthält, aus dem sich im Umkehrschluss eine Deckung für die Finanzierung vom Streit um Immobiliengeschäfte sonst ergibt.
Die WGV ist somit wohl auch raus.
3.2 Inhaltliche Ausschlüsse
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1
– einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben,
– Widerrufen von undWidersprüchen gegen Darlehens-, Lebensund
Rentenversicherungsverträgen,
Sie haben mich vor einem teuren Fehler bewahrt!