Kredit­widerruf Welche Rechts­schutz­versicherer noch zahlen

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Kredit­widerruf - Welche Rechts­schutz­versicherer noch zahlen

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Verbraucher staunen, Bank­manager verzweifeln: Sogar Jahre nach der voll­ständigen Abwick­lung ihres Immobilien­kredits dürfen die meisten Kreditnehmer ihren Vertrag noch widerrufen. Voraus­gesetzt, sie haben ihn ab November 2002 abge­schlossen. Gerade bei hohen Krediten kann der Widerruf tausende von Euro bringen, mindestens 10 Prozent der Kreditsumme können drin sein. Ein Kredit­widerruf lohnt sich also – doch ihn durch­zusetzen, ist teuer. Finanztest sagt, wann Rechts­schutz­versicherer zahlen.

Kreditnehmer müssen sich beeilen

Ende Juni 2016 könnte das Widerrufs­recht erlöschen. Das sieht ein Gesetz­entwurf vor, den der Bundes­tag im Dezember berät. Endgültig beschlossen ist noch nichts. Trotzdem sollten sich Kreditnehmer sofort daran­machen, die Widerrufs­belehrungen zu ihren Kredit­verträgen prüfen zu lassen. Der Widerruf ist aufwendig und muss sorgfältig vorbereitet werden.

Hintergrund: Falsche Belehrung

Möglich ist der Widerruf, wenn der Immobilien­finanzierer seine Kunden nicht korrekt über das Widerrufs­recht informiert hat. Die Prüfung von inzwischen 40 000 Verträgen durch die Verbraucherzentralen zeigt: Das ist bei etwa 80 Prozent der Kredit­verträge so. Die eigentlich nur 14 Tage kurze Widerrufs­frist beginnt erst zu laufen, wenn die Unternehmen Verbrauchern ihre Rechte genau erklärt haben. In hunderten von Fällen haben Gerichte Immobilien­finanzierer dazu verurteilt, ihre Kredit­kunden sofort und ohne Entschädigung ziehen zu lassen (dazu unser ausführ­liches Special So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus). Oft müssen Banken und Sparkassen zusätzlich einen Teil ihrer Erlöse heraus­geben.

Teurer Rechts­streit mit Banken

Es geht insgesamt um unvor­stell­bar große Beträge. Von November 2002 bis Sommer 2014 vergab die Branche Immobilien­kredite in Höhe von über zwei Billionen Euro. Entsprechend heftig leisten Banken und Sparkassen Widerstand. Kaum ein Kreditnehmer schafft es, den Widerruf ohne Anwalt durch­zusetzen. Oft muss er sogar vor Gericht ziehen. Der Rechts­streit ist teuer. Bei 100 000 Euro Streit­wert stehen dem Rechts­anwalt mindestens 2 350 Euro zu. Geht es vor Gericht, sind noch einmal 3 078 Euro an die Justizkasse zu über­weisen. Vorher wird die Klageschrift erst gar nicht zugestellt.

Pech bei Neubauten und Sanierung

Angesichts dieser Summen setzen viele Kreditnehmer auf ihre Rechts­schutz­versicherung. Doch die zahlt längst nicht immer. Erste Voraus­setzung: Der Kredit diente nicht der Finanzierung von genehmigungs­pflichtigen Neu- oder Umbauten. Nur bei sehr alten Verträgen gibt es im Einzel­fall noch Rechts­schutz für die Widerrufs­klage. Spätestens bei ab dem Jahr 2000 abge­schlossenen Verträgen fließt kein Geld für den Rechts­streit um Kredite für genehmigungs­pflichtige Neu- oder Umbauten. In anderen Fällen haben Kreditnehmer gute Chancen. Was im Einzel­fall versichert ist, sollte ein Anwalt prüfen.

Zwölf Versicherer bieten noch Schutz

Finanztest hat geprüft, welche aktuellen Policen die Widerrufs­klage abdecken. Ergebnis: Den Streit um die Finanzierung von gebraucht gekauften und selbst­bewohnten Häusern und Wohnungen müssen die meisten Versicherer nach wie vor zahlen. Das zeigt die Auswertung der aktuellen Angebote der Unternehmen, deren Policen beim jüngsten Test (Rechtsschutzversicherung, Finanztest 12/2014) gut abge­schnitten haben. Zwölf dieser Versicherer bieten Rechts­schutz­policen mit Schutz für Kredit­widerrufs­klagen (Wer noch Rechtsschutz für den Widerruf bietet). Voraus­setzung: Die dreimonatige Warte­zeit ist abge­laufen. Entscheidender Zeit­punkt ist, wann Bank oder Sparkasse auf den Widerruf hin die Rück­abwick­lung rechts­widrig verweigern. So hat es der Bundes­gerichts­hof (BGH) entschieden (Az. IV ZR 37/07 und IV ZR 23/12).

Zweifel am Last-Minute-Rechts­schutz

Viele Kreditnehmer ohne Versicherung über­legen, noch schnell eine abzu­schließen. Doch ist es fair, heute einen Vertrag abzu­schließen, bei dem der Versicherer morgen mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit einen teuren Rechts­streit bezahlen muss? Das Land­gericht Köln urteilte trotz der Vorgaben des BGH jüngst: Nein, das ist nicht fair. Ein Kredit­vertrag mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung sei derart streitträchtig, dass eine später abge­schlossene Rechts­schutz­versicherung nicht zahlen muss (Az. 24 O 153/15). Die Klageabweisung ist allerdings nicht das letzte Wort. Der Kläger hat Berufung einge­legt. [Update 22.09.2016] Die hatte Erfolg. Das Ober­landes­gericht Köln (Urteil vom 16.02.2016, Aktenzeichen: 9 U 159/15) hat den Versicherer zur Deckung verurteilt. „Maßgeblich für den Rechts­schutz­fall ist allein, dass der Kläger die beabsichtigte Interes­senvertretung gegen seinen Vertrags­partner darauf stützt, dass dieser seinen Anspruch auf Rück­abwick­lung des Vertrages zu Unrecht zurück­gewiesen hat“, begründet das Ober­landes­gericht sein Urteil.[Update Ende]

Fünf Anbieter aus unserem Test schließen Deckung aus

Auch Versicherungs­rechtler, die eine Pflicht zur Deckung sehen, stehen „Zweck­abschlüssen“ skeptisch gegen­über. Wenn Kunden sich vor Risiken schützen könnten, die bei Abschluss des Versicherungs­vertrags schon in der Luft lägen, gebe es womöglich bald gar keinen Schutz mehr für solche Risiken, argumentiert etwa Joachim Cornelius-Winkler. Er hat Aufsätze und Kommentare zu den Bedingungen der Rechts­schutz­versicherer verfasst und vertritt als Anwalt Kunden in diesen Fällen. Und tatsäch­lich: In unserem letzten Test von Rechtsschutzversicherungen (Finanztest 12/2014) gibt es allein 5 Anbieter mit gut bewerteten Tarifen, die eine Deckung inzwischen ausschließen.

Viele Versicherer versuchen den Streit­wert zu drücken

Selbst wenn eine Police die Deckung enthält, kann der Versicherer vor dem Vertrags­abschluss nach widerruf­baren Kredit­verträgen fragen und den Schutz verweigern oder beschränken. Bekommen Kreditnehmer tatsäch­lich eine geeignete Police, gibt es oft trotzdem noch Streit. Viele Versicherer verweigern die Deckungs­zusage für die Kredit­widerrufs­klage oder versuchen, den Streit­wert zu drücken.

Alternative Prozess­finanzierung

Ein Ausweg für manche Immobilien­besitzer könnten Prozess­finanzierer sein. Die Bankkontakt AG bezahlt den Rechts­streit, wenn sie ihn für erfolg­versprechend hält. Dafür bekommt sie 40 Prozent des Vorteils, den der Kreditnehmer am Ende hat. Die Hypoxx AG kauft Forderungen auf Erstattung von mindestens 15 000 Euro hohen Vorfälligkeits­entschädigungen an. Die Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH sammelt gezahlte Vorfälligkeits­entschädigungen und setzt die Erstattung gegen Erfolgs­beteiligung durch.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2020 um 16:44 Uhr
Deckungszusage

@dersteven: Bedauerlicherweise können wir an dieser Stelle nicht weiterhelfen. (AK)

dersteven am 23.01.2020 um 17:06 Uhr
Welche RSV gibt aktuell noch Deckung bei Widerruf

ich interessiere mich insbesondere für die Deckung der Kosten eines Widerrufs-Streits bei einer Lebensversicherung. Ich habe viele ARB durchgesehen und alle weisen hierfür einen Ausschluss auf.
Haben Sie hier noch einen Tipp für mich?

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 11.03.2019 um 12:03 Uhr
Re: Re: Re: Re: Rechtsschutz

Zu meinem Kommentar vom 22.09.2016 um 15:58 Uhr: Ich habe gerade erfahren, dass das Landgericht München den weitreichenden Ausschluss aller unter § 1 KWG fallenden Bankgeschäfte der Auxilia entgegen unserer Rechtsansicht bereits im Frühjahr 2017 für wirksam gehalten hat (Urt. v. 08.03.2017, Aktenzeichen: 23 0 23022/15). Es handelt sich allerdings um einen vom Einzelrichter entschiedenen Fall. Die Begründung überzeugt mich nicht. Insbesondere hat sich das Gericht gar nicht damit befasst, dass der Vertrag gleichzeitig auch den weithin üblichen Bauvorhaben-Ausschluss enthält, aus dem sich im Umkehrschluss eine Deckung für die Finanzierung vom Streit um Immobiliengeschäfte sonst ergibt.

Surfsteff am 13.10.2016 um 21:36 Uhr
Welche RSV gibt aktuell noch Deckung bei Widerruf

Die WGV ist somit wohl auch raus.
3.2 Inhaltliche Ausschlüsse
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1
– einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben,
– Widerrufen von undWidersprüchen gegen Darlehens-, Lebensund
Rentenversicherungsverträgen,

Surfsteff am 13.10.2016 um 18:20 Uhr
Danke!

Sie haben mich vor einem teuren Fehler bewahrt!