
Der Kreditvermittler Maxda (Werbeslogan: „...auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157 000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. Der Hauptverantwortliche ist per Strafbefehl rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Gleichzeitig zog das Amtsgericht Kaiserslautern rund 30 Millionen Euro ein. Jetzt können Betroffene bei der Staatsanwaltschaft ihre Entschädigung beantragen. test.de erklärt, wie das geht und was dabei zu beachten ist.
So zockte Maxda die Kunden ab
100 bis 200 Euro pro Kunde. Laut Geschäftsbedingungen sollten die Maxda-Kunden dem Kreditvermittler jeweils einen Anteil an den Fahrtkosten der Vertreter des Unternehmens erstatten. In den Verträgen zwischen Vertretern und Unternehmen war jedoch geregelt: Die Vertreter haben ihre Fahrtkosten selbst zu tragen. Pro Kunde sprangen so für Maxda 100 bis 200 Euro raus.
Gewerbsmäßiger Betrug. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelte gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens. Gegen den 71-jährigen Hauptverdächtigen beantragte sie schließlich aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Strafverfolgern, dem Angeklagten und seinen Verteidigern und dem Gericht den Erlass von zwei Strafbefehlen wegen gewerbsmäßigem Betrugs in rund 105 000 und in 52 000 Fällen. Die erließ das Amtsgericht Kaiserslautern. Es verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe in Millionenhöhe.
Außerdem ordnete der zuständige Richter die Einziehung von 30 Millionen Euro ein, die Maxda nach den Ermittlungen zu Unrecht kassiert hat. Alle Opfer des Maxda-Betrugs sind im Strafbefehl namentlich genannt und es ist auch angegeben, um wie viel Geld Maxda sie jeweils betrogen hat.
So kommen betrogene Kunden an ihr Geld
Wo? Das Geld liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern für die betroffenen Kunden bereit und wird auf Antrag ausgezahlt.
Wer? Alle rund 157 000 Opfer des Maxda-Betrugs in den Jahren 2010 bis 2017 können jetzt die Entschädigung beantragen. Viele haben möglicherweise gar nichts vom Betrug und den unrechtmäßigen Zahlungen ans Unternehmen bemerkt. Möglicherweise floß das Geld direkt an Maxda und fiel die Auszahlung des Kredits entsprechend geringer aus. Deshalb sollten alle Maxda-Kunden, die zwischen 2010 und 2017 Besuch von einem Vertreter des Unternehmens hatten, die Entschädigung beantragen.
Wie? Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bietet zwei verschiedene Formulare an für:
- zwischen 1. Januar 2010 und 31. Mai 2013 betrogene Maxda-Kunden
- zwischen 1. Juni 2013 und 6. Oktober 2017 betrogene Maxda-Kunden
Tatzeitpunkt ist jeweils der Besuch des Maxda-Vertreters bei den Betrugsopfern.
Warum? Hintergrund sind Änderungen der gesetzlichen Regelungen über das Strafverfahren, die im Juli 2017 in Kraft traten. Nach den neuen Regeln kann das Gericht bereits im Strafurteil oder -befehl die Opfer und ihren Schaden feststellen, das durch die Tat rechtswidrig erlangte Geld einziehen und an die Opfer auszahlen.
Im Zweifel beide Formulare verwenden
Tatzeitpunkt. Waren in beiden Tatzeiträumen Maxda-Vertreter bei Ihnen, beantragen Sie die Entschädigung für beide Zeiträume, indem Sie beide Formulare ausfüllen und losschicken. Beantragen Sie die Entschädigung ebenfalls parallel mit beiden Formularen, wenn Sie nicht mehr wissen, in welchem Zeitraum der Maxda-Vertreter Sie besucht hat. Beachten Sie: Wenn Sie die Entschädigung nur mit dem falschen Formular beantragen, gehen Sie wahrscheinlich leer aus.
Antrag mit Ausweis-Kopie. Sie müssen die Formulare entweder am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken oder sie gleich ausdrucken und von Hand ausfüllen. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben. Schicken Sie den oder die Anträge zusammen mit einer lesbaren Kopie von Personalausweis, Reisepass oder sonst einem Identitätsnachweis an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Die Adresse ist im Formular angegeben. Dort muss Ihr Antrag bis spätestens Freitag, 30. Oktober 2020, ankommen.
Die Staatsanwaltschaft schaut dann im jeweiligen Strafbefehl, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht und bereitet die Überweisung des Betrags auf das von Ihnen angegebene Konto vor. Ausgezahlt wird das Geld aber erst nach Ablauf der Antragsfrist Ende Oktober 2020.
Das sollten Betroffene unbedingt beachten
- Nicht warten. Beantragen Sie Ihre Entschädigung so schnell wie möglich. Die Staatsanwaltschaft wird die Anträge in der Reihenfolge bearbeiten, wie sie bei der Behörde eingehen. Bei insgesamt rund 157 000 Betroffenen kann es dauern, wenn Sie sich weit hinten in der Warteschlange anstellen.
- Auch alte Adresse mitteilen. Wenn Sie nach Abschluss des Kreditvertrags umgezogen sind, geben Sie unbedingt auch Ihre alte Adresse an. Die Staatsanwaltschaft wird Sie sonst womöglich nicht als Opfer des Betrugs identifizieren können und die Auszahlung der Entschädigung verweigern.
Dieser Artikel ist am 18. August 2020 auf test.de erschienen. Wir haben ihn am 19. August 2020 ergänzt und aktualisiert, nachdem die Staatsanwaltschaft uns Fragen zum Verfahren beantwortet hat. Ursprünglich hieß es aufgrund übereinstimmender Presseberichte, Maxda habe 175 000 Kunden betrogen. Tatsächlich sind in den Strafbefehlen jedoch nur rund 157 000 Betrugsopfer genannt.
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