Kredit­vermittler kassierte rechts­widrig 30 Millionen Euro Entschädigung für Maxda-Kunden

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Kredit­vermittler kassierte rechts­widrig - 30 Millionen Euro Entschädigung für Maxda-Kunden

Der Kredit­vermittler Maxda (Werbe­slogan: „...auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157 000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. Der Haupt­ver­antwort­liche ist per Strafbefehl rechts­kräftig wegen gewerbs­mäßigen Betrugs verurteilt. Gleich­zeitig zog das Amts­gericht Kaisers­lautern rund 30 Millionen Euro ein. Jetzt können Betroffene bei der Staats­anwalt­schaft ihre Entschädigung beantragen. test.de erklärt, wie das geht und was dabei zu beachten ist.

So zockte Maxda die Kunden ab

100 bis 200 Euro pro Kunde. Laut Geschäfts­bedingungen sollten die Maxda-Kunden dem Kredit­vermittler jeweils einen Anteil an den Fahrt­kosten der Vertreter des Unter­nehmens erstatten. In den Verträgen zwischen Vertretern und Unternehmen war jedoch geregelt: Die Vertreter haben ihre Fahrt­kosten selbst zu tragen. Pro Kunde sprangen so für Maxda 100 bis 200 Euro raus.

Gewerbs­mäßiger Betrug. Die Staats­anwalt­schaft Kaisers­lautern ermittelte gegen mehrere Verantwort­liche des Unter­nehmens. Gegen den 71-jährigen Haupt­verdächtigen beantragte sie schließ­lich aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Straf­verfolgern, dem Angeklagten und seinen Verteidigern und dem Gericht den Erlass von zwei Strafbefehlen wegen gewerbs­mäßigem Betrugs in rund 105 000 und in 52 000 Fällen. Die erließ das Amts­gericht Kaisers­lautern. Es verhängte eine Frei­heits­strafe auf Bewährung und eine Geld­strafe in Millionenhöhe.

Außerdem ordnete der zuständige Richter die Einziehung von 30 Millionen Euro ein, die Maxda nach den Ermitt­lungen zu Unrecht kassiert hat. Alle Opfer des Maxda-Betrugs sind im Strafbefehl namentlich genannt und es ist auch angegeben, um wie viel Geld Maxda sie jeweils betrogen hat.

So kommen betrogene Kunden an ihr Geld

Wo? Das Geld liegt jetzt bei der Staats­anwalt­schaft Kaisers­lautern für die betroffenen Kunden bereit und wird auf Antrag ausgezahlt.

Wer? Alle rund 157 000 Opfer des Maxda-Betrugs in den Jahren 2010 bis 2017 können jetzt die Entschädigung beantragen. Viele haben möglicher­weise gar nichts vom Betrug und den unrecht­mäßigen Zahlungen ans Unternehmen bemerkt. Möglicher­weise floß das Geld direkt an Maxda und fiel die Auszahlung des Kredits entsprechend geringer aus. Deshalb sollten alle Maxda-Kunden, die zwischen 2010 und 2017 Besuch von einem Vertreter des Unter­nehmens hatten, die Entschädigung beantragen.

Wie? Die Staats­anwalt­schaft Kaisers­lautern bietet zwei verschiedene Formulare an für:

Tatzeit­punkt ist jeweils der Besuch des Maxda-Vertreters bei den Betrugs­opfern.

Warum? Hintergrund sind Änderungen der gesetzlichen Rege­lungen über das Straf­verfahren, die im Juli 2017 in Kraft traten. Nach den neuen Regeln kann das Gericht bereits im Straf­urteil oder -befehl die Opfer und ihren Schaden fest­stellen, das durch die Tat rechts­widrig erlangte Geld einziehen und an die Opfer auszahlen.

Im Zweifel beide Formulare verwenden

Tatzeit­punkt. Waren in beiden Tatzeiträumen Maxda-Vertreter bei Ihnen, beantragen Sie die Entschädigung für beide Zeiträume, indem Sie beide Formulare ausfüllen und losschi­cken. Beantragen Sie die Entschädigung ebenfalls parallel mit beiden Formularen, wenn Sie nicht mehr wissen, in welchem Zeitraum der Maxda-Vertreter Sie besucht hat. Beachten Sie: Wenn Sie die Entschädigung nur mit dem falschen Formular beantragen, gehen Sie wahr­scheinlich leer aus.

Antrag mit Ausweis-Kopie. Sie müssen die Formulare entweder am Bild­schirm ausfüllen und anschließend ausdrucken oder sie gleich ausdrucken und von Hand ausfüllen. Vergessen Sie nicht zu unter­schreiben. Schi­cken Sie den oder die Anträge zusammen mit einer lesbaren Kopie von Personal­ausweis, Reisepass oder sonst einem Identitäts­nach­weis an die Staats­anwalt­schaft Kaisers­lautern. Die Adresse ist im Formular angegeben. Dort muss Ihr Antrag bis spätestens Freitag, 30. Oktober 2020, ankommen.

Die Staats­anwalt­schaft schaut dann im jeweiligen Strafbefehl, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht und bereitet die Über­weisung des Betrags auf das von Ihnen angegebene Konto vor. Ausgezahlt wird das Geld aber erst nach Ablauf der Antrags­frist Ende Oktober 2020.

Das sollten Betroffene unbe­dingt beachten

  • Nicht warten. Beantragen Sie Ihre Entschädigung so schnell wie möglich. Die Staats­anwalt­schaft wird die Anträge in der Reihen­folge bearbeiten, wie sie bei der Behörde eingehen. Bei insgesamt rund 157 000 Betroffenen kann es dauern, wenn Sie sich weit hinten in der Warte­schlange anstellen.
  • Auch alte Adresse mitteilen. Wenn Sie nach Abschluss des Kredit­vertrags umge­zogen sind, geben Sie unbe­dingt auch Ihre alte Adresse an. Die Staats­anwalt­schaft wird Sie sonst womöglich nicht als Opfer des Betrugs identifizieren können und die Auszahlung der Entschädigung verweigern.

Dieser Artikel ist am 18. August 2020 auf test.de erschienen. Wir haben ihn am 19. August 2020 ergänzt und aktualisiert, nachdem die Staats­anwalt­schaft uns Fragen zum Verfahren beant­wortet hat. Ursprüng­lich hieß es aufgrund über­einstimmender Pressebe­richte, Maxda habe 175 000 Kunden betrogen. Tatsäch­lich sind in den Strafbefehlen jedoch nur rund 157 000 Betrugs­opfer genannt.

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