Tipps
Beratung. Adressen zugelassener Beratungsstellen nennt das Sozialamt und die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www.bag-schuldnerberatung.de, 05 61/77 10 93). Informationsbroschüren verschickt das Familienministerium (0 180 5/32 93 29).
Alternativen. Steuerberater, Notare und Anwälte helfen gegen Gebühr. Auch mit ihrer Bescheinigung kann der Verschuldete Insolvenz anmelden.
Selbstständige. Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nutzen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und ihren Mitarbeitern nichts schulden.
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