Die Restschuldversicherung ist dafür da, dass Kredite weiter abbezahlt werden, wenn der Kreditnehmer erkrankt. Doch die Versicherer schließen vieles aus. test.de erklärt, wann die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit einspringt, und welche Klauseln vor Gericht keinen Bestand haben.
Ratenschutzpolice als Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit
Wer zahlt bei langer Arbeitsunfähigkeit meinen Kredit weiter? Manche Banken bieten ihren Kunden gleich bei der Kreditvergabe eine Ratenschutzpolice an. Sie soll sicherstellen, dass die Raten weiter gezahlt werden, auch wenn jemand krankheitsbedingt weniger Einkommen hat.
Psychische Erkrankung häufig ausgeschlossen
Eine der häufigsten Ursachen für lange Fehlzeiten schließen die Versicherer jedoch oft aus: Leidet jemand an einer psychischen Erkrankung, zahlen sie nicht. Dieser Ausschluss ist rechtens, wenn er im Antrag deutlich zu sehen und verständlich formuliert war, sagt das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 79/13). Es wies die Klage eines Mannes ab, der die Klausel überraschend und undurchsichtig fand.
Unklare Klauseln sind unwirksam
Anders urteilte der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall. Hier wollte der Versicherer „ernstliche Erkrankungen“ vom Vertrag ausschließen. Als Beispiele listete er neben Krebs und Aids auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke auf. Dies fanden die Richter intransparent: Einerseits stelle man sich unter der Formulierung „ernstliche Erkrankung“ so schwere Leiden wie Krebs vor. Andererseits könnten mit den genannten Beispielen auch Bagatellerkrankungen wie leichte Rückenbeschwerden gemeint sein. Die Klausel sei unwirksam, da Kunden den Umfang des Leistungsausschlusses nicht einschätzen könnten (Az. IV ZR 289/13).
Risikolebensversicherung als Ergänzung zum Krankentagegeld
Bei einer langen Krankheit sind nicht nur die Kreditraten gefährdet. Nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer mit Einkommensverlusten rechnen, da das Krankengeld in der Regel unterhalb ihres normalen Nettoeinkommens liegt. Sie können mit einer privaten Krankentagegeldversicherung die Differenz zwischen dem Krankengeld von der gesetzlichen Kasse und ihrem Nettoverdienst abdecken. Selbstständige müssen ohnehin vorsorgen, um den Einkommensausfall abfedern. Bei größeren Krediten, insbesondere Immobiliendarlehen, empfiehlt sich zusätzlich zum Krankentagegeld eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall die Familie absichert.
