Kreditkartenkündigung Keine volle Jahresgebühr

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Wer seine Kreditkarte vorzeitig kündigt, kann von seiner Bank die anteilige Erstattung der Jahresgebühr fordern. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 U 108/99) nach einer Klage der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Santander Direkt Bank.

Ein Kunde der Bank hatte seine Visa-Karte bereits nach zwei Monaten gekündigt. Die Bank weigerte sich mit Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen jedoch, die im Voraus gezahlte Jahresgebühr von 75 Mark anteilig zu erstatten. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt ist diese ­ in Kreditkartenverträgen übliche ­ Klausel jedoch unwirksam, weil sie zu einem unangemessenen Verhältnis zwischen der erbrachten Dienstleistung und der gezahlten Vergütung führe. Denn nach der Kündigung entfallen Serviceleistungen, die der Kunde mit der Jahresgebühr bereits im Voraus bezahlt hat, zum Beispiel die monatlichen Abrechnungen, die Kontrolle von Zahlungseingängen oder die Prüfung der Kontodeckung.

Nach Einschätzung der Verbraucher-Zentrale kann das Urteil auf alle Kartenverträge angewendet werden ­ auch auf ec-Karten. Kreditinstitute dürfen daher bei einer vorzeitigen Rückgabe nicht mehr den vollen Jahrespreis einbehalten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • sdoehring am 29.07.2019 um 22:18 Uhr
    Noch aktuell

    Liebes Test-Team,
    Ich stecke momentan in der Situation, dass im Januar die Monatsgebühren für 2019 zusammen gefasst abgebucht wurden. Darin enthalten Kartengebühren, aber auch eine integrierte Reisekrankenversicherung und andere Dienstleistungen.
    Mastercard im April gekündigt, leider keine Rückerstattung bis heute.
    Ist das Urteil noch aktuell, oder hat sich an dem Sachverhalt etwas geändert?