Kreditkarten mit Reiseversicherungen
Auslandsreise-Krankenversicherung
Diese Police lohnt sich, wenn Sie außerhalb Deutschlands verreisen zum Vergleich Reisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen je nach Urlaubsziel Behandlungskosten nicht oder manchmal nicht vollständig. Rücktransporte zahlen sie nie. Die Police kann auch für Privatversicherte wichtig sein. Ihr Versicherungsumfang bei Reisen außerhalb Deutschlands hängt vom Vertrag ab. Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen wollen:
Checkliste Reisekrankenversicherung
Allgemeine Bedingungen. Der Schutz gilt weltweit und unabhängig davon, ob der Versicherte die Reise mit der Kreditkarte bezahlt. Der Versicherer verzichtet auf Selbstbeteiligung und Altersbegrenzung und schränkt die Erstattungssumme nicht ein. Die gesamte Reisedauer ist versichert. Wird sie überschritten, zahlt der Versicherer bis der Kunde transportfähig ist. Verreist eine Familie mit Kindern, sind alle mitreisenden Personen versichert – auch volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Der Versicherer geht im Schadensfall in Vorleistung, auch wenn er nachrangig zu anderen Verträgen oder zur Kasse leistet.
Medizinische Leistungen. Der Leistungskatalog schließt nur Behandlungen aus, die vor der Reise geplant waren oder aufgrund vorheriger ärztlicher Diagnose feststanden. Einzelne Erkrankungen nimmt er nicht generell aus. Der Versicherer übernimmt Behandlungen bei psychischen Erkrankungen und Sportverletzungen. Er erstattet grundsätzlich Kosten für provisorischen Zahnersatz. Er zahlt bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, auch für die Versorgung des Kindes. Kosten für notwendige Hilfsmittel werden übernommen.
Rücktransport. Der Versicherer übernimmt den Rücktransport des Kunden, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Versicherte werden am Urlaubs- wie Heimatort ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gebracht. Stirbt der Versicherte, werden Überführung oder wahlweise Bestattung übernommen.
Schäden bei Krieg und Pandemie. Es sind nur Leistungen ausgeschlossen, wenn vor der Reise eine Warnung des Auswärtigen Amts vorlag.
Reiserücktrittsversicherung
Die Police ist gerade bei teuren und sehr früh gebuchten Reisen sinnvoll – siehe Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich. Muss eine Reise storniert werden, zahlt der Versicherer oft die Stornokosten. Am besten ist ein Kombipaket aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchpolice. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte, wenn Sie eine gute Reiserücktrittsversicherung suchen:
Checkliste Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Bedingungen. Der Schutz greift unabhängig vom Karteneinsatz. Der Versicherer verzichtet auf Selbstbeteiligung und Altersbegrenzung. Die versicherte Reisedauer und der versicherte Betrag sind für die Reise ausreichend. Verreist eine Familie mit Kindern, sind alle mitreisenden Personen versichert – auch volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Zu den Personen, deretwegen ein Reiserücktritt notwendig werden kann (Risikopersonen), zählen neben Angehörigen und Lebenspartnern auch Mitreisende und Personen, die nahe Angehörige pflegen oder betreuen müssen.
Reiserücktritt. Neben Krankheit, Unfall und Tod gelten auch Komplikationen bei der Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Wiederholung einer wichtigen Prüfung und Schäden am Eigentum als Rücktrittsgrund, möglichst auch für die Risikopersonen. Der Kunde bekommt Leistungen, wenn er aus versicherten Gründen oder wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel (über zwei Stunden) seine Reise nicht oder nur verspätet antreten kann und Mehrkosten entstehen.
Reiseabbruch. Der Versicherer übernimmt zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Kunde die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen oder unterbrechen muss. Muss er verlängern, kommt der Anbieter ebenfalls für zusätzliche Unterkunfts- und Reisekosten auf. Zudem leistet er, wenn während des Urlaubs im Reiseland Elementarereignisse auftreten, etwa ein Vulkanausbruch oder ein Erdbeben.
Pandemie. Der Versicherer leistet, wenn der Kunde wegen einer Pandemie wie Covid-19 die Reise absagen oder verlängern muss – weil er erkrankt ist. Detail-Informationen dazu sollten Kunden aktuell beim Versicherer erfragen.
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