Testergebnisse für 33 Kreditkarten
Auslandsreise-Krankenversicherung
Diese Police ist wichtig, wenn Sie außerhalb Deutschlands verreisen zum Vergleich Reisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen je nach Urlaubsziel Behandlungskosten nicht oder nicht vollständig. Rücktransporte zahlen sie nie. Die Police kann auch für privat Krankenversicherte wichtig sein, denn ihr Versicherungsumfang bei Reisen außerhalb Deutschlands hängt vom Vertrag ab.
Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen wollen:
Checkliste Reisekrankenversicherung
Allgemeine Bedingungen. Der Schutz gilt weltweit und unabhängig davon, ob der Versicherte die Reise mit der Kreditkarte bezahlt. Der Versicherer verzichtet auf Selbstbeteiligung und Altersbegrenzung und schränkt die Erstattungssumme nicht ein. Die gesamte Reisedauer ist versichert. Wird sie überschritten, zahlt der Versicherer bis Kundin oder Kunde transportfähig sind. Verreist eine Familie mit Kindern, sind alle mitreisenden Personen versichert – auch volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Im Schadensfall müssen vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden.
Medizinische Leistungen. Der Leistungskatalog schließt nur Behandlungen aus, die vor der Reise geplant waren oder aufgrund vorheriger ärztlicher Diagnose feststanden. Einzelne Erkrankungen nimmt er nicht generell aus. Der Versicherer übernimmt Behandlungen bei psychischen Erkrankungen und Sportverletzungen. Er erstattet grundsätzlich Kosten für provisorischen Zahnersatz. Er zahlt bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, auch für die Versorgung des Kindes. Kosten für notwendige Hilfsmittel werden übernommen.
Rücktransport. Der Versicherer übernimmt den Rücktransport des Kunden, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Versicherte werden am Urlaubs- wie Heimatort ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gebracht. Stirbt der oder die Versicherte, werden Überführung oder wahlweise Bestattung übernommen.
Schäden bei Krieg und Pandemie. Leistungen sind nur ausgeschlossen, wenn vor der Reise eine Warnung des Auswärtigen Amts wegen Kriegsereignissen vorlag. Einen Ausschluss für Erkrankungen an Pandemien sollten die Bedingungen nicht vorsehen, auch nicht für Länder mit Reisewarnung.
Reiserücktrittsversicherung
Die Police ist gerade bei teuren und sehr früh gebuchten Reisen sinnvoll – siehe Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich. Muss eine Reise storniert werden, zahlt der Versicherer oft die Stornokosten. Am besten ist ein Kombipaket aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchpolice. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte, wenn Sie eine gute Reiserücktrittsversicherung suchen:
Checkliste Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Bedingungen. Der Schutz greift unabhängig vom Karteneinsatz. Der Versicherer verzichtet auf Selbstbeteiligung und Altersbegrenzung. Die versicherte Reisedauer und der versicherte Betrag sind für die Reise ausreichend. Verreist eine Familie mit Kindern, sind alle mitreisenden Personen versichert – auch volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Zu den Personen, deretwegen ein Reiserücktritt notwendig werden kann (Risikopersonen), zählen neben Angehörigen und Lebenspartnern auch Mitreisende und Personen, die nahe Angehörige pflegen oder betreuen müssen.
Reiserücktritt. Neben Krankheit, Unfall und Tod gelten auch Komplikationen bei der Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Wiederholung einer wichtigen Prüfung und Schäden am Eigentum als Rücktrittsgrund, möglichst auch für die Risikopersonen. Der Kunde bekommt Leistungen, wenn er aus versicherten Gründen oder wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel (über zwei Stunden) seine Reise nicht oder nur verspätet antreten kann und Mehrkosten entstehen.
Reiseabbruch. Der Versicherer übernimmt zusätzliche Reisekosten und erstattet auch nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn Kunden die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen oder unterbrechen müssen. Müssen sie verlängern, kommt der Anbieter ebenfalls für zusätzliche Unterkunfts- und Reisekosten auf. Zudem leistet der Versicherer, wenn während des Urlaubs im Reiseland Elementarereignisse auftreten, etwa ein Vulkanausbruch oder ein Erdbeben.
Pandemie. Der Versicherer leistet, wenn der Kunde wegen einer Erkrankung im Zusammenhang mit einer Pandemie wie Covid-19 die Reise absagen oder verlängern muss. Detail-Informationen dazu sollten Kunden aktuell beim Versicherer erfragen.
Testergebnisse für 33 Kreditkarten
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- Nachdem die Stiftung Warentest vor der Visa-Kreditkarte von Barclaycard gewarnt hatte, hat der Anbieter reagiert: Seit Juni 2020 ist es möglich, die voreingestellte...
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- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
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- Girocard (früher EC-Karte), Kreditkarte, Bargeld: Was im Urlaub besser passt, hängt von der Art der Reise und dem Urlaubsziel ab. Hier erfahren Sie, was wichtig ist.
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Bin ich bei der AMEX zur Blue Card gewechselt, weil bei dieser Kartenart keine Jahresgebühr anfällt. Ab 2021 wurde mein Konto dann jedoch aus unerklärlichen Gründen mit eine Gebühr von 35 EUR belastet (die ich dann aber abgelehnt habe) und in 2022 ebenfalls, wieder gefolgt mit meiner Ablehnung. Nach mehreren vergeblichen Versuchen ist es mir gelungen mein Kartenkonto zu kündigen. Dennoch wurde mein Girokonto nach erfolgter Kündigung mit einem Betrag von 7,77 EURO belastet und von mir erneut abgelehnt. Versuche telefonischer Klärungen waren bisher vergeblich. Im letzten Telefonat wurden mir Gründe genannt, die alle nicht stichhaltig sein können, statt dessen hat man mir mit einer Maßnahmen gedroht "wenn ich nicht endlich zahlen würde." 7,77 EUR sind war nicht der "große Betrag". Ich hatte mich deshalb bereit erklärt zu bezahlen, wenn man mir die Gründe für die Notwendigkeit schriftlich bestätigt. Die schriftliche Bestätigung wurde rundweg abgelehnt. Ist ähnliches Vorgehen bekannt?
Die beiden Karten unterscheiden sich optisch nicht. Bei beiden Preislisten ist dasselbe Bild auf dem Dokument: Schwarze Karte mit der Aufschrift „Barclays Visa Kreditkarte“
„Barclaycard New Visa“ ist der ältere Vertrag und hat ein das Auslandeinsatzentgelt von 1,99 %, der neuere Vertrag hätte 0 %.
Bei der Recherche im Vorfeld meines Urlaubs bin ich darüber gestolpert und habe die 1,99 % bezahlen müssen. Die Beträge wurden mir auf Kulanz erstattet, nachdem ich angemerkt hatte, dass an der Karte nicht zu erkennen wäre, welchen Vertrag man eigentlich besitzt.
Also genau prüfen, welchen Vertrag man hat!
Kommentar vom Autor gelöscht.
Am 24.01.2022 habe ich bei AirEurpa Flugtickets gebucht und per Barclays Visa bezahlt. Am 29.04.2022 wurden die Flüge von AirEuropa annulliert und Ersatzflüge / Gutscheine angeboten. Ich habe mich auf Art 8 der FluggastrechteVO berufen und von meinem Wahlrecht auf Rückzahlung der Ticketkosten Gebrauch gemacht. Danach kam von AirEuropa keine Reaktion mehr auf Emails oder vergebliche Anrufe über die Servicenummer.
Am 09.05.2022 wurde bei Barclays fristgerecht eine Umsatzreklamation mit Rückbuchung im Chargeback-Verfahren beantragt. Die Antragsbedingungen - Fristwahrung, vergeblicher Einigungsversuch mit dem dienstleistenden Unternehmen, keine Leistungserbringung durch den Dienstleister - waren erfüllt, die entsprechenden Nachweisunterlagen waren eingereicht. Trotzdem lehnte Barclays eine Rückbelastung ab und verwies nur auf die vom Kunden ursprünglich genehmigte Zahlung. Kunden von Barclays Visa müssen daher mit Überraschungen rechnen, insbesondere bei Problemen mit Flugdienstleistern.
@Mika_der_Wikinger. In unserem Test zu den Girokonten ist das Kontomodell der GLS Bank und dessen Konditionen für Mitglieder (und Nichtmitglieder) dargestellt:
www.test.de/girokonten
Hier an dieser Stelle haben wir Kreditkarten getestet, die es entweder ohne Anbindung an ein Girokonto gibt oder mit einem kostenlosen Girokonto. Diese Voraussetzungen erfüllt die Kreditkarte der GLS Bank nicht.