
Der Urlaub oder der Geschäftsaufenthalt im Ausland sind vorbei und langsam verblassen die Erinnerungen daran. Doch dann kommt die Kreditkartenabrechnung. Was tun, wenn beim Auslandsaufenthalt unrechtmäßig oder nicht nachvollziehbar Geld abgebucht wurde – etwa von einem Mietwagenunternehmen? test.de ist einigen Fällen nachgegangen. Haben Sie selbst entsprechende Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie an: kreditkartenstress@stiftung-warentest.de.
Geld abgebucht ohne Abrechnung
Schön waren die Ferien in Spanien. Gut erholt kehrte Miloslav Pinkas ins heimatliche München zurück. Doch als er einige Zeit später seine Kreditkartenabrechnung bekam, wunderte er sich. Das spanische Mietwagenunternehmen Orlando hatte 188 Euro abgebucht. Pinkas hatte den Wagen von Orlando über die Vermittlungsfirma Holiday Autos reserviert und dort auch bezahlt. Die zusätzlichen Kosten, die Wochen nach seiner Rückkehr aus den Ferien auf seiner Kreditkartenabrechnung auftauchten, trafen ihn unvorbereitet. Eine Rechnung über den Betrag hat Pinkas weder von Holiday Autos noch von Orlando bekommen. „Ich weiß bis heute nicht, warum ich nachträglich 188 Euro bezahlen musste“, sagt er. Er wandte sich an seine Bank, die Stadtsparkasse München.
Sparkasse bemüht sich vergeblich um Beleg
Die Stadtsparkasse teilte Pinkas über ihren Kartendienstleister BCS mit, sie werde von Orlando einen Rechnungsbeleg anfordern. „Allerdings sind Unternehmen nicht verpflichtet“, einen Beleg zu übermitteln, schränkte BCS gleich ein. Eine weise Voraussicht. Denn einen Beleg bekam auch Pinkas Geldinstitut nie. Orlando stellte sich taub. Dennoch konnte die Sparkasse das Geld nicht zurückbuchen. Gut zehn Wochen später bekam Pinkas erneut Post vom Kartendienstleister der Sparkasse: Pinkas habe mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag seine Zustimmung gegeben, dass Orlando seine Kreditkarte „mit weiteren Kosten“, zum Beispiel für Schäden am Fahrzeug oder eine fehlende Tankfüllung belasten kann. Dies geht auch, ohne dass der Kunde einen Beleg dafür enthält. So weiß der Kunde entweder gar nicht, warum seine Kreditkarte belastet worden ist oder – wenn das Auto einen Schaden hat – ob der abgebuchte Betrag für die Reparatur angemessen ist.
Das Geld ist weg
Bevor der Kunde den Mietwagen übernimmt, erteilt er mit seiner Unterschrift die Erlaubnis, dass das Unternehmen einen festgelegten Betrag auf seiner Kreditkarte als Sicherheit „blockt“ – das können 1 000 Euro oder mehr sein. Davon behält die Mietwagenfirma später per Abbuchung Geld ein, wenn es noch Forderungen gegen den Kunden hat. Ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht, kann der Kunde ohne Rechnung nicht nachprüfen.
„Leider sind uns die Hände gebunden“
Pinkas ist kein Einzelfall. Auch bei Karl Franklin (Name von der Redaktion geändert) buchte eine Mietwagenfirma Geld ab. Ebenfalls über ein Vermittlungsunternehmen hatte Franklin in Italien beim Autovermieter Locauto ein Fahrzeug gemietet und im voraus bezahlt. Später buchte Locauto 400 Euro für einen kleinen Schaden am Fahrzeug ab. Ob die Summe berechtigt ist oder nicht, bleibt im Dunkeln. „Leider sind uns in diesem Fall die Hände gebunden“, schrieb Franklins Bank, die Berliner Sparkasse an ihren Kunden. „Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf privatrechtlichem Weg gegen die Autovermietung vorzugehen“. Man sollte eigentlich erwarten, dass sich Banken in solchen Streitfällen den konkreten Betrag nachweisen lassen. Doch oft weisen sie die Verantwortung von sich und lassen die Kunden im Regen stehen. Denn für diese ist es fast aussichtslos, ohne Rechnungsbeleg von Deutschland aus gegen eine Firma in Italien oder anderswo im Ausland zu klagen.
Kunden sollten schnell reklamieren
Kunden, denen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld abgebucht worden ist, sollten aber auf jeden Fall bei ihrer Bank reklamieren und sie in die Pflicht nehmen. Über die Fristen dafür gibt es von Bank zu Bank unterschiedliche Angaben: „Unverzüglich“, sagt der Sparkassendienstleister BCA, „zeitnah“ sagt die Landesbank Baden-Württemberg, „innerhalb von sechs Wochen“, sagt die Postbank, „innerhalb von acht Wochen“, sagt die Commerzbank. Auf unsere Frage, wie häufig es vorkommt, dass Firmen unrechtmäßig Geld von Kreditkarten abbuchen, halten sich die Banken bedeckt. „Hierzu keine Angaben machen“ will die Commerzbank. „Relativ selten“ sei dies, so die Postbank. Der Bankenzusammenschluss „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ antwortet auf diese Frage von test.de gar nicht. Sparkassendienstleister BCA und Hamburger Sparkasse sprechen von einer „Reklamationsquote in einem Bereich deutlich unter einem Promille“. Laut einer Studie der Bundesbank über das „Zahlungsverhalten der Deutschen“ zahlten die Bundesbürger im Jahr 2011 543 Millionen mal mit Kreditkarte. Ein Promille davon sind 543 000. Selbst wenn von den Transaktionen „deutlich“ weniger als diese gut eine halbe Millionen reklamiert würden – wären das immer noch deutlich zu viele.
Berichten Sie uns Ihre Erfahrungen
Haben Sie nach einem Auslandsaufenthalt die Erfahrung gemacht, dass von Ihrer Kreditkarte Geld abgebucht wurde, ohne dass Sie dies veranlasst oder von dem abbuchenden Unternehmen eine nachvollziehbare Rechnung erhalten hätten? Haben Sie beispielsweise im Ausland einen Mietwagen gebucht und hat die Mietwagenfirma dann nachträglich Geld vom „als Sicherheit geblockten“ Betrag einbehalten – ohne Ihre Zustimmung oder ohne plausible Abrechnung? Hat Ihnen Ihre Bank geholfen, den Sachverhalt aufzuklären und das Geld wieder zurückzubekommen? Mailen Sie uns Ihre Erfahrungen an kreditkartenstress@stiftung-warentest.de. Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
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