Kreditkarten Was tun bei nicht nach­voll­zieh­baren Abbuchungen?

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Kreditkarten - Was tun bei nicht nach­voll­zieh­baren Abbuchungen?

Der Urlaub oder der Geschäfts­auf­enthalt im Ausland sind vorbei und lang­sam verblassen die Erinnerungen daran. Doch dann kommt die Kreditkarten­abrechnung. Was tun, wenn beim Auslands­auf­enthalt unrecht­mäßig oder nicht nach­voll­zieh­bar Geld abge­bucht wurde – etwa von einem Mietwagen­unternehmen? test.de ist einigen Fällen nachgegangen. Haben Sie selbst entsprechende Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie an: kreditkartenstress@stiftung-warentest.de.

Geld abge­bucht ohne Abrechnung

Schön waren die Ferien in Spanien. Gut erholt kehrte Miloslav Pinkas ins heimatliche München zurück. Doch als er einige Zeit später seine Kreditkarten­abrechnung bekam, wunderte er sich. Das spanische Mietwagen­unternehmen Orlando hatte 188 Euro abge­bucht. Pinkas hatte den Wagen von Orlando über die Vermitt­lungs­firma Holiday Autos reser­viert und dort auch bezahlt. Die zusätzlichen Kosten, die Wochen nach seiner Rück­kehr aus den Ferien auf seiner Kreditkarten­abrechnung auftauchten, trafen ihn unvorbereitet. Eine Rechnung über den Betrag hat Pinkas weder von Holiday Autos noch von Orlando bekommen. „Ich weiß bis heute nicht, warum ich nach­träglich 188 Euro bezahlen musste“, sagt er. Er wandte sich an seine Bank, die Stadt­sparkasse München.

Sparkasse bemüht sich vergeblich um Beleg

Die Stadt­sparkasse teilte Pinkas über ihren Karten­dienst­leister BCS mit, sie werde von Orlando einen Rechnungs­beleg anfordern. „Allerdings sind Unternehmen nicht verpflichtet“, einen Beleg zu über­mitteln, schränkte BCS gleich ein. Eine weise Voraus­sicht. Denn einen Beleg bekam auch Pinkas Geld­institut nie. Orlando stellte sich taub. Dennoch konnte die Sparkasse das Geld nicht zurück­buchen. Gut zehn Wochen später bekam Pinkas erneut Post vom Karten­dienst­leister der Sparkasse: Pinkas habe mit seiner Unter­schrift unter den Miet­vertrag seine Zustimmung gegeben, dass Orlando seine Kreditkarte „mit weiteren Kosten“, zum Beispiel für Schäden am Fahr­zeug oder eine fehlende Tank­füllung belasten kann. Dies geht auch, ohne dass der Kunde einen Beleg dafür enthält. So weiß der Kunde entweder gar nicht, warum seine Kreditkarte belastet worden ist oder – wenn das Auto einen Schaden hat – ob der abge­buchte Betrag für die Reparatur angemessen ist.

Das Geld ist weg

Bevor der Kunde den Mietwagen über­nimmt, erteilt er mit seiner Unter­schrift die Erlaubnis, dass das Unternehmen einen fest­gelegten Betrag auf seiner Kreditkarte als Sicherheit „blockt“ – das können 1 000 Euro oder mehr sein. Davon behält die Mietwagenfirma später per Abbuchung Geld ein, wenn es noch Forderungen gegen den Kunden hat. Ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht, kann der Kunde ohne Rechnung nicht nach­prüfen.

„Leider sind uns die Hände gebunden“

Pinkas ist kein Einzel­fall. Auch bei Karl Frank­lin (Name von der Redak­tion geändert) buchte eine Mietwagenfirma Geld ab. Ebenfalls über ein Vermitt­lungs­unternehmen hatte Frank­lin in Italien beim Auto­vermieter Locauto ein Fahr­zeug gemietet und im voraus bezahlt. Später buchte Locauto 400 Euro für einen kleinen Schaden am Fahr­zeug ab. Ob die Summe berechtigt ist oder nicht, bleibt im Dunkeln. „Leider sind uns in diesem Fall die Hände gebunden“, schrieb Frank­lins Bank, die Berliner Sparkasse an ihren Kunden. „Sie haben jedoch die Möglich­keit, auf privatrecht­lichem Weg gegen die Auto­vermietung vorzugehen“. Man sollte eigentlich erwarten, dass sich Banken in solchen Streitfällen den konkreten Betrag nach­weisen lassen. Doch oft weisen sie die Verantwortung von sich und lassen die Kunden im Regen stehen. Denn für diese ist es fast aussichts­los, ohne Rechnungs­beleg von Deutsch­land aus gegen eine Firma in Italien oder anderswo im Ausland zu klagen.

Kunden sollten schnell reklamieren

Kunden, denen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld abge­bucht worden ist, sollten aber auf jeden Fall bei ihrer Bank reklamieren und sie in die Pflicht nehmen. Über die Fristen dafür gibt es von Bank zu Bank unterschiedliche Angaben: „Unver­züglich“, sagt der Sparkassen­dienst­leister BCA, „zeit­nah“ sagt die Landes­bank Baden-Württem­berg, „inner­halb von sechs Wochen“, sagt die Post­bank, „inner­halb von acht Wochen“, sagt die Commerz­bank. Auf unsere Frage, wie häufig es vorkommt, dass Firmen unrecht­mäßig Geld von Kreditkarten abbuchen, halten sich die Banken bedeckt. „Hierzu keine Angaben machen“ will die Commerz­bank. „Relativ selten“ sei dies, so die Post­bank. Der Banken­zusam­menschluss „Die Deutsche Kredit­wirt­schaft“ antwortet auf diese Frage von test.de gar nicht. Sparkassen­dienst­leister BCA und Hamburger Sparkasse sprechen von einer „Reklamations­quote in einem Bereich deutlich unter einem Promille“. Laut einer Studie der Bundes­bank über das „Zahlungs­verhalten der Deutschen“ zahlten die Bundes­bürger im Jahr 2011 543 Millionen mal mit Kreditkarte. Ein Promille davon sind 543 000. Selbst wenn von den Trans­aktionen „deutlich“ weniger als diese gut eine halbe Millionen reklamiert würden – wären das immer noch deutlich zu viele.

Berichten Sie uns Ihre Erfahrungen

Haben Sie nach einem Auslands­auf­enthalt die Erfahrung gemacht, dass von Ihrer Kreditkarte Geld abge­bucht wurde, ohne dass Sie dies veranlasst oder von dem abbuchenden Unternehmen eine nach­voll­zieh­bare Rechnung erhalten hätten? Haben Sie beispiels­weise im Ausland einen Mietwagen gebucht und hat die Mietwagenfirma dann nach­träglich Geld vom „als Sicherheit geblockten“ Betrag einbehalten – ohne Ihre Zustimmung oder ohne plausible Abrechnung? Hat Ihnen Ihre Bank geholfen, den Sach­verhalt aufzuklären und das Geld wieder zurück­zubekommen? Mailen Sie uns Ihre Erfahrungen an kreditkartenstress@stiftung-warentest.de. Alle Ihre Angaben werden selbst­verständlich vertraulich behandelt.

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