
Entgelte für die Nutzung bestimmter gängiger Zahlungsmittel gehören jetzt der Vergangenheit an. Für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften dürfen die Händler ab dem 13.1.2018 keine Extra-Gebühr mehr verlangen, so steht es im neuen Paragrafen 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Stiftung Warentest interessiert sich in diesem Zusammenhang für Ihre Erfahrungen mit Kreditkarten. Machen Sie mit bei unserem Leseraufruf! Schreiben Sie an kreditkartenabrechnung@stiftung-warentest.de.
Neue EU-Richtlinie
Ab 13. Januar 2018 gelten europaweit neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Es kommt die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2). Sie umfasst ein ganzes Bündel von Änderungen. Eine davon ist für Käufer von besonderer Bedeutung: Händler dürfen keinen Aufpreis mehr berechnen, wenn Kunden mit gängigen Kreditkarten, der Bankkarte, per Überweisung oder Lastschrift bezahlen – egal, ob im Geschäft oder online. Ausgenommen sind Firmenkreditkarten.
Einige Händler haben schon umgestellt
Mittlerweile haben schon einige große Händler reagiert. Die Deutsche Bahn hat die Gebühren für Kreditkartenzahlung von 3 Euro schon zur Umstellung auf den Winterfahrplan Mitte Dezember abgeschafft, das Kreuzfahrtunternehmen Aida hat das Transaktionsentgelt bei Zahlungen mit Kreditkarte gestrichen und die Lufthansa erhebt das Entgelt auch nicht mehr.
Leseraufruf Kreditkartenabrechnung
Für eine unserer nächsten Veröffentlichungen möchten wir die monatlichen Abrechnungen von Kreditkarten daraufhin überprüfen, ob die Umsatzdaten verständlich und vollständig dargestellt werden. Insbesondere interessieren uns Fremdwährungsumsätze. Wenn Sie 2017 im Ausland waren und mit Ihrer Kreditkarte Umsätze in Fremdwährung getätigt haben – beim Bezahlen oder Geld abheben –, würden wir uns über Ihre Mithilfe freuen.
So können Sie uns unterstützen: Senden Sie Kopien der entsprechenden Kreditkartenabrechnungen an kreditkartenabrechnung@stiftung-warentest.de oder per Post an:
Stiftung Warentest
Stichwort: Kreditkartenabrechnung
Postfach 30 41 41
10724 Berlin.
Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Daten vertraulich.
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tolle EU-Richtlinie die Gebühr wird jetzt durch die Banken eingetrieben .....
@LaDolceVita: Man muss richtig lesen:
Das kommt darauf an, wo es steht: Muss Amazon (als Beispiel) jedes Mal fragen oder nur ein Mal? Kann die Durchleuchtung des Kontos über die AGBs als Teil der Kaufabwicklung als genehmigt gelten? TEST hat schon oft kritisiert, dass AGBs und andere dem Nutzer zur Zustimmung vorgelegten Schriftsätze lang, schwer verständlich und mit z.T. gut versteckten Ein- oder Ausschlüssen versehen sind. Wozu muss Amazon, ebay oder sonst jemand überhaupt meine Buchungen der letzten 90 Tage sehen? Wo landen die Daten? Kann man Amazon etc. überhaupt noch nutzen, ohne sein Einverständnis zur Durchleuchtung seines Kontos zu geben?
Mir ist es keinesfalls recht, so durchleuchtet zu werden. Die Lösung wäre ein kostenloses Giro-Konto nur für die Abrechnung mit solchen Unternehmen.
Die Kreditkarten-Gebühren für Händler sind seit 2015 drastisch gefallen. Weil immer mehr Kunden bargeldlos zahlen möchten, steigt auch der Umsatz, wenn Händler diese Zahlungsmethode anbieten. Wer trägt denn noch größere Bargeldsummen mit sich, wenn es nicht unbedingt sein muss? Gleiches gilt für Händler, die die Bargeldeinnahmen sicher zur Bank bringen müssen.
Händler können die kostengünstige Version mit Unterschrift anbieten (ca. 0,3 Prozent Kosten) und/oder die bequeme aber teureren PIN-Terminal-Varianten (ca. 2,75 Prozent). Wieviel Service möchte er dem Kunden bieten, wieviel möchte er verdienen?
Die Kosten für die bei uns sehr beliebten Giro-Karten sind übrigens niedriger.
@anja.mueller779
Sie haben Recht. Wir haben den Zahlendreher korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis! Siehe auch: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umsetzung_zivilrechtlicher_Teil_zweite_Zahlungsdiensterichtlinie.html
(aci)
@norbo1: Man sollte den Artikel richtig lesen. "Die Voraussetzung ist, dass die Kunden zustimmen." ist dort zu lesen, sogar mehrmals. War also etwas überstürzt, gleich das Amazon Konto zu löschen, zumal Amazon nur einer von vielen ist, der daran Interesse haben dürfte.
Es gilt wie immer und in Zukunft bei Abwicklungen von Online-Zahlungen ganz besonders: erst lesen, erst verstehen, dann klicken.