
Entgelte für die Nutzung bestimmter gängiger Zahlungsmittel gehören jetzt der Vergangenheit an. Für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften dürfen die Händler ab dem 13.1.2018 keine Extra-Gebühr mehr verlangen, so steht es im neuen Paragrafen 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Stiftung Warentest interessiert sich in diesem Zusammenhang für Ihre Erfahrungen mit Kreditkarten. Machen Sie mit bei unserem Leseraufruf! Schreiben Sie an kreditkartenabrechnung@stiftung-warentest.de.
Neue EU-Richtlinie
Ab 13. Januar 2018 gelten europaweit neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Es kommt die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2). Sie umfasst ein ganzes Bündel von Änderungen. Eine davon ist für Käufer von besonderer Bedeutung: Händler dürfen keinen Aufpreis mehr berechnen, wenn Kunden mit gängigen Kreditkarten, der Bankkarte, per Überweisung oder Lastschrift bezahlen – egal, ob im Geschäft oder online. Ausgenommen sind Firmenkreditkarten.
Einige Händler haben schon umgestellt
Mittlerweile haben schon einige große Händler reagiert. Die Deutsche Bahn hat die Gebühren für Kreditkartenzahlung von 3 Euro schon zur Umstellung auf den Winterfahrplan Mitte Dezember abgeschafft, das Kreuzfahrtunternehmen Aida hat das Transaktionsentgelt bei Zahlungen mit Kreditkarte gestrichen und die Lufthansa erhebt das Entgelt auch nicht mehr.
Leseraufruf Kreditkartenabrechnung
Für eine unserer nächsten Veröffentlichungen möchten wir die monatlichen Abrechnungen von Kreditkarten daraufhin überprüfen, ob die Umsatzdaten verständlich und vollständig dargestellt werden. Insbesondere interessieren uns Fremdwährungsumsätze. Wenn Sie 2017 im Ausland waren und mit Ihrer Kreditkarte Umsätze in Fremdwährung getätigt haben – beim Bezahlen oder Geld abheben –, würden wir uns über Ihre Mithilfe freuen.
So können Sie uns unterstützen: Senden Sie Kopien der entsprechenden Kreditkartenabrechnungen an kreditkartenabrechnung@stiftung-warentest.de oder per Post an:
Stiftung Warentest
Stichwort: Kreditkartenabrechnung
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