Kreditkarte

Unser Rat

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  • Reklamieren. Wenn die Mietwagenfirma von Ihrer Kreditkarte einen Betrag abge­bucht hat, den Sie nicht nach­voll­ziehen können, reklamieren Sie sofort bei der Firma. Informieren Sie zugleich Ihre Bank über die Abbuchung ohne Abrechnung. Reagiert der Verleiher nicht inner­halb von zwei Wochen, verlangen Sie von Ihrer Bank eine Rück­buchung.
  • Beschweren. Neun interna­tionale Auto­verleihfirmen haben eine Schieds­stelle einge­richtet. Dort können Sie sich kostenlos beschweren, wenn Sie von Deutsch­land aus ein Auto in einem anderen EU-Land gemietet und sich vergeblich bei der Verleihfirma beschwert haben. Unter www.ecrcs.eu finden Sie weitere Infos.
  • Sperren lassen. Sie können Ihre Kreditkarte für den Einsatz im Ausland generell sperren – und sie nur vor einer Reise frei­schalten – lassen. Fragen Sie bei Ihrer Haus­bank oder Kreditkartenfirma nach, ob das dort möglich ist. Das geht nicht über­all.
  • Dokumentieren. Verlangen Sie bei der Auto­rück­gabe, dass die Mietwagenfirma die auf Ihrer Kreditkarte geblockte Kaution wieder freigibt, wenn es keine Bean­standungen gibt. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Das schützt Sie zwar nicht, aber Sie haben im Streitfall einen Beleg.
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Kommentarliste

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  • Jogiba am 09.07.2019 um 18:44 Uhr
    Ein Jahr später bucht Avis immer noch ab

    Ein Jahr nachdem wir in Portugal eine PKW gemietet hatten - für den uns natürlich eine unerwünschte Versicherung untergejubelt wurde - bucht Avis nun einen Kleinbetrag in Höhe von 5,05 € ab. Mich macht das unbeschreiblich wütend, wie hilflos man denen ausgeliefert ist.
    Ich werde nun mit meiner Bank Kontakt aufnehmen und bin gespannt, was die mir raten.

  • ErkanKöln am 14.02.2019 um 11:10 Uhr
    Europcar Türkei Kayseri kassierte zum zweiten mal

    Die Kosten für das Mietfahrzeug für unseren Urlaub hatten wir vorab Online überwiesen. Nach dem Urlaub haben wir leider festgestellt, dass Europcar Kayseri zum zweitenmal über unsere Kreditkarte abgebucht hat. Mehrere Telefonate haben leider nichts geholfen. Später konnten wir über unser Bank das Geld über 599,- EUR zurückholen, doch leider nach einer Frist von ca. 6-8 Wochen hat Europcar Türkei Kayseri das Geld vom Bank zurückbuchen lassen. Nun haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet und er kümmert sich. Ich schreibe diese ärgerliche Erfahrung, damit Sie nicht in diesen Trick geraten und sich nach Ihren Urlaub unnötig verärgern.
    Notiz: Europcar Hamburg haben wir vergeblich mehrmals angerufen und angeschrieben. Sie meinten: Kayseri ist Außland und da können wir Ihnen leider nicht helfen. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Außland persönlich Kontakt auf. Meine Empfehlung: Europcar würde ich ab jetzt nirgendswo mehr anmieten und auf jeden Fall nicht mehr empfehlen.

  • Gelöschter Nutzer am 07.02.2019 um 11:14 Uhr
    Visa-Karte für Auslandsabbuchungen sperren lassen

    Laut DKB ist es immer noch nicht möglich, die Visa-Karte für Auslandsabbuchungen sperren zu lassen. Ich habe mir nun mit einem "Trick" beholfen:
    Kostenfreie zweite DKB Visa-Karte beantragen, nach Erhalt den Kreditrahmen dieser Karte auf 0 setzen, dann ein paar Tage vor Mietbeginn die Karte nur mit genau dem Mietpreis + Kaution (im Zweifelsfall vorher nachfragen) "aufladen".
    Bei Rückgabe darauf achten, dass die Kaution sofort zurückerstattet wird oder alternativ schriftlich geben lassen, dass die Kaution zeitnah zurückerstattet wird. Sobald die Kaution wieder auf der Karte ist, sofort aufs Girokonto überweisen.
    Versucht der Vermieter nun Wochen später doch noch eine Abbuchung, scheitert diese (kein Geld auf der Karte und kein Kreditrahmen). Hatte er die Kaution noch nicht erstattet, kann er maximal diese einbehalten. Man kann dies bei der DKB aber reklamieren, wenn man die schriftliche Zusage über Erstattung der Kaution vom Vermieter eingeholt hatte. Habe hier aber keine Erfahrungen

  • Vindelicorum am 28.01.2019 um 23:01 Uhr
    Betrugsfirma Noleggiare

    Ich hatte ein Fahrzeug auf Sardinien gemietet.
    Dort wurde ich 3 x betrogen. Zuerst wurde mir eine Versicherung ohne Unterschrift untergejubelt. Dann wurde mir ein Verkehrsvergehen angerechnet mit einer Geschwindigkeitsübergehung die dieser Wagen nie erreicht hat. Der fuhr nur 120 km schnell aber ich sei 140 km schnell gewesen. Bilder existieren nicht. zu allem Übel hätte ich das Fahrzeug beschädigt zurück gegeben. Das stimmt jedoch nicht. Fahre seit 40 Jahren Unfallfrei. Das Problem. Ich wartete eine Stunde am Flughafen auf Sardinien auf Personal das einfach nicht da war. Dann hatte ich das Fahrzeug bei der Firma abgestellt und den Schlüssel in den Briefkasten eingeworfen. Jetzt weiß ich noch nicht mal was ich beschädigt haben soll.
    Nach 1 1/2 Jahren !!. Habe nie ein Schreiben erhalten nur per email wurde ich angeblich informiert. Einen Anwalt soll ich auch noch von denen zahlen. Nie ein Schreiben in meinem Briefkasten vorgefunden. Blos die Hände weg von der Firma.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.10.2018 um 15:07 Uhr
    Abbuchung für nicht verursachten Schaden

    @euklid321: Machen Sie es wie hier im Artikel empfohlen. Es ist gut möglich, dass Sie eine gewisse Hartnäckigkeit aufweisen müssen, um Ihr Recht durchzusetzten. Wenn der Autovermieter Mitglied im European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) ist, können Sie es mit einer Schlichtung versuchen (siehe Unser Rat). Ist er nicht Mitglied, unterstützt Sie das europäische Verbraucherzentrum (www.evz.de) bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Mietwagenfirma. Und vielleicht lässt sich Ihre Bank nach einer (schriftlichen) Beschwerde doch noch davon überzeugen, den Betrag zurück zu buchen. (maa)