KfW-Programme für Modernisierer im Überblick
Programm (Nummer) | Geplante Arbeiten1 |
Programm (Nummer) | Geplante Arbeiten1 |
Energieeffizient sanieren: Sanierung zum Effizienzhaus – Kreditprogramm (151)– Zuschussprogramm (430)2 | Umfangreiche Sanierungsarbeiten, durch die ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Gefördert wird auch der Ersterwerb nach Sanierung. Der Bauantrag muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Einbruchschutz wird mitgefördert. |
Energieeffizient sanieren:Einzelmaßnahmen– Kreditprogramm (152)– Zuschussprogramm (430)2 | Einzelmaßnahmen, die den Energiebedarf des Gebäudes (Bauantrag vor dem 1. Februar 2002) senken. Beispiele: Wärmedämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlage, neue Heizung. Einbruchschutz wird mitgefördert. |
Zuschuss zur Baubegleitung (431) | Planung und Baubegleitung der energetischen Sanierung durch einen Sachverständigen. |
Umstellung der Heizung auferneuerbare Energien (167)(Ergänzungskredit) | Installation von Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen (z. B. Pelletkessel) und Wärmpumpen. Die alte Heizung muss vor dem 1. Januar 2009 installiert worden sein. |
Altersgerecht Umbauen– Kreditprogramm (159)– Zuschussprogramm (455)2 | Maßnahmen, die Barrieren verringern und die Sicherheit erhöhen. Beispiele: Abbau von Schwellen, breitere Türen, Treppenlift, Badmodernisierung, Einbruchschutz, Notrufanlage. Gefördert wird auch der Ersterwerb altersgerecht sanierter Wohnungen. |
Stand: 3. August 2015
- 1 In allen Programmen müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
- 2 Nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen.