Kreditberatung

Europaweit einheitliche Regeln: Mit der EU-Standardinformation Kredite vergleichen

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Kreditberatung Alle Testergebnisse für Kreditangebote 06/2012

Die Deutschen nehmen sich Zeit für einen Kreditvergleich. Bevor sie unterschreiben, holen sich vor allem die jüngeren Bankkunden im Durchschnitt mindestens zwei Angebote ein.

Der Vergleich wäre so einfach wie nie, wenn die Banken sich an das Gesetz hielten. In der gesamten Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Vorschriften: Kunden, die sich ein Kreditangebot einholen, sollen dieselben Informationen bekommen. Auch in Deutschland ist seit Inkrafttreten des neuen Verbraucherkreditrechts im Juni 2010 genau vorgeschrieben, wie und worüber ein Bankkunde vor Abschluss eines Kreditvertrags informiert werden muss. Formuliert sind die EU-Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem entsprechenden Einführungsgesetz.

Die EU hat dafür das Musterformular „EU-Standardinformation für Verbraucherkredite“ vorgeschrieben. Es ist sowohl für Raten- und Rahmenkredite Pflicht, für Dispokredite oder Baufinanzierungen freiwillig.

Vor dem Vertrag

  • Das Musterformular der EU listet in der linken Spalte allgemein die Informationen auf, die ein Kunde bekommen muss. In der rechten Spalte lässt es Platz für die individuellen Angaben der Bank oder Sparkasse. Die Informationen sind in vier Abschnitte unterteilt, für Kredite von Direktbanken in fünf:
  • Allgemeine Angaben. Darunter stehen Name und die bei Rechtsstreitigkeiten geltende Anschrift des Kreditgebers oder des Kreditvermittlers.
  • Wesentliche Merkmale des Kredits. Aufzuführen sind Kreditart, Höhe des Kredits, Bedingungen der Auszahlung, Laufzeit, Betrag und Anzahl der monatlichen Raten, Gesamtbetrag des Kredits sowie eventuell verlangte Sicherheiten, wie eine Gehaltsabtretung.
  • Kreditkosten. Hier wird angegeben, wie hoch der effektive Jahreszins ist, ob eine Kreditversicherung zwingend abzuschließen ist, ob die Bank eine Bearbeitungsgebühr verlangt und welche Kosten anfallen, wenn der Bankkunde in Zahlungsverzug gerät.
  • Rechtliche Aspekte. An dieser Stelle ist zum Beispiel notiert, ob der Kunde ein Widerrufsrecht hat und ob er den Kredit vorzeitig zurückzahlen kann. Dort steht auch, wie lange das individuelle Kreditangebot gilt.
  • Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Diesen Abschnitt müssen nur die Banken ausfüllen, die einen Onlinekredit vergeben. An dieser Stelle informieren sie die Kunden auch über ihr besonderes Widerrufsrecht und darüber, welches Länderrecht gilt. Hier müssen Name und Anschrift des Kreditgebers stehen, ob die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist und wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Klares Formular

In der EU-Standardinformation sind damit auch die Angaben enthalten, die Finanztest im vergangenen Test der Kreditberatung im Februar 2007 für notwendig hielt. Das Formular ist übersichtlich und erfüllt seinen Zweck, nur leider bekommen es Kunden von Filialbanken fast nie, wie unser Test gezeigt hat.

Das Formular ist unverzichtbar, auch wenn die Banken fast einheitlich beklagen, dass dadurch die Kreditverträge unnötig umfangreich würden. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sagt sogar, es bleibe abzuwarten, ob die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben nicht zu umfassend sind und eher eine Belastung für den Verbraucher darstellen.

Wie unser Test gezeigt hat, handelt es sich um höchstens vier bedruckte Seiten. Die Commerzbank kommt sogar mit einer Seite aus – leider hat auch sie im Test nur zwei Kunden das Papier mit nachhause gegeben.

Papier sparen können die Banken an anderer Stelle: Testkunden erhielten von der BBBank vier Broschüren, einen Werbezettel und eine CD mit den Geschäftsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die EU-Standardinformation erhielten sie nicht.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

lukabert am 08.06.2013 um 14:06 Uhr
Und in meinem

Bekanntenkreis geht man standardmäßig davon aus, dass eine Kreditanfrage einen Schufaeintrag nach sich zieht. Mann oh mann, gut zu wissen, dass das auch ohne geht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.04.2013 um 12:55 Uhr
Kreditberatung/Kosten

@medikiller
Die Kosten sind – genau wie die Konditionen – im Test weder berücksichtigt noch angeschaut worden. Hier ging es nur um die Abwicklung! Es handelt sich um einen Beratungstest.
Unter "So haben wir getestet" werden die Prüfkriterien erläutert.
Die genannten Positionen müssen (leider) auch nicht im effektivem Jahreszins berücksichtigt werden.
Ku

medikiller am 08.04.2013 um 09:09 Uhr
Nach dem Testurteil versteckte Kosten eingeführt ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem sehr guten Testurteil für die SKG Bank habe ich dort eine Kreditanfrage gestellt. Der Betrag lag unter 6.000 €, die Laufzeit unter 24 Monaten. Der Zins glänzte bei 4,75%. Die Ernüchterung folgte beim Studieren des EU-Merkblattes und des Kleingedruckten im Antrag. Da sollen wahrhaftig noch 12 € pro Jahr für den Kontoauszug und 6,90 € für das Post-Ident bezahlt werden. Damit verteuert sich ein Kredit bei einer Laufzeit über zwei Jahreswechsel um knapp 43 €. Auch die SWK Bank will 17,50 € pro Jahr für den Kontoauszug haben. Nur die NetBank berechnet rein den Zins und sonst nichts...
War das bei Ihrem Test vor rund einem Jahr auch schon so?
Denn im Test findet dies keine Erwähnung - sind hier eventuell Kosten erst nach dem "Sehr gut" eingeführt worden?`
Mit freundlichen Grüßen

Insider2012 am 08.08.2012 um 17:31 Uhr
Schufaanfrage als Konditionsanfrage

Tipp: Kunden sollten den Berater nicht nur darauf hinweisen zunächst nur ein Kreditangebot erhalten zu wollen, sondern ganz gezielt darauf hinweisen das nur eine Konditionsanfrage an die Schufa gestellt wird. Einige Banken arbeiten mit Beratungssoftware bei denen "Kreditanfrage" voreingestellt ist. Ändert der Berater das Kürzel nicht in "Konditionsanfrage" um, ist es passiert. Der/die Berater vergessen das gerne. Durch die hohe Fluktuationsquote der Mitarbeiter in den Filialvertrieben arbeiten dort auch ständig neue Mitarbeiter die noch in der Einarbeitung sind. Weil dort das Prinzip vorherrscht "Learning by Doing" kann es durchaus sein das sie dort einen Berater vor sich sitzen haben der nicht viel Ahnung hat und von "Konditionsanfrage" noch nie etwas gehört hat. Das diese Berater oft keine gelernten Bankkaufleute sind kommt erschwerend hinzu. Sie wissen wie sie Kunden dazu drängen noch ne Versicherung abzuschließen, wie man eine korrekte Schufaauskunft einholt wissen sie nicht!

test.de-Leserservice_Maack am 18.07.2012 um 17:24 Uhr
Schufa-Anfrage ohne ausdrückliche Genehmigung

@Borax22: Wenn der Kunde nach einem individuellen Kreditangebot fragt, hat die Bank ein berechtigtes Interesse an der Schufa-Anfrage und darf diese Auskunft einholen. Die Banken sind nicht verpflichtet, den Kunden über diese Anfrage zu informieren. Kunden sollten sich dennoch danach erkundigen, um zu überprüfen, was die Bank bei der Schufa-Anfrage angibt, damit sich der Score durch die alleinige Anfrage nicht verschlechtert.