Neuer Ärger in der Milliarden Euro schweren Affäre um rechtswidrige Kreditbearbeitungsgebühren: Die Santander Consumer Bank AG, einer der größten Ratenkreditgeber in Deutschland, hat einzelnen Kunden die gerade erstattete Gebühr erneut in Rechnung gestellt. [Update 13.02.2015] Die Santander hat klargestellt: Selbstverständlich müssen Kunden die Gebühr nicht noch mal zahlen. Durch ein technisches Versehen sei die Gutbuchung der Gebühr nicht in den Kreditkontoauszügen einiger Kunden sichtbar gewesen. Die Bank werde alle Kunden von sich aus informieren. [/Update]
Bereits mehrere Fälle
Gleich mehrere Mandanten haben Rechtsanwalt Uwe Buß aus Wilhelmshaven berichtet: In ihren Kreditkontoauszügen taucht die gerade nach langen Monaten des Wartens erstattete Kreditbearbeitungsgebühr wieder als Belastung auf. test.de hat die Bank um Stellungnahme gebeten, aber noch nichts gehört.
[Update 13.02.2015] Inzwischen hat Santander-Sprecher René Hartmann sich gemeldet. Die Belastungsbuchung sei jeweils korrekt. Gleichzeitig allerdings sollte zum Ausgleich der Belastungsbuchung der Erstattungsbetrag wieder gut gebucht werden. Diese Buchung sei durch ein technisches Versehen nicht im Kontoauszug ausgewiesen worden. Tatsächlich sollten Kunden die Kreditbearbeitungsgebühr selbstverständlich nicht erneut zahlen. Die Bank werde sich von sich aus bei den betroffenen Kunden melden und sie informieren. [/Update]
Wer jetzt sein Kreditkonto kontrollieren sollte
Betroffen sind Kreditkunden von Santander, denen die Bank im Rahmen eines noch nicht getilgten Kredits rechtswidrig kassierte Bearbeitungsgebühren erstattet hat. Solche Kunden sollten unbedingt prüfen, ob die Bank auch bei Ihnen das Kreditkonto unzulässig mit der erstatteten Gebühr belastet hat. Die Restschuld steigt dann um genau diese Gebühr. Unter Umständen merken das Kunden nämlich gar nicht.
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Wie Sie sich richtig verhalten
Warten Sie zunächst ab. test.de geht davon aus: Santander wird alle Buchungen unverzüglich prüfen und Fehler umgehend korrigieren. Wenn Sie fehlerhafte Buchungen in ihrem Kreditkontoauszügen finden und die Bank sie nicht innerhalb von zwei Wochen korrigiert, schreiben Sie an die Bank und fordern Sie Korrektur spätestens innerhalb der nächsten zwei Wochen. Schalten Sie den für die Santander Consumer Bank zuständigen Ombudsmann der privaten Banken ein, wenn auch das nicht zur Korrektur führt.
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