Kreditbearbeitungsgebühren: Milliardenerstattung für Kreditkunden

Das gabs noch nie: Banken, Sparkassen und Bausparkassen müssen Kreditkunden viele Milliarden Euro erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt: Die über Jahre hinweg üblichen Kreditbearbeitungsgebühren waren rechtswidrig. Hunderttausende von Kunden forderten darauf hin Erstattung der Gebühren. Allein die test.de-Musterbriefe wurden fast zwei Millionen mal aufgerufen. Jetzt arbeiten Banken, Sparkassen und Ombudsleute die Erstattungsanträge ab.
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Klarer Fall
Begründung der Bundesrichter zu ihren vier Kreditbearbeitungsgebühren-Urteilen: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine separate Dienstleistung für den Kunden. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten. Dafür darf sie nicht extra kassieren. Für den stets mit Abschluss und Abwicklung eines Kreditvertrags verbundenen Aufwand stehen der Bank allein Zinsen zu. So hatte es der Bundesgerichtshof im Mai 2014 entschieden. Im November 2016 stellten die Richter klar, dass auch Darlehensgebühren bei Bauspardarlehen rechtswidrig sind. Ebenfalls unwirksam sind von der Targobank kassierte „einmalige laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“. Für KfW-Kredite gezahlte Gebühren dagegen können in aller Regel nicht zurückgefordert werden.
Verzögerte Verjährung
Ende Oktober 2014 urteilte der Bundesgerichtshof schließlich noch: Weil die Gerichte Kreditbearbeitungsgebühren anfangs billigten und Kreditkunden deshalb praktisch keine Chance auf Erstattung hatten, begann die normale dreijährige Verjährungsfrist erst Ende 2011. Sie lief daher für bis Ende 2011 gezahlte Gebühren erst an Silvester 2014 ab. Das bescherte Millionen Kreditkunden zusätzlich die Chance auf Erstattung von in den Jahren 2004 bis 2011 gezahlten Gebühren. Wie viele sie nutzten, ist unklar. Fest steht allerdings: Auf Banken und Sparkassen setzte ein gewaltiger Ansturm ein. Fast zwei Millionen Mal luden betroffene Betroffene die test.de-Musterbriefe zum Thema herunter. Zehntausende beschwerten sich bei den Ombudsleuten oder schalteten Rechtsanwälte ein, um die Verjährung zu stoppen.
Vereinzelt immer noch Widerstand
Während die meisten Banken und Sparkassen sich daran machten, die rechtswidrigen Gebühren zu erstatten, kamen bei einzelnen Kreditinstituten immer noch Widerstand. Mit zum Teil haarsträubenden Begründungen weigerten die Kreditinstitute sich, die Urteile umzusetzen. test.de ist sicher: Wer sich nicht abwimmeln ließ und die Verjährung stoppte, wird seine Kreditbearbeitungsgebühren noch zurückbekommen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Sonderfälle
Doch die Kreditbearbeitungsgebühren bleiben weiter Thema. Die Rückforderung von ab 2013 gezahlten Gebühren ist noch nicht verjährt. Noch unklar ist außerdem, ob auch Gebühren zu erstatten sind, die bei vielen gewerblichen Krediten zu zahlen waren.
So gehen Sie vor: Fragen & Anworten
Hilfe zur Selbsthilfe: Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühr
Zinsberechnung: test.de-Excel-Datei
Laufende Berichterstattung
Hinweis: test.de aktualisiert die Berichterstattung zum Thema laufend. Hier finden Sie den Stand vom 20.12.2016. Die vorherigen Fassungen finden Sie auf den Folgeseiten...
...Kreditbearbeitungsgebühren Stand: 13.05.2014
...Kreditbearbeitungsgebühren Stand: 27.11.2014
...Kreditbearbeitungsgebühren Stand: 22.12.2014
Grundsatzurteile:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 405/12
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 170/13
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 348/13
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 17/14
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2016
Aktenzeichen: XI ZR 552/15