Wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, sind sie nicht zwingend bettlägerig. Was viele Menschen nicht so genau wissen: „Muss ich immer zu Hause bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin?“ Hier lesen Sie, was Sie als Arbeitnehmer beachten müssen.
Auf die Krankheit kommt es an
Kein Arbeitnehmer hat Hausarrest, wenn er krankgeschrieben ist. Unter bestimmten Umständen darf er das Haus verlassen. Was er außerhalb unternehmen darf, hängt maßgeblich von seiner Erkrankung ab. Der Arbeitnehmer darf lediglich nichts tun, was seine Genesung verzögert oder verhindert, sonst verletzt er seine arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflichten. Dann riskiert er eine Abmahnung oder Kündigung.
Diese Verhaltensregeln sind zu beachten
Ein erkrankter Angestellter muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund ist. Er kann deshalb alles machen, was dazu beiträgt. Krankgeschriebene Mitarbeiter dürfen zum Beispiel verreisen. So hat das Landesarbeitsgericht Hessen die Kündigung eines Beschäftigten aufgehoben, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich bei ihnen auszukurieren (Az. 18 Sa 695/12).
Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, was Sie tun können, ob Sie zum Beispiel verreisen dürfen. Ordnet er Bettruhe an, müssen Sie sich daran halten.
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- Arbeitszeugnisse müssen stets wohlwollend formuliert sein. Kritik steckt daher oft zwischen den Zeilen. Die Stiftung Warentest erklärt, was hinter den Floskeln steckt.
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- Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfallen Homeoffice-Pflicht und 3G am Arbeitsplatz. Mehr Informationen zum Arbeitsrecht in Corona-Zeiten finden Sie hier.
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- Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeitsgericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt.
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