Krank­heits­kosten

Unser Rat

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Steuererklärung. Geben Sie alle Krank­heits­kosten in Ihrer Steuererklärung an, egal ob Sie Geld für Therapien, Hilfs­mittel, behindertengerechte Umbauten oder Medikamente ausgegeben haben. Reichen Sie Kosten, die Sie bisher nicht geltend gemacht haben, nach Erhalt Ihres Steuer­bescheids per Einspruch nach. Legen Sie auch Einspruch ein, wenn das Finanz­amt im Steuer­bescheid Krank­heits­kosten nicht anerkennt.

Einspruch. Erheben Sie den Einspruch spätestens einen Monat nach dem Steuer­bescheid per Brief, Post­karte, Fax oder persönlich im Finanz­amt. Nutzen Sie dafür unsere Muster­briefe.

Planung. Sichern Sie sich künftig von vorn­herein ab. Besorgen Sie sich ein amts- oder vertrauens­ärzt­liches Gutachten, bevor Ihre Kur, Alternativ­therapie oder der behindertengerechte Umbau in Ihrem Haushalt beginnt.

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