Steuererklärung. Geben Sie alle Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung an, egal ob Sie Geld für Therapien, Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten oder Medikamente ausgegeben haben. Reichen Sie Kosten, die Sie bisher nicht geltend gemacht haben, nach Erhalt Ihres Steuerbescheids per Einspruch nach. Legen Sie auch Einspruch ein, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Krankheitskosten nicht anerkennt.
Einspruch. Erheben Sie den Einspruch spätestens einen Monat nach dem Steuerbescheid per Brief, Postkarte, Fax oder persönlich im Finanzamt. Nutzen Sie dafür unsere Musterbriefe.
Planung. Sichern Sie sich künftig von vornherein ab. Besorgen Sie sich ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, bevor Ihre Kur, Alternativtherapie oder der behindertengerechte Umbau in Ihrem Haushalt beginnt.
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- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie in einem Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
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- Der Garten einer Familie grenzt an ein natürliches Gewässer. Dort machte sich eine Biberfamilie breit und richtete auch Schäden im Garten an. Die Tiere stehen unter...
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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