Steuererklärung. Geben Sie alle Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung an, egal ob Sie Geld für Therapien, Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten oder Medikamente ausgegeben haben. Reichen Sie Kosten, die Sie bisher nicht geltend gemacht haben, nach Erhalt Ihres Steuerbescheids per Einspruch nach. Legen Sie auch Einspruch ein, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Krankheitskosten nicht anerkennt.
Einspruch. Erheben Sie den Einspruch spätestens einen Monat nach dem Steuerbescheid per Brief, Postkarte, Fax oder persönlich im Finanzamt. Nutzen Sie dafür unsere Musterbriefe.
Planung. Sichern Sie sich künftig von vornherein ab. Besorgen Sie sich ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, bevor Ihre Kur, Alternativtherapie oder der behindertengerechte Umbau in Ihrem Haushalt beginnt.
-
- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie auf ein Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Am Finanzamt führt im Ruhestand oft kein Weg vorbei. Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, warum es...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.