Betr.: Einkommensteuerbescheid 2010 vom …, Steuernummer …
Ich lege Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein.
Begründung 1: Erkennen Sie bitte noch Krankheitskosten (etwa für Zahnersatz, Praxisgebühren, Medikamente) von ... Euro an. Sie wirken sich bisher im Steuerbescheid nicht aus/ich gebe sie jetzt erst an, weil sie unter der zumutbaren Belastung liegen. Bitte erklären Sie den Bescheid für vorläufig, weil zur zumutbaren Belastung beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Musterverfahren (Az. 4 K 1970/10) anhängig ist.
Begründung 2: Es wurden Krankheitskosten (etwa für eine Alternativtherapie, einen Treppenlift) nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil kein rechtzeitig ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten vorlag. Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. Az. VI R 17/09, Az. VI R 11/09) können auch Mediziner wie Fachärzte die Zwangsläufigkeit der Kosten beurteilen. So ein Attest liegt vor. Bitte erkennen Sie Kosten von … Euro an.
Begründung 3: Es wurden Kosten für behindertengerechte Einbauten (etwa Rollstuhlrampen, bodengleiche Duschen) nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil sie den Immobilienwert erhöhen. Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. Az. VI R 7/09, Az. VI R 16/10) kommt es darauf nicht an. Bitte erkennen Sie Kosten von … Euro an.
Zugleich beantrage ich bis zur Klärung durch die Gerichte oder Finanzverwaltung das Ruhen des Verfahrens.
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