
Einige Steuerzahler haben vor Gericht erreicht, dass sie tausende Euro Krankheitskosten beim Finanzamt absetzen können. Andere haben gute Chancen, ihre Klagen zu gewinnen. Betroffene können sich einklinken, wenn ihr Finanzamt zum Beispiel Kosten für Kuren, Therapien, Treppenlifte und Rollstuhlrampen nicht anerkennt. Finanztest sagt, wie das und was genau möglich ist und bringt Musterbrieftexte.
Zu diesem Thema bietet test.de ein aktuelles SpecialKrankheitskosten.
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- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie auf ein Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
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- Wer andere pflegt oder selbst Hilfe braucht, kann seine Ausgaben nun besser und einfacher von der Steuer absetzen. Dabei helfen auch Pauschbeträge.
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- Der Garten einer Familie grenzt an ein natürliches Gewässer. Dort machte sich eine Biberfamilie breit und richtete auch Schäden im Garten an. Die Tiere stehen unter...
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