Kosten. Geben Sie in Ihrer Steuererklärung alle zwangsläufigen Ausgaben an, die Sie wegen Krankheiten hatten. Dazu zählen Kosten für alles, was der Arzt verordnet hat, wie Kuren, Hilfsmittel, Medikamente oder Zahnersatz. Auch Fahrtkosten können Sie geltend machen.
Steuererklärung. Haben Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben und vielleicht schon den Bescheid zuhause? Dann können Sie mit einem Einspruch gegen den Bescheid noch nachträglich Kosten geltend machen.
Belege. Bewahren Sie alle Belege auf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt bei einer Änderung der Rechtsprechung die Belege nochmals einsehen will.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Mit dem Finanzamt abzurechnen kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.
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- Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Wir zeigen, wie sie für das Jahr 2020 abrechnen und nur so viel Steuern zahlen wie nötig.
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