Unser Rat
Kosten. Geben Sie in Ihrer Steuererklärung alle zwangsläufigen Ausgaben an, die Sie wegen Krankheiten hatten. Dazu zählen Kosten für alles, was der Arzt verordnet hat, wie Kuren, Hilfsmittel, Medikamente oder Zahnersatz. Auch Fahrtkosten können Sie geltend machen.
Steuererklärung. Haben Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben und vielleicht schon den Bescheid zuhause? Dann können Sie mit einem Einspruch gegen den Bescheid noch nachträglich Kosten geltend machen.
Belege. Bewahren Sie alle Belege auf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt bei einer Änderung der Rechtsprechung die Belege nochmals einsehen will.
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