
Jeder Steuerzahler sollte ab sofort alle Kosten, die er für die medizinische Versorgung selbst tragen muss, in der Steuererklärung angeben. Gehen Sie beispielsweise regelmäßig zur Physiotherapie und haben bislang auf die Angabe der Zuzahlungen von zumeist rund 20 Euro beim Finanzamt verzichtet, weil Sie die Grenze der sogenannten zumutbaren Belastung nicht überschreiten? Dann sollten Sie das jetzt anders halten und solche Kosten angeben. In zwei Fällen wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof gestritten, ob die Grenze der zumutbare Belastung verfassungswidrig ist und konsequenterweise auch Krankheitskosten unterhalb der Grenze steuerlich anerkannt werden müssen.
Finanztest sagt, welche Krankheitskosten zählen, wie Betroffene vorgehen sollten und welche Belege sie beim Finanzamt vorlegen müssen.
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