
Immer wieder erreichen uns Fragen wie die von Heike M. aus Nürnberg: „Ich bin selbstständig als Sprachlehrerin und privat krankenversichert. Nun habe ich eine befristete Anstellung für sechs Monate gefunden. Gibt es dadurch für mich einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?“ Finanztest erklärt die versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Versicherungspflichtige Beschäftigung ist Voraussetzung
In die Kasse zurück können Sie nur, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Dazu dürfen Sie bei Beginn des Anstellungsverhältnisses noch nicht 55 Jahre alt sein. Außerdem muss Ihr monatliches Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4 462,50 Euro brutto liegen. Darüber hinaus müssen Sie Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben. Sie können nach dem Ende Ihrer befristeten Anstellung weiter in der gesetzlichen Kasse bleiben, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Ihren Austritt erklären und Ihre private Versicherung nicht mehr besteht, auch nicht als Anwartschaft. Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2013. Vorher musste zusätzlich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für mindestens zwölf Monate bestanden haben, bevor jemand das Recht hatte, sich freiwillig gesetzlich weiter zu versichern. Falls Sie sich später wieder selbstständig machen, richtet sich Ihr Beitrag nach einem fiktiven Mindesteinkommen von 2 073,75 Euro im Monat – auch wenn Sie in Wirklichkeit viel weniger verdienen. Sie zahlen also mehr als 300 Euro monatlich. Nur in Ausnahmefällen gilt ein geringerer Betrag.
Gesetzlich oder privat?
Viele weitere Fragen zum Thema „Gesetzlich oder privat versichern?“ haben die Experten der Stiftung Warentest im Chat Private Krankenversicherung beantwortet, der aus Anlass des aktuellen Tests Privater Krankenversicherungen stattfand. Die Stiftung Warentest hat Angebote privater Krankenversicherer für Beamte, Angestellte und Selbstständige untersucht und das Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. In den Test kamen nur die leistungsstärksten Angebote. Finanztest hat umfassende Mindestanforderungen vorgegeben, denn gute private Krankenversicherungen sollten mindestens so viel bieten wie die gesetzlichen Kassen. Immerhin: Von 107 Tarifen im Test haben fünf ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem testete die Stiftung Warentest den Service von zwanzig gesetzlichen Krankenkassen – nur sechsmal lautete das Urteil dabei Gut. (siehe Produktfinder Gesetzliche Krankenkasse)
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