Die Lösung für Selbständige

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Egal, wie gering ihr Einkommen ist – hauptberuflich Selbstständigen ist der Rückweg aus der privaten Versicherung in die gesetzliche Krankenkasse versperrt.
Menschen unter 55 Jahren haben eine Chance, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit ganz aufgeben oder zum Nebenjob reduzieren (Worauf Selbstständige achten müssen). Danach müssen sie zumindest vorübergehend eine sozialversicherungspflichtige Anstellung finden, das heißt Arbeitnehmer werden mit einem Monatsgehalt unter 5 362,50 Euro brutto (Wert für 2021). Nehmen sie später die Selbstständigkeit wieder auf, bleiben sie als freiwillige Mitglieder in der Kasse.
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