Alternativen zum Ausstieg: Beiträge senken in der privaten Versicherung
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken.
Tarifwechsel. Privat Krankenversicherte haben das Recht, in gleichartige günstigere Tarife ihrer Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Damit können sie in manchen Fällen mehrere Hundert Euro im Monat sparen, unter Umständen sogar bei ähnlich guten Leistungen. Die meisten Krankenversicherer haben sich seit 2016 selbst verpflichtet, ihre Kunden gemäß einer Leitlinie transparent über Wechselmöglichkeiten zu informieren.
Vorsicht: Wer seinen Vertrag vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen hat, sollte möglichst nicht in einen Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex) wechseln. Sonst ist für immer der Ausweg in den Standardtarif verbaut, der oft die letzte Rettung in finanzieller Not ist (siehe unten).
Ausführliche Informationen finden Sie im Special „Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen“.
Leistungsverzicht. Etwas Entlastung können sich Kunden verschaffen, indem sie in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechseln, also zum Beispiel auf das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Heilpraktikerbehandlung verzichten. Nur den Selbstbehalt zu erhöhen, ist meist nicht sinnvoll. Es ist in der Regel nicht möglich, ihn später wieder zu senken, und der Versicherer kann Selbstbehalte sogar noch weiter erhöhen.
Standardtarif. Der Standardtarif ist eine sinnvolle Lösung für langjährig Versicherte. Sie können mit einem Wechsel in diesen Tarif ihren Beitrag oft erheblich senken. Die Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Kassen, sind also niedriger als in vielen „normalen“ privaten Verträgen. Der Versicherer kann deshalb die Rückstellung für die im Alter notwendigen Leistungen teilweise auflösen und diese Mittel verwenden, um die Beiträge zu senken.
Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, derzeit 646,06 Euro im Monat (Stand: 2018). Weniger als 1 Prozent der rund 45 500 Standardtarif-Versicherten zahlt tatsächlich so viel, im Schnitt liegen die Beiträge deutlich darunter.
Zugang zum Standardtarif haben Kunden, wenn sie ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, mindestens seit zehn Jahren privat versichert sind und entweder
- mindestens 65 Jahre alt sind oder
- mindestens 55 Jahre alt sind und nicht mehr als derzeit 53 100 Euro brutto im Jahr verdienen.
Im Infodokument gibt es detaillierte Informationen zum Standardtarif und zu seinen Leistungen.
Basistarif. Die Bezeichnungen Basis- und Standardtarif klingen ähnlich, doch der Basistarif ist nur in Extremfällen geeignet, Privatversicherte finanziell zu entlasten. Dann nämlich, wenn sie den Gang zum Sozialamt nicht mehr vermeiden können.
Der Beitrag ist auf derzeit 690,31 Euro im Monat begrenzt (Stand: 2018). So viel müssen selbst langjährig Privatversicherte auch tatsächlich bezahlen – es sei denn, sie werden durch die Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts. Das müssen sie gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen und dafür ihre kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Dann muss der Versicherer den Beitrag zunächst auf die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags senken. Kann jemand auch das nicht bezahlen, springt der Sozialhilfeträger ein.
Im Infodokument gibt es detaillierte Informationen zum Basistarif und zu seinen Leistungen.