Die Lösung für Studenten

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Kinder, die über ihre Eltern privat versichert sind, lassen sich bei Studienbeginn oft von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien. Wollen sie als Student oder nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung, haben sie zwei Möglichkeiten.
- Wenn sie sich nach dem Bachelorstudium für mehr als einen Monat exmatrikulieren, werden sie mit der Aufnahme des Masterstudiengangs erneut versicherungspflichtig.
- Sie finden nach dem Studium einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.
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