
Studenten brauchen eine Krankenversicherung. Doch nicht immer müssen sie dafür einen eigenen Vertrag abschließen. Viele sind noch beitragsfrei über die Eltern versichert. test.de sagt, was Hochschüler wissen müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Studenten sind krankenversicherungspflichtig und müssen dies auch nachweisen. Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu versichern:
Beitragsfrei. Wer als Schüler schon über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, kann dies im Studium bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:
- Die Eltern sind verheiratet
- Ein Elternteil ist privat krankenversichert
- Der Privatversicherte verdient brutto mehr als der gesetzlich versicherte Partner
- Der Privatversicherte verdient mehr als 4 687,50 Euro brutto im Monat (2016).
Für alle, die vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die kostenlose Familienversicherung um die Zeit ihres Dienstes. Für den seit Juli 2011 eingeführten freiwilligen Wehrdienst oder einen Freiwilligendienst (etwa nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz) gilt die Verlängerung für höchstens zwölf Monate. Familienversicherte Studenten dürfen zudem nicht nebenher arbeiten, es sei denn, sie haben nur einen Minijob.
Studentische Pflichtversicherung. Ist ein Student älter als 25 Jahre oder hat er monatlich mehr als 405 Euro Einnahmen (bei Minijobs: 450 Euro), ist eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall muss er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Der Beitragssatz für studentische Krankenversicherungen ist bei allen Kassen gleich. Er beträgt zurzeit inklusive Pflegeversicherung 83,10 Euro im Monat. Sind Studenten mindestens 23 Jahre alt und haben sie keine Kinder, zahlen sie etwas mehr. Die Kosten für private Krankenversicherungen liegen meist deutlich höher. Achtung: Meist fallen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zusatzbeiträge an. Dann erhöht sich Ihr monatlicher Beitrag je nach Kasse um durchschnittlich 1,1 Prozentpunkt.
Freiwillige Versicherung. Die studentische Pflichtversicherung gilt nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Wer auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erworben hat, kann sich als Student sogar bis zum Alter von 37 Jahren günstig versichern. Danach müssen Studierende die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Haben sie kein Einkommen oder nur ein sehr geringes, dann berechnet die Kasse den Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen. 2016 beträgt dies 968 Euro im Monat. Für Studierende gilt dann der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch von 14,0 Prozent. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung, so dass Hochschüler monatlich rund 165 Euro Beitrag zahlen müssen.
Tipp: Als Bafög-Empfänger können Sie vom Bafög-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen, wenn sie selbst Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen.
Private Krankenversicherung
Wer schon als Jugendlicher privat versichert war und das bleiben möchte, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Er muss dann aber das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Auch nach Ende der studentischen Pflichtversicherung können Studierende anstatt sich freiwillig gesetzlich zu versichern, eine private Versicherung abschließen. Das ist aber in der Regel nicht günstiger. Außerdem besteht das Risiko, in der Privatversicherung „festzusitzen“, wenn jemand nach dem Studium keine sozialversicherungspflichtige Anstellung findet oder wenn er sich selbstständig macht.
Das ist nötig fürs Ausland
Wer ins Ausland fährt, benötigt zudem eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Für einen normalen Urlaub reicht eine Jahrespolice. Für den längeren Aufenthalt im Ausland – etwa bei einem Auslandssemester – sind spezielle Tarife für Einzelreisen nötig.
Tipp: Die Krankenversicherung ist nur ein Aspekt, mit dem sich Studierende neben ihrem eigentlichen Studium noch beschäftigen müssen. Auf unserer Themenseite Studium beantwortet test.de die wichtigsten Fragen.
* Diese Meldung ist am 7. Januar 2014 auf test.de erschienen und wurde zuletzt am 20. Juli 2016 aktualisiert.