Krankenversicherung

Versicherungsbeiträge nicht gezahlt

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Kassen und private Krankenversicherer können säumige Zahler rauswerfen.

Das Problem

Vor allem Selbstständige mit geringen oder stark schwankenden Einnahmen sowie ältere privat Versicherte mit hohen Beiträgen laufen Gefahr, die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht pünktlich zahlen zu können. Geraten sie in Verzug, wird es gefährlich: Die Krankenversicherer können auch kündigen, wenn der Kunde noch einen Teil des Beitrags überweist.

Die Rechtslage

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiwillig Versicherte verlieren ihren Schutz, wenn sie zwei Monate mit Beiträgen im Rückstand sind – auch wenn das keine zwei aufeinander folgenden Monate sind oder sie nur Teilbeträge schulden. Die Krankenkasse muss Versicherte aber vorher auf die Folgen des Zahlungsverzugs hinweisen und sie informieren, dass danach auch das Recht erlischt, bei anderen Kassen unterzuschlüpfen.

Private Krankenversicherung: Kunden verlieren den Schutz, wenn sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen und das nach schriftlicher Mahnung nicht nachholen. In der Mahnung muss der Versicherer eine Frist setzen und auf die Folgen hinweisen, falls der Kunde nicht zahlt. Nach dem Ablauf der Frist kann der Versicherer kündigen.

Zur Vorbeugung

Vorübergehende Finanzkrise: Verhandeln Sie mit Kasse oder Versicherer über Ratenzahlung oder Stundung.

Privatversicherte können in einer Finanzkrise auch kostenlos eine Ruhensvereinbarung abschließen oder gegen 3 bis 6 Prozent Ihres Beitrags eine „kleine Anwartschaftsversicherung“. Sie bekommen dann keine Leistungen, können aber wieder zu den alten Konditionen in ihren Vertrag zurück, wenn die Krise vorbei ist. Ältere können auch in den Standardtarif mit reduzierten Leistungen wechseln. Er kostet maximal 498,70 Euro im Monat.

Hilfe vom Sozialamt: Wenn Sie nur wenig Vermögen haben, können Sie laufende Unterstützung oder eine einmalige Hilfe bekommen.

Der Ernstfall

Formalcheck: Prüfen Sie mithilfe von Experten, etwa von der Verbraucherzentrale, ob der Versicherer bei der Kündigung alle formalen Vorschriften beachtet hat. Falls nein, haben Sie eventuell eine Chance, dass die Kündigung unwirksam war.

Kulanz: Verhandeln Sie im nächsten Schritt, ob der Anbieter Sie nicht doch aus Kulanz wieder aufnimmt, wenn Sie fehlende Beiträge nachzahlen.

Versicherungspflicht: Helfen Formalien und Verhandlungen nicht, versuchen Sie, versicherungspflichtig zu werden (siehe „Unser Rat“). Bei ehemals Privatversicherten kann das problematisch werden, wenn sie schon 55 Jahre alt sind und sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen oder wenn sie selbstständig sind.

Privatpolice: Wer gesund und noch nicht zu alt ist, kann versuchen, einen Privatschutz abzuschließen. Als letzter Ausweg bleibt sonst nur das Sozialamt.

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