Das bringt die Gesetzesänderung
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf soll das Anwachsen der Schuldenberge verhindert werden. Der jährliche Zuschlag für säumige Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 12 Prozent pro Jahr gesenkt werden. Statt 5 Prozent pro Monat sollen es zukünftig also nur 1 Prozent sein. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 100 000 Mitglieder, die ihre Beiträge nicht zahlen. Die Außenstände betragen laut Spitzenverband der Krankenkassen rund 2,2 Milliarden Euro. Die Betroffenen haben lediglich Anspruch auf Versorgung in akuten Fällen, etwa bei starken Schmerzen oder einer Schwangerschaft.
Familienversicherung gilt weiter
Wichtig: Die Familienversicherung bleibt erhalten, auch wenn die versicherungspflichtige Person mit Beiträgen im Rückstand ist. Das Mitglied selber hat nur noch Anspruch auf Akutversorgung, beitragsfrei mitversicherte Ehepartner und Kinder hingegen können weiterhin die Kassenleistungen in vollem Umfang nutzen. Dasselbe gilt für Personen, die hilfebedürftig sind und Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen. Sie müssen aber dem Krankenversicherer einen Bescheid vorlegen, dass sie Grundsicherung beziehen.
Notlagentarif für privat Versicherte
Beitragsschuldner gibt es nicht nur bei gesetzliche Krankenkassen sondern auch bei privaten Versicherern. Für privat Krankenversicherte sollen die Versicherer einen Notlagentarif schaffen, dessen Prämie deutlich niedriger ausfällt. Im Gespräch sind etwa 100 Euro monatlich. Sobald der Versicherte seine Rückstände bezahlt hat, kann er in seinen bisherigen Vertrag zurück. Der Notlagentarif soll nur Leistungen übernehmen, die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen notwendig sind sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die privaten Krankenversicherer berichten von gut 144 000 säumigen Zahlern. Die Beitragsrückstände summierten sich nach vorläufigen Zahlen 2012 auf rund 745 Millionen Euro.
Keine Lösung für Altschulden
Die Krankenkassen begrüßen das geplante Gesetz, kritisieren jedoch, dass das Problem der bisher aufgelaufenen Beitragsrückstände nicht behoben wird. „Die Beitragsschulden häufen sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an. Diese Milliardenrückstände gehen auch zulasten der übrigen Beitragszahler“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Sie fordert für die Beitragsausfälle eine Kompensation vom Staat. Die Kassen betonen aber, dass das System der Beitragserhebung insgesamt vorbildlich funktioniert. Über 99 Prozent der Beiträge werden pünktlich gezahlt.